Erwerbstätigkeit

Personen mit Schutzstatus S können in der Schweiz arbeiten. Dafür bedarf es einer einfachen Meldung der jeweiligen Arbeitgeberin / des jeweiligen Arbeitgebers. Bei der Jobsuche werden sie von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützt und sie können Deutschkurse, Angebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung oder den Arbeitsmarkt besuchen.

Beratung und Informationen zur Jobsuche

Job suchen und finden

Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Kanton Zürich beraten und vermitteln Stellensuchende. Sie arbeiten dabei eng mit den Sozialen Diensten der Gemeinden zusammen. Für die Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten steht auf jedem RAV eine spezialisierte Person bereit.

Die Geflüchteten können Deutschkurse, Angebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung oder den Arbeitsmarkt sowie Programme zur sozialen Integration besuchen. 

Informationsveranstaltungen biz / Інформаційні заходи в центрах професійної орієнтації

Die biz (Berufsinformationszentren) informieren Geflüchtete über wichtige Themen wie das Bildungssystem und die Angebote der Berufsberatung.

Meldung der Erwerbstätigkeit

Die Anstellung von Personen mit Schutzstatus S muss der kantonalen Arbeits­marktbehörde (im Einsatzkanton) vor Stellenantritt gemeldet werden. Die zuständige Behörde im Kanton Zürich ist das Amt für Wirtschaft. 

Mögliche Aufhebung Schutzstatus S

Erwerbstätigkeit

Sollte der Schutzsstatus S aufgehoben werden, können Erwerbstätige mit Schutzstatus S ihre Stelle für weitere 12 Monate behalten. 

Berufslehre

Jugendliche mit Schutzstatus S können in der Schweiz eine Lehre anfangen und abschliessen, auch wenn der Bundesrat den Schutzstatus S vor Ende der Lehrzeit aufhebt. Der Lehrbetrieb muss den Lehrvertrag vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigen lassen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Wirtschaft – Arbeitsbewilligungen

Telefon

+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail

ab@vd.zh.ch

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

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