Egal ob Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit oder zur erwerbslosen Wohnsitznahme, ob Drittstaatsangehörige oder EU/EFTA-Staatsangehöriger: Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie alles, was Sie zu Ihrem Aufenthalt in der Schweiz wissen müssen.

Bewilligung für Ihren Aufenthalt

Für einen Aufenthalt in der Schweiz von mehr als drei Monaten oder wenn Sie in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Es gibt verschiedene Bewilligungsarten. Welche Bewilligung Sie erhalten, hängt vom Grund Ihres Aufenthalts und von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.  

Welche Bewilligungen gibt es?

Bewilligungsart Abkürzung Betroffene Dauer
Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige befristet, weniger als ein Jahr
Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige befristet, überjährig
Niederlassungsbewilligung C EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige unbefristet, bedingungslos
Grenzgängerbewilligung G EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz im EU/EFTA-Raum befristet, weniger als ein Jahr oder überjährig
Ausweis für Asylsuchende N Asylsuchende befristet, weniger als ein Jahr
Ausweis für Vorläufig Aufgenommene F Personen bei denen der Vollzug der Wegweisung nicht zulässig ist regelmässige Überprüfung der Vollzugshindernisse
Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit  Ci Angehörige von Staaten- oder Organisationsvertretern Befristung analog Bewilligung des Staats- oder Organisationsvertreters
Bewilligung für Schutzbedürftige S Schutzbedürftige befristet

Kontakt

Migrationsamt

Adresse

Berninastrasse 45
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)


Montag bis Freitag
08.00 bis 16.30 Uhr

Telefon

+41 43 259 88 00

Telefon

Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr

Öffnungszeiten über Ostern

Unser Amt bleibt während den Feiertagen vom Donnerstag, 17. April 2025 ab 14.30 Uhr bis und mit Montag, 21. April 2025 geschlossen. Ab Dienstag,
22. April 2025 sind wir wieder für Sie erreichbar. 

E-Mail

Online-Kontaktformular

Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse. 

Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier

Für dieses Thema zuständig: