Personen mit Schutzstatus S können in der Schweiz arbeiten. Dafür bedarf es einer einfachen Meldung der jeweiligen Arbeitgeberin / des jeweiligen Arbeitgebers. Bei der Jobsuche werden sie von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützt und sie können Deutschkurse, Angebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung oder den Arbeitsmarkt besuchen.
Beratung und Informationen zur Jobsuche
Job suchen und finden
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Kanton Zürich beraten und vermitteln Stellensuchende. Sie arbeiten dabei eng mit den Sozialen Diensten der Gemeinden zusammen. Für die Betreuung von aus der Ukraine Geflüchteten steht auf jedem RAV eine spezialisierte Person bereit.
Die Geflüchteten können Deutschkurse, Angebote zur Vorbereitung auf eine Berufsbildung oder den Arbeitsmarkt sowie Programme zur sozialen Integration besuchen.
Informationsveranstaltungen biz / Інформаційні заходи в центрах професійної орієнтації
Die biz (Berufsinformationszentren) informieren Geflüchtete über wichtige Themen wie das Bildungssystem und die Angebote der Berufsberatung.
Meldung der Erwerbstätigkeit
Die Anstellung von Personen mit Schutzstatus S muss der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) vor Stellenantritt gemeldet werden. Die zuständige Behörde im Kanton Zürich ist das Amt für Wirtschaft.
Mögliche Aufhebung Schutzstatus S
Erwerbstätigkeit
Sollte der Schutzsstatus S aufgehoben werden, können Erwerbstätige mit Schutzstatus S ihre Stelle für weitere 12 Monate behalten.
Berufslehre
Jugendliche mit Schutzstatus S können in der Schweiz eine Lehre anfangen und abschliessen, auch wenn der Bundesrat den Schutzstatus S vor Ende der Lehrzeit aufhebt. Der Lehrbetrieb muss den Lehrvertrag vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigen lassen.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Amt für Wirtschaft – Arbeitsbewilligungen
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr
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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen