Beratung & Vermittlung von Stellensuchenden

Bei der Stellensuche erhalten Sie Unterstützung und Beratung durch Ihr Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Ihr RAV vermittelt Ihnen passende Stellen. Sie müssen sich ausreichend und passend bewerben.

Unterstützung im Bewerbungsprozess

Ihr RAV unterstützt und berät Sie auf dem Weg zur neuen Stelle. Die Beratung ist vermittlungsorientiert und unterstützt Sie in folgenden fünf Aspekten: Standortbestimmung, Suchbereich, Bewerbungsstrategie, Bewerbungsdossier und Selbstpräsentation.

Für Ihre Stellensuche erhalten Sie exklusiven Zugang zu elektronischen Stellenbörsen. Zudem stehen Ihnen in den RAV Computerarbeitsplätze mit Internet-Zugang zur Verfügung.
 

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1. Standortbestimmung

Im Rahmen der Standortbestimmung geht es darum, Ihre persönlichen und beruflichen Kompetenzen sowie Ihre Ziele und Vorstellungen mit dem aktuellen Arbeitsmarkt abzugleichen.
Je klarer Sie und Ihre Beratungsperson Ihre Situation kennen, desto zielgerichteter können Sie sich bewerben und vom RAV dabei unterstützt werden.

2. Suchbereich

Es ist wichtig, sich zu Beginn der Stellensuche klar zu machen, wo Sie Stellen suchen. Das betrifft vor allem die Frage, für welche Berufe, Berufsfelder und Tätigkeiten Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen.
Zudem kann es auch sinnvoll sein, diesen Suchbereich auf andere Berufe, Branchen oder Arbeitsformen (z.B. temporäre Einsätze) auszudehnen.

3. Suchstrategie

Passende Stellen finden Sie nicht nur im Internet und in Printmedien, sondern auch über Ihr persönliches und berufliches Netzwerk. Alle diese Suchkanäle gilt es systematisch zu nutzen. Zur Suchstrategie gehört auch, dass Sie sich über interessante Firmen und potentielle Arbeitgeber informieren.

4. Bewerbungsunterlagen

Zu einer vollständigen Bewerbung gehören:

  • ein vollständiger, aktueller und übersichtlicher Lebenslauf
  • alle Arbeitszeugnisse und Diplome
  • ein auf die Stelle passendes Bewerbungsschreiben

Diese Unterlagen müssen auch elektronisch (als PDF) vorhanden sein.

5. Selbstpräsentation

Vorstellungsgespräche müssen gut vorbereitet sein. Dazu gehört, sich über die Firma und die Stelle zu informieren und sich auf mögliche Fragen vorzubereiten. Auch das Auftreten und die Kleidung müssen der Stelle angemessen sein.
Nicht nur im Vorstellungsgespräch ist es wichtig, wie Sie sich präsentieren. Auch an Netzwerkanlässen oder bei telefonischen Vorabklärungen hinterlassen Sie einen ersten Eindruck bei einem Arbeitgeber.

Nach der Anmeldung in Ihrem RAV erhalten Sie per E-Mail die Aufforderung zu einer Selbsteinschätzung Ihrer Bewerbungskompetenz. So können Sie sich bereits vor dem Erstgespräch mit den relevanten Themen Ihrer Stellensuche auseinander setzen.

Wenn Sie zu Hause keine Möglichkeit für die Stellensuche haben, finden Sie im RAV alles Nötige:

  • Computer für die Stellensuche im Internet und für Bewerbungen
  • Terminals mit aktuellen gemeldeten Stellen für die einfache Suche und das schnelle Ausdrucken von Stellen
  • Zeitungen mit Stelleninseraten und Aushänge von aktuellen Stellen
  • Drucker und Kopierer

Auf dem Stellensuchportal des Bundes (Job-Room) finden Sie Stellenangebote aus der ganzen Schweiz. Wenn Sie im RAV angemeldet sind, erhalten Sie zudem die Zugangsdaten für den exklusiven Zugriff im Sinne eines Informationsvorsprungs auf meldepflichtige Stellen:

