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Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedlichen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.
Weiterführende Informationen
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Merkblätter & Downloads
- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für Selbständige PDF | 1 Seiten | Deutsch | 63 KB
- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für Arbeitgebende PDF | 1 Seiten | Deutsch | 63 KB
- Download Kontingentssysteme für ausländische Erwerbstätige PDF | 1 Seiten | Deutsch | 41 KB
- Download Notwendige Unterlagen - Entsendung von Mitarbeitenden PDF | 1 Seiten | Deutsch | 205 KB
- Download Notwendige Unterlagen - Firmeninterne Entsendung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 176 KB
- Download Notwendige Unterlagen - Selbständige Dienstleistungserbringung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 169 KB
- Download Erläuterungen zur Erwerbstätigkeit Drittstaatangehöriger PDF | 10 Seiten | Deutsch | 238 KB
- Download Gebührenreglement Arbeitsbewilligungen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 104 KB
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Amt für Wirtschaft – Arbeitsbewilligungen
9 bis 11 Uhr und
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Amt für Wirtschaft – Arbeitsbeziehungen, Meldeverfahren
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9 bis 11 Uhr
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Telefon
Montag bis Freitag
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