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Für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz arbeiten wollen, gelten – je nach Herkunftsland – verschiedene Regeln. Personen aus der EU/EFTA können leichter in der Schweiz arbeiten. Personen aus Drittstaaten brauchen dafür in der Regel eine Bewilligung.

Schliessung der kantonalen Verwaltung über die Feiertage

Die kantonale Verwaltung bleibt vom 20. Dezember 2025 bis zum 4. Januar 2026 geschlossen. Gesuche können weiterhin eingereicht werden; deren Bearbeitung erfolgt wieder ab dem 5. Januar 2026.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Kontakt

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Amt für Wirtschaft – Arbeitsbewilligungen

Telefon
+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail
ab@vd.zh.ch

Amt für Wirtschaft – Arbeitsbeziehungen, Meldeverfahren

Telefon
+41 43 259 91 11

Hotline


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr
14 bis 16 Uhr

E-Mail
meldeverfahren@vd.zh.ch

Migrationsamt

Telefon
+41 43 259 88 00

Telefon

Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
Das Migrationsamt bleibt vom Montag, 22. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir gerne wieder für Sie da.

E-Mail

Online-Kontaktformular

Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse. 

Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

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