Wenn Sie im RAV angemeldet sind, erhalten Sie zudem einen Gutschein, mit dem Sie kostenlos auf der Jobbörse «Jobagent» Stellen suchen können. Sie können auch ein Suchprofil anlegen, um automatische E-Mail-Benachrichtigungen bei passenden Stellenangeboten zu erhalten:  

Zudem finden Sie auf der Seite auch eine Liste mit Links auf weitere Jobbörsen:

Persönliche Arbeitsbemühungen

Wenn Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen, müssen Sie sich ausreichend und passend bewerben. In der Regel werden 10-12 Arbeitsbemühungen pro Monat erwartet.

Ausserdem müssen Sie das Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» korrekt und vollständig ausfüllen und pünktlich bis zum 5. Tag des Folgemonats einreichen.

Die Pflicht zur Stellensuche beginnt schon vor der Arbeitslosigkeit
 

Sobald Sie die Kündigung erhalten oder selbst kündigen, müssen Sie sofort eine neue Stelle suchen und Ihre Suchbemühungen dokumentieren. Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, müssen Sie 3 Monate vor Ablauf des Vertrags mit der Stellensuche beginnen.  

So bewerben Sie sich richtig

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Vorteile:

  • 10-12 Arbeitsbemühungen pro Monat, falls nicht anders mit Ihrer RAV-Personalberatung vereinbart
  • verteilt über den ganzen Monat (d.h. grundsätzlich 2-3 Arbeitsbemühungen pro Woche)
     

Im Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater beim RAV legen Sie gemeinsam fest, welche Art von Stellen und auf welche Weise Sie sich bewerben können.

Vorteile:

  • Bewerben Sie sich auf passende Stellen

Das sind Stellen für die Sie die erforderliche Berufserfahrung und Ausbildung mitbringen. Wenn nötig müssen Sie auch ausserhalb Ihres bisherigen Berufes Stellen suchen.

Vorteile:

  • Bewerben Sie sich schriftlich auf ausgeschriebene Stellen.

Es kann auch sinnvoll sein, sich auch in anderer Form zu bewerben:
- Initiativbewerbungen / Spontanbewerbungen
- telefonische oder persönliche Anfragen
- Anfragen über das berufliche oder private Netzwerk

Vorteile:

  • Ihre Bewerbung muss sprachlich korrekt und vollständig sein.

Zu einer schriftlichen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse
- Diplome


Sie müssen alle Inserate, Bewerbungsschreiben und Absageschreiben aufbewahren und auf Verlangen vorweisen können.
 

In folgenden Fällen müssen Sie mit einer Kürzung der Arbeitslosentaggelder rechnen:

  • zu wenig Arbeitsbemühungen
  • nicht über den ganzen Monat verteilte Arbeitsbemühungen
  • Bewerbungen auf unpassende Stellen oder in ungeeigneter Form
  • zu spät eingereichtes Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen»
  • Inserate, Bewerbungsschreiben, Absageschreiben nicht vorhanden

Mit unwahren oder unvollständigen Angaben machen Sie sich strafbar.

Wenn Sie unsicher sind, klären Sie offene Fragen bitte rechtzeitig mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
 

Stellenvermittlung

Das RAV vermittelt Ihnen passende Stellen und kann Ihr Profil für mögliche Arbeitgeber sichtbar machen.

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Ihre Beraterin oder Ihr Berater kann Ihnen eine offene Stelle zuweisen. Sie erhalten eine schriftliche Zuweisung zugeschickt oder ausgehändigt. In der für Sie verbindlichen Zuweisung sehen Sie das Inserat, die Kontaktangaben und die Frist, bis wann Sie sich bewerben müssen.

Wenn Sie sich nicht innerhalb dieser Frist bewerben können (z.B. Krankheit oder Unfall), melden Sie dies sofort Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

In jedem Zürcher RAV gibt es Kundenberaterinnen und Kundenberater. Diese stehen in engem Kontakt mit Firmen und privaten Stellenvermittlungen. Sie nehmen die offenen Stellen entgegen, die von Arbeitgebern gemeldet werden.

