Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern
Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedlichen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.
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- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für Arbeitgebende PDF | 1 Seiten | Deutsch | 61 KB
- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für selbständig Erwerbstätige PDF | 1 Seiten | Deutsch | 61 KB
- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für Anstellungen von geflüchteten Personen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 61 KB
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