Diese Seite ist verfügbar in:
Für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz arbeiten wollen, gelten – je nach Herkunftsland – verschiedene Regeln. Personen aus der EU/EFTA können leichter in der Schweiz arbeiten. Personen aus Drittstaaten brauchen dafür in der Regel eine Bewilligung.
Schliessung der kantonalen Verwaltung über die Feiertage
Die kantonale Verwaltung bleibt vom 20. Dezember 2025 bis zum 4. Januar 2026 geschlossen. Gesuche können weiterhin eingereicht werden; deren Bearbeitung erfolgt wieder ab dem 5. Januar 2026.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Merkblätter & Downloads
- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für Selbständige PDF | 1 Seiten | Deutsch | 63 KB
- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für Arbeitgebende PDF | 1 Seiten | Deutsch | 63 KB
- Download Kontingentssysteme für ausländische Erwerbstätige PDF | 1 Seiten | Deutsch | 41 KB
- Download Notwendige Unterlagen - Entsendung von Mitarbeitenden PDF | 1 Seiten | Deutsch | 205 KB
- Download Notwendige Unterlagen - Firmeninterne Entsendung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 176 KB
- Download Notwendige Unterlagen - Selbständige Dienstleistungserbringung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 169 KB
- Download Erläuterungen zur Erwerbstätigkeit Drittstaatangehöriger PDF | 10 Seiten | Deutsch | 238 KB
- Download Gebührenreglement Arbeitsbewilligungen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 104 KB
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Amt für Wirtschaft – Arbeitsbewilligungen
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr
Amt für Wirtschaft – Arbeitsbeziehungen, Meldeverfahren
Hotline
Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr
14 bis 16 Uhr
Telefon
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr
Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
Das Migrationsamt bleibt vom Montag, 22. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir gerne wieder für Sie da.
Online-Kontaktformular
Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse.
Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier
Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen