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Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedlichen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.
Weiterführende Informationen
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Merkblätter & Downloads
- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für Selbständige PDF | 1 Seiten | Deutsch | 66 KB
- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für Arbeitgebende PDF | 1 Seiten | Deutsch | 66 KB
- Download Verfahren und Zuständigkeiten im Kanton Zürich für Anstellungen von geflüchteten Personen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 61 KB
- Download Kontingentssysteme für ausländische Erwerbstätige JPG | 73 KB
- Download Notwendige Unterlagen - Entsendung von Mitarbeitenden PDF | 1 Seiten | Deutsch | 205 KB
- Download Notwendige Unterlagen - Firmeninterne Entsendung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 176 KB
- Download Notwendige Unterlagen - Selbständige Dienstleistungserbringung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 169 KB
- Download Erläuterungen zur Erwerbstätigkeit Drittstaatsangehöriger PDF | 10 Seiten | Deutsch | 237 KB
- Download Übersicht Meldepflicht für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge PDF | 6 Seiten | Deutsch | 152 KB
- Download Gebührenreglement Arbeitsbewilligungen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 104 KB
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Kontakt
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Amt für Wirtschaft - Arbeitsbewilligungen
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr
Amt für Wirtschaft - Personenfreizügigkeit Meldeverfahren
Hotline
Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr
14 bis 16 Uhr
Telefon
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr
Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Das Migrationsamt des Kantons Zürich bleibt von Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen.
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