Sie sind auf der Stellensuche und arbeitslos? Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützen Sie im Bewerbungsprozess und beim Finden einer neuen Stelle.
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Die RAV im Kanton Zürich sind über die Feiertage von Dienstag, 24.12.2024 bis Sonntag, 05.01.2025 geschlossen.
Am Montag, 06.01.2025 sind wir ab 08.00 Uhr wieder für Sie da.
Wenn Sie sich in diesem Zeitraum beim RAV anmelden müssen, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab diesem Datum geltend zu machen, melden Sie sich bitte online auf www.arbeit.swiss über unsere Website an.
Alternativ dazu können Sie sich bei der folgenden Adresse persönlich anmelden:
RAV Zürich Vulkanstrasse, Vulkanstrasse 106, 8048 Zürich
Öffnungszeiten:
Dienstag, 24.12.2024 08.00 – 11.30 Uhr
Freitag, 27.12.2024 08.00 – 11.30 Uhr / 13.00 - 16.30 Uhr
Montag, 30.12.2024 08.00 – 11.30 Uhr / 13.00 – 16.30 Uhr
Dienstag, 31.12.2024 08.00 – 11.30 Uhr / 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag, 03.01.2025 08.00 – 11.30 Uhr / 13.00 – 16.30 Uhr
Nur mit einer erfolgreichen online Anmeldung oder persönlichen Anmeldung vor Ort im RAV Zürich Vulkanstrasse können Sie Ihren Anspruch ab dem von Ihnen gewünschten Datum geltend machen.
Für andere dringende Anliegen wählen Sie die Nummer: 043 258 62 00.
Wir wünschen Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Anmeldung RAV
Wenn Sie die Kündigung erhalten haben oder arbeitslos sind, melden Sie sich umgehend mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem RAV an.
Beratung und Vermittlung von Stellensuchenden
Bei der Stellensuche erhalten Sie Unterstützung und Beratung durch Ihr RAV. Ihr RAV vermittelt Ihnen passende Stellen. Sie müssen sich ausreichend und passend bewerben.
Qualifizierung von Stellensuchenden
Im Angebot der RAV gibt es verschiedene Kurse und Beschäftigungsprogramme, die sogenannten Arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM). Diese unterstützen Sie dabei, rascher eine Stelle zu finden.
Arbeitslosenentschädigung
Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung aus der Arbeitslosenversicherung. Für die Auszahlung der Arbeitslosentaggelder sind die Arbeitslosenkassen zuständig.
Hinweise für Personen mit Schutzstatus S (Ukraine)
Job suchen und finden
Anerkannte Flüchtlinge, Vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S können von den Sozialdiensten der Gemeinden auf den RAV angemeldet werden und sie können sich auch selbst auf einem RAV anmelden.
Die RAV und die Sozialen Dienste der Gemeinden arbeiten eng zusammen, um anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen sowie Personen mit Schutzstatus S den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Arbeitsbewilligung
Personen mit Schutzstatus S können in der Schweiz einer Erwerbsarbeit nachgehen. Dazu brauchen sie eine Arbeitsbewilligung.
Weiterführende Informationen
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