Diese Seite ist verfügbar in:

Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedlichen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.

Kontakt

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbewilligungen

Telefon
+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail
ab@vd.zh.ch

Amt für Wirtschaft - Personenfreizügigkeit Meldeverfahren

Telefon
+41 43 259 91 11

Hotline


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr
14 bis 16 Uhr

E-Mail
meldeverfahren@vd.zh.ch

Migrationsamt

Telefon
+41 43 259 88 00

Telefon

Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr  

Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr

Das Migrationsamt des Kantons Zürich bleibt von Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen. 

E-Mail

Online-Kontaktformular

Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse. 

Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: