Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen? Die Fachstelle Selbständigkeit klärt mit Ihnen die Frage, ob und wie die Arbeitslosenversicherung (ALV) einen Start in Ihre Selbständigkeit erleichtern kann.
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Erklärvideo zur selbständigen Erwerbstätigkeit
Unser Video zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, sich mit Beratung der Fachstelle Selbständigkeit und Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung selbständig oder teilselbständig zu machen.
Das Video verfügt über Untertitel. Diese können Sie nach dem Start aktivieren.
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
Die Fachstelle Selbständigkeit informiert und berät Sie im Zusammenhang mit den Risiken und Chancen einer selbständigen Erwerbstätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Sie macht Sie auf Schwierigkeiten und wichtige Aspekte aufmerksam und prüft mit Ihnen Ihre Möglichkeiten.
Sie gewährt jedoch keine finanziellen Mittel zur Startfinanzierung.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Fachstelle überprüft im persönlichen Gespräch, ob die Voraussetzungen für eine Selbständigkeit gegeben sind. Sie können mit der Fachstelle das Vorgehen besprechen und erhalten alle erforderlichen Informationen zu den Instrumenten der ALV in Bezug auf die Selbständigkeit.
Anhand eines Fragebogens können Sie für sich klären, ob Sie für eine Selbständigkeit gerüstet sind. Dieser ausgefüllte Fragebogen bildet auch das Eintrittsticket für eine persönliche Beratung.
Bitte beachten Sie das Vorgehen, wie Sie zu einem Termin auf der Fachstelle kommen:
Wenn Ihre Selbständigkeit über die ALV gefördert werden kann und die entsprechenden Taggelder bewilligt wurden, können Sie Ihr Projekt planen.
In der Planungsphase können Sie während maximal 18 Wochen (das entspricht 90 Taggeldern) Ihre Selbständigkeit vorbereiten.
In dieser Zeit müssen Sie keine Stellen mehr suchen oder antreten. Auch haben Sie keine Beratungsgespräche beim RAV. Sie können sich ausschliesslich der Planung, Vorbereitung und dem Aufbau Ihres Unternehmens widmen.
Wenn Sie während der Planungsphase Hilfe für unternehmerische Fragen benötigen, können Sie Kurse oder Coachings bei der Fachstelle Selbständigkeit beantragen.
Während der Planungsphase widmen Sie sich ausschliesslich der Vorbereitung. Sie dürfen nicht operativ tätig sein und keine Akquisition betreiben.
Pro Rahmenfrist können Sie maximal 90 Taggelder für die Planungsphase beantragen.
Nach Bezug sämtlicher besonderer Taggelder für die Planungsphase werden Sie bei der Arbeitslosenkasse abgemeldet.
Spätestens am letzten Tag der Förderung müssen Sie der Fachstelle schriftlich mitteilen, ob Sie sich definitiv selbständig machen oder nicht.
1. Variante: Sie machen sich selbständig
Wenn Sie sich selbständig machen, endet die Unterstützung durch die ALV mit dem letzten Tag der Taggelder für die Planungsphase. Somit haben Sie auch keinen Anspruch auf Kompensationszahlungen wegen zu wenigen Aufträgen.
Nach dem Bezug der Taggelder für die Planungsphase und der Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit verlängert sich Ihre Rahmenfrist bei der ALV um weitere zwei Jahre. Damit können Sie, sollten Sie erneut arbeitslos werden, verbleibende Ansprüche aus der ersten Rahmenfrist allenfalls noch geltend machen.
Diese Verlängerung der Rahmenfrist erhalten Sie auch, wenn Sie ohne Unterstützung der ALV nachweislich (z.B. AHV-Status) in die Selbständigkeit (mittels Personengesellschaft) starten und sich daher abmelden.
2. Variante: Sie suchen wieder eine Anstellung
Wenn Sie sich nach dem Bezug der Taggelder für die Planungsphase doch nicht selbständig machen und wieder Taggelder beziehen wollen, müssen Sie das Projekt definitiv aufgeben, alles rückgängig machen und sofort wieder mit der Stellensuche beginnen. Ausserdem müssen Sie die Geschäftsaufgabe gegenüber der Fachstelle Selbständigkeit schriftlich begründen.
So gehen Sie vor, wenn Sie sich mit besonderen Taggeldern der Arbeitslosenversicherung (ALV) selbständig machen möchten:
Andere Formen der Selbständigkeit
Haben Sie die Möglichkeit für einen selbständigen Zwischenverdienst oder üben Sie nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit aus?
Folgende selbständige Tätigkeiten müssen Sie melden:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wenn Sie neben Ihrer früheren Anstellung bereits eine selbständige Nebentätigkeit ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten ausgeübt haben, können Sie dieser während der Arbeitslosigkeit weiterhin nachgehen.
Sie müssen diese Nebentätigkeit jedoch bei Beginn der Arbeitslosigkeit unbedingt Ihrer zuständigen Arbeitslosenkasse melden.
Im Verlauf der Stellensuche kann es sein, dass Sie das Angebot erhalten, zeitlich befristet zu arbeiten, jedoch dafür nicht angestellt werden, sondern diese Tätigkeit als Selbständige oder Selbständiger mit dem Auftraggeber abrechnen. Dabei handelt es sich um einen selbständigen Zwischenverdienst, den Sie der Arbeitslosenkasse angeben müssen.
Teilselbständigkeit bedeutet, dass Sie während der üblichen Arbeitszeiten einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, die Sie nicht aufgeben möchten. Das ist grundsätzlich möglich. Für diese Arbeitszeit erhalten Sie jedoch keine Arbeitslosentaggelder.
Sie müssen diese Tätigkeit beim RAV und der Arbeitslosenkasse melden.
Es gibt immer wieder Fälle, in denen ein Start in die Selbständigkeit nicht durch die ALV unterstützt werden kann.
Wenn Sie sich trotzdem entschliessen, sich selbständig zu machen, müssen Sie sich auf Beginn der selbständigen Tätigkeit hin beim RAV abmelden.
Sie sind selbständig erwerbend, geben Ihr Geschäft auf und suchen eine Anstellung? In diesem Fall melden Sie sich beim RAV an und die Arbeitslosenkasse klärt ab, ob Sie Anspruch auf Taggelder haben oder nicht.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Arbeit - Fachstelle Selbständigkeit
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