Es kann sein, dass eine Kundenberaterin oder ein Kundenberater Sie direkt kontaktiert, wenn sie oder er eine passende Stelle für Sie in Betracht zieht.  

In Berufen, in denen die Arbeitslosigkeit mehr als 5 % beträgt, dürfen Arbeitgeber offene Stellen erst nach einer Wartefrist von 5 Arbeitstagen öffentlich ausschreiben. Sie müssen diese Stellen zuerst beim Stellenmeldezentrum melden. Dort wird die Stelle erfasst.

Die Mitarbeitenden des Stellenmeldezentrums suchen geeignete, beim RAV gemeldete Stellensuchende, die auf diese Stelle passen.
Passende Kandidatinnen und Kandidaten werden dem Arbeitgeber vorgeschlagen, der diese direkt kontaktieren kann.

Auch Ihr Berater oder Ihre Beraterin kann Sie für meldepflichtige Stellen vorschlagen. Der Vorschlag wird vom Stellenmeldezentrum geprüft und gegebenenfalls an das Unternehmen weitergeleitet.

Wenn das Stellenmeldezentrum Sie für eine konkrete meldepflichtige Stelle vorschlägt, erhalten Sie eine Information per SMS. Es kann sein, dass Sie vom Arbeitgeber dann direkt kontaktiert werden. Achten Sie daher darauf, telefonisch für diesen Arbeitgeber erreichbar zu sein.

Sie müssen sich im Sinne der Schadensminderung auf eine zugewiesene Stelle bewerben und dürfen eine angebotene zumutbare Stelle nicht ablehnen.
Ansonsten können Sie mit bis zu 60 Einstelltagen sanktioniert werden. Das heisst, Sie bekommen bis zu drei Monate keine Arbeitslosentaggelder ausbezahlt.

Setzen Sie sich deshalb bei Unsicherheiten rechtzeitig mit Ihrem RAV-Berater oder Ihrer RAV-Beraterin in Verbindung.

Was ist eine zumutbare Arbeit?

Vorteile:

  • der Lohn ist orts- und branchenüblich
  • die Stelle entspricht den üblichen Arbeitsbedingungen
  • die Arbeit ist dem Gesundheitszustand angemessen
  • die Arbeit entspricht bisherigen Tätigkeiten (gilt nicht für Personen unter 30 Jahre)
  • der Arbeitsweg ist nicht länger als 2 Stunden pro Weg
  • weitere Gründe nach Art. 16 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)
     

Wenn ein Arbeitgeber eine Stelle beim RAV oder beim Stellenmeldezentrum meldet, wird diese im Job-Room aufgeschaltet.
Mit dem Login, das Sie bei der Ihrer RAV-Anmeldung erhalten, können Sie alle Stellen einsehen.

Bei meldepflichtigen Stellen profitieren Sie ausserdem von einem Informationsvorsprung: Innerhalb der ersten 5 Arbeitstage nach dem Aufschalten dieser Stellen, sind diese nur für Personen sichtbar, die beim RAV angemeldet sind. Sie haben also einen zeitlichen Vorsprung für die Bewerbung, bevor die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird.

Bewerben Sie sich jeweils möglichst schnell bei Stellen, die den roten Vermerk «meldepflichtig» tragen:

Umgekehrt kann Ihr Profil anonym auf Job-Room aufgeschaltet werden. Arbeitgeber und /oder Stellenvermittlungen sehen Ihr Berufsprofil und können Ihnen passende Stellen vorschlagen.

Das RAV bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, an periodisch stattfindenden Stellenbörsen für ausgewählte Berufsgruppen teilzunehmen. Bei diesen Anlässen können Sie mit potenziellen Arbeitgebern direkt in Kontakt treten. Für die meisten berufsspezifischen Stellenbörsen erhalten Sie einen Hinweis Ihrer zuständigen RAV-Personalberatung. Daneben gibt es auch Stellenbörsen, welche öffentlich ausgeschrieben werden und Sie sich bei Interesse selber anmelden können.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für dieses Thema zuständig: