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Für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz arbeiten wollen, gelten – je nach Herkunftsland – verschiedene Regeln. Personen aus der EU/EFTA können leichter in der Schweiz arbeiten. Personen aus Drittstaaten brauchen dafür in der Regel eine Bewilligung.

Kontakt

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Amt für Wirtschaft – Arbeitsbewilligungen

Telefon
+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail
ab@vd.zh.ch

Amt für Wirtschaft – Arbeitsbeziehungen, Meldeverfahren

Telefon
+41 43 259 91 11

Hotline


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr
14 bis 16 Uhr

E-Mail
meldeverfahren@vd.zh.ch

Migrationsamt

Telefon
+41 43 259 88 00

Telefon

Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr

E-Mail

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