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Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedlichen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.

Kontakt

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Amt für Wirtschaft – Arbeitsbewilligungen

Telefon
+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail
ab@vd.zh.ch

Amt für Wirtschaft – Arbeitsbeziehungen, Meldeverfahren

Telefon
+41 43 259 91 11

Hotline


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr
14 bis 16 Uhr

E-Mail
meldeverfahren@vd.zh.ch

Migrationsamt

Telefon
+41 43 259 88 00

Telefon

Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr


Öffnungszeiten an Sechseläuten

Unser Amt ist am Montag, 28. April 2025 ab 11.30 Uhr geschlossen.
Ab Dienstag, 29. April 2025 sind wir wieder für Sie erreichbar. 

E-Mail

Online-Kontaktformular

Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse. 

Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

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