Ausländerausweise im Kreditkartenformat

Sowohl Drittstaatsangehörige als auch EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten in der Schweiz einen Ausländerausweis im Kreditkartenformat. Alles Wissenswerte zu den Ausländerausweisen und ihren Unterschieden erfahren Sie auf dieser Seite.

Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige

Die Schweiz stellt seit dem 12. Dezember 2008 einen Ausländerausweis im Kreditkartenformat aus. Die Grundlage dafür liegt im Schengenerabkommen. Diesen Ausweis erhalten alle Personen in der Schweiz, die nicht Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind sowie Personen, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können. 

Seit dem 24. Januar 2011 werden auf diesen Ausweisen biometrische Daten gespeichert. Die Schweiz setzt damit eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts um und folgt der weltweiten Tendenz, mit modernster Technik die Ausweissicherheit zu erhöhen und den Missbrauch zu erschweren. Der biometrische Ausländerausweis berechtigt zusammen mit einem gültigen nationalen Reisepass zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum. 

Biometrische Daten

Ein Symbol auf der Kartenvorderseite oben links zeigt an, dass sich in dieser Karte ein Chip mit biometrischen Daten befindet. Der Chip selber ist jedoch nicht sichtbar. Auf dem Chip sind folgende biometrischen Daten gespeichert: 

  • zwei digitale Fingerabdrücke
  • Gesichtsbild 
  • Unterschrift

Diese Daten werden während fünf Jahren im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert. Dies dient ausschliesslich dem Zweck, eine Neuausstellung des biometrischen Ausländerausweises ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand zu ermöglichen. 

Für die Erfassung der Biometrischen Daten müssen Sie persönlich beim Migrationsamt vorbeikommen und sich ausweisen. Den Termin für die Biometrieabgabe erhalten Sie bei der Anmeldung von Ihrer Einwohnerkontrolle. 

Sicherheit

Der biometrische Ausländerausweis erfüllt strenge internationale Normen. Die Daten sind durch ein gesichertes Zugriffsverfahren und elektronische Schlüssel geschützt. Die Fingerabdrücke sind besonders gesichert. Eine Ortung oder elektronische Überwachung ist mit dem Chip nicht möglich.

Ausländerausweis für EU/EFTA-Staatsangehörige

EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten ebenfalls einen Ausländerausweis im Kreditkartenformat. Im Gegensatz zum Ausweis für Drittstaatsangehörige enthält dieser aber keinen Chip mit den gespeicherten Daten. EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen aber trotzdem einen Termin beim Biometrieschalter des Migrationsamts, um ihre Unterschrift und das Gesichtsbild abzugeben. Beides ist auf dem Ausländerausweis ersichtlich. 

Ausländerausweise für Personen im Asylprozess

Auch Personen mit einem Ausweis F (Ausweis für vorläufig aufgenommene Personen) oder einem Ausweis N (Ausweis für Asylsuchende) erhalten ihren Ausweis im Kreditkartenformat. Wie der Ausweis für EU/EFTA-Staatsangehörige enthält dieser Ausweis keinen Datenchip, weshalb nur das Gesichtsbild und die Unterschrift erfasst werden müssen.

Wissenswertes zum Ausländerausweis im Kreditkartenformat

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Gesuche für die Aufenthaltstitel L-, B-, und C-EU/EFTA sowie für den Aufenthaltstitel Ci werden über die Einwohnerkontrollen abgewickelt (Abgabe der Gesuche und Bezahlung des Vorinkassos). Die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrollen buchen einen Termin für die Datenerfassung (Erfassung des Gesichtsbildes und der Unterschrift) am Biometrieschalter des Migrationsamts. Die Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, diesen Termin über einen Online-Terminkalender selbständig zu verschieben.
Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern wird das Verfahren direkt über das Migrationsamt abgewickelt. Dabei wird den gesuchstellenden Personen über ihren Arbeitgeber ein Termin zur Erfassung des Gesichtsbildes und der Unterschrift zugestellt.

Den Termin für die Datenerfassung, den die Kundinnen und Kunden im Rahmen der Vorsprache bei der Gemeinde erhalten haben, können sie unter zh.ch/biometrietermin verschieben. Dabei geben sie den auf der Terminbestätigung ersichtlichen Token ein. Sie können ihren Termin bis spätestens 24 Stunden vorher verschieben. Es ist zu beachten, dass der frühestmögliche neue Termin erst in sieben Arbeitstagen ab Verschiebung belegt werden kann.

Verlust eines Ausländerausweises

Der Verlust eines Ausweises der Kategorien C, B, L, N oder F muss bei Wohnsitz im Kanton Zürich beim Polizeiposten der Wohngemeinde gemeldet werden. Bei Wohnsitz in der Stadt Zürich muss die Meldung bei der Dienststelle «Ausweisverluste» erfolgen. In der Folge wird eine Verlustanzeige ausgestellt. Das Migrationsamt stellt keine Verlustanzeigen aus. 

Um bei der zuständigen Einwohnerkontrolle einen Antrag betreffend Ausstellung eines Ausweisduplikates zu stellen, empfehlen wir, die Original-Verlustanzeige sowie den Pass mitzunehmen. 

Kontakt

Migrationsamt

Adresse

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Telefon

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Telefon

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08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr

Spezielle Öffnungszeiten

Aufgrund einer internen Veranstaltung bedienen wir unsere Informationsschalter am Donnerstag, 4. Dezember 2025 lediglich bis 16.00 Uhr.

Die Schalter für die Erfassung der biometrischen Daten sowie unsere Telefonlinie sind wie gewohnt geöffnet. Danke für Ihre Kenntnisnahme.

E-Mail

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Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse. 

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