Egal ob Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit oder zur erwerbslosen Wohnsitznahme, ob Drittstaatsangehörige oder EU/EFTA-Staatsangehöriger: Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie alles, was Sie zu Ihrem Aufenthalt in der Schweiz wissen müssen.

Bewilligung für Ihren Aufenthalt

Für einen Aufenthalt in der Schweiz von mehr als drei Monaten oder wenn Sie in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Es gibt verschiedene Bewilligungsarten. Welche Bewilligung Sie erhalten, hängt vom Grund Ihres Aufenthalts und von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.  

Welche Bewilligungen gibt es?

Bewilligungsart
Abkürzung
Betroffene
Dauer
Kurzaufenthaltsbewilligung
L EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige befristet, weniger als ein Jahr
Aufenthaltsbewilligung
B EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige befristet, überjährig
Niederlassungsbewilligung
C EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige unbefristet, bedingungslos
Grenzgängerbewilligung
G EU/EFTA- oder Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz im EU/EFTA-Raum befristet, weniger als ein Jahr oder überjährig
Ausweis für Asylsuchende
N Asylsuchende befristet, weniger als ein Jahr
Ausweis für Vorläufig Aufgenommene
F Personen bei denen der Vollzug der Wegweisung nicht zulässig ist regelmässige Überprüfung der Vollzugshindernisse
Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit 
Ci Angehörige von Staaten- oder Organisationsvertretern Befristung analog Bewilligung des Staats- oder Organisationsvertreters
Bewilligung für Schutzbedürftige
S Schutzbedürftige befristet

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Unser Amt bleibt während dem Nationalfeiertag am Freitag,
1. August 2025 geschlossen. Ab dem Montag, 4. August 2025 sind wir wieder für Sie erreichbar.  Danke für Ihre Kenntnisnahme.

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