Arbeitslosenentschädigung
Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung aus der Arbeitslosenversicherung. Für die Auszahlung der Arbeitslosentaggelder sind die Arbeitslosenkassen zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Sich arbeitslos melden
Die Voraussetzung dafür, dass Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen können, ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Taggelder können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich dort angemeldet haben.
Auf dem RAV erhalten Sie ein Kuvert mit den für die Arbeitslosenkasse nötigen Formularen. Es gibt mehrere Arbeitslosenkassen im Kanton Zürich und Sie können eine davon auswählen. Sobald die Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl die Daten und Unterlagen erhält, klärt sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab, berechnet die Höhe und die Bezugsdauer Ihrer Taggelder und zahlt Ihnen diese monatlich aus.
Gut zu wissen
Die Arbeitslosenkasse benötigt neben dem eigentlichen Antragsformular weitere Unterlagen von Ihnen. Stellen Sie diese sauber und vollständig zusammen, dann kann Ihr Antrag rasch bearbeitet werden. In den folgenden Monaten müssen Sie jeweils am Monatsende Bericht erstatten. Die Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie ebenfalls hier.
Unterlagen im ersten Monat der Arbeitslosigkeit
Vorteile:
- Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
- Kopie Arbeitsvertrag
- Kopie Kündigungsschreiben
- Kopien der letzten 12 Lohnabrechnungen oder Kopie des Lohnjournals
- Formular Arbeitgeberbescheinigung
Leiten Sie an alle Arbeitgeber, bei denen Sie 2 Jahre vor Anmeldung beim RAV tätig waren, eine leere Arbeitgeberbescheinigung weiter. Schreiben Sie einen Begleitzettel an Ihren ehemaligen Arbeitgeber, damit dieser das Formular schnellstmöglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausfüllt. - Formular Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Falls Sie Kinder haben, füllen Sie das Formular Unterhaltspflicht gegenüber Kindern aus. - Kopie des Geburtsscheins Ihrer Kinder oder des Familienbüchleins
- Kopie ärztliches Attest
Falls Sie über ein Jahr arbeitsunfähig waren, legen Sie eine Kopie des ärztlichen Attests oder der IV-Verfügung bei. - Formular PD U1 für EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger
Sie haben weniger als 12 Monate eine beitragspflichtige Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt und zuvor in einem EU/EFTA Land gearbeitet? Die Kasse benötigt das Formular PD U1 vom ausländischen Träger.
Unterlagen am Monatsende
Vorteile:
- Angaben der versicherten Person
Füllen Sie das vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zugestellte Formular «Angaben der versicherten Person» vollständig (inklusive Originalunterschrift) aus. - Bescheinigung über Zwischenverdienst
Haben Sie im laufenden Monat gearbeitet? Die Kasse benötigt die vom Arbeitgeber ausgefüllte Bescheinigung über Zwischenverdienst inklusive Kopie der Lohnabrechnung. - Arztzeugniskopie
Waren Sie arbeitsunfähig? Bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 4. Tag wird ein Arztzeugnis benötigt. - AMM-Bescheinigung
Haben Sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme (z.B. Kurs) teilgenommen, wird uns der Kursveranstalter die Bescheinigung über den Kursbesuch zustellen.
Haben Sie selber gekündigt?
Haben Sie aus Eigeninitiative Ihre Stelle gekündigt und werden «selbstverschuldet» arbeitslos, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung – dies allerdings erst nach den sogenannten Einstelltagen.
Je nach individueller Situation müssen Sie 1 bis 60 Tage abwarten, bis Ihnen Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt werden kann. In einer schriftlichen Stellungnahme erklären Sie, warum Sie Ihre Stelle gekündigt haben. Haben Sie zum Beispiel wegen einer Neuorientierung gekündigt, geht die Arbeitslosenkasse von einem «schweren Verschulden» aus, was 31 bis 60 Einstelltage zur Folge hat. Nachdem die Einstell- und allfällige Wartetage aber vorbei sind, können Sie ganz normal Arbeitslosenentschädigung beziehen.
Formulare für die Arbeitslosenkasse
Alle benötigten Formulare sowie verschiedene Broschüren können Sie auf arbeit.swiss herunterladen. Aus rechtlichen Gründen müssen Sie die unterschriebenen Dokumente per Post an die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse schicken. Per E-Mail können wir die Unterlagen leider nicht akzeptieren.
Info-Filme
Voraussetzungen um Arbeitslosenentschädigung zu beziehen

Welche Rolle spielt die kantonale Arbeitslosenkasse im Rahmen des Systems der Arbeitslosenversicherung und unter welchen Bedingungen hat man Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ?
Berechnung der Arbeitslosenentschädigung

Wie wird Arbeitslosenentschädigung berechnet, unter Berücksichtigung Ihres versicherten Verdienstes, Ihrer persönlichen Lage und der Anzahl der Arbeitstage im entsprechenden Monat?
Berechnung der Bezugsdauer

Wie wird die Entschädigungsdauer berechnet, unter Berücksichtigung der Anzahl der Beitragsmonate, Ihres Alters und Unterhaltspflicht gegenüber Kindern ? Was bedeuten Rahmenfrist und Wartezeit?
Rechtliche Fragen
Die Arbeitslosenversicherung ist für Sie da, um rechtliche Fragen zur Arbeitslosigkeit zu beantworten. Sie erreichen uns per E-Mail alvhotline@vd.zh.ch.
Angaben der versicherten Person (AVP)

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie bei der Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl monatlich ein Formular «Angaben der versicherten Person» einreichen. Dieses wird Ihnen jeweils per Post ca. am 20. des Monats zugestellt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.