Vorläufig Aufgenommene & anerkannte Flüchtlinge anmelden

Anleitung

  1. Abklärung der Arbeitsmarktfähigkeit

    Als Minimalanforderung für die Arbeitsmarktfähigkeit von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen gelten:

    • Grundkenntnisse in Deutsch oder in Englisch (A1-Niveau)
    • Realistische Einschätzung der Anforderungen des Arbeitsmarktes und der eigenen Fähigkeiten
    • motiviert und fähig, die Stellensuche selbständig und eigenverantwortlich voranzutreiben.
    • bereit und fähig mit dem RAV zu kooperieren und Abmachungen einzuhalten
  2. Meldung durch die Sozialhilfestelle

    Füllen Sie das Meldeformular aus.

    Senden Sie das Meldeformular und die darin aufgelisteten weiteren Dokumente per E-Mail an das zuständige RAV.

    Informieren Sie die gemeldete Person über die erfolgte Anmeldung beim RAV.

    Die Person erhält vom RAV eine Aufforderung, sich innert fünf Arbeitstagen persönlich mit einer Kopie des Formulars beim RAV zu melden.

  3. Beratungen im RAV, sowie Kurse und Beschäftigungsmassnahmen

    Nach der erfolgreichen Anmeldung werden die Stellensuchenden zu einem Erstgespräch eingeladen und nehmen an RAV-Beratungen teil, welche folgende Dienstleistungen umfassen:

    • Beratung beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen
    • berufliche Standortbestimmung und Definition des Suchbereichs
    • Beratung zum Finden geeigneter Stellen und zur Selbstpräsentation
    • Stellenvermittlung durch das RAV
    • Zugang zu elektronischen Hilfsmitteln (z.B. Jobagent X28)
    • Im Bedarfsfall und in Absprache mit der zuweisenden Stelle: Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen nach EG AVIG (während maximal sechs Monaten innerhalb von zwei Jahren): Bewerbungskurse, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Fachkurse für Hilfskräfte, Deutschkurse.