Taggelder für Selbständigkeit beantragen
Anleitung
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Voraussetzungen klären
Die Arbeitslosenversicherung kann Sie beim Start in Ihre Selbständigkeit unterstützen, wenn Sie folgende Anforderungen erfüllen:
Vorteile:
- Sie sind beim RAV gemeldet.
- Ihre Rahmenfrist ist eröffnet und Sie sind haben Anspruch auf Arbeitslosentaggelder.
- Sie sind mindestens 20 Jahre alt.
- Sie sind ohne eigenes Verschulden arbeitslos. Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit darf kein Kausalzusammenhang zwischen der Kündigung und der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit vorliegen.
- Sie dürfen nicht bereits selbständig sein: Die Planungsphase dient einzig der Vorbereitung einer neuen Firma oder Tätigkeit.
- Sie müssen ein Grobprojekt vorlegen, welches darauf ausgerichtet ist, eine wirtschaftlich tragfähige und dauerhafte Existenz aufzubauen.
- Sie sind beim RAV gemeldet.
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Video anschauen
Sehen Sie sich bitte das Erklärvideo an. Es informiert Sie über die Möglichkeiten, wie Sie sich mit Beratung der Fachstelle Selbständigkeit und Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung selbständig oder teilselbständig machen können.
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Anmelden zur persönlichen Beratung
Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und sichern Sie sich damit einen individuellen Beratungstermin bei der Fachstelle.
Die Fachstelle überprüft im persönlichen Gespräch, ob die Voraussetzungen für eine Selbständigkeit gegeben sind. Sie können mit der Fachstelle das Vorgehen besprechen und erhalten alle erforderlichen Informationen zu den Instrumenten der ALV in Bezug auf die Selbständigkeit.
Wenn Ihre Selbständigkeit über die ALV gefördert werden kann und die entsprechenden Taggelder bewilligt wurden, können Sie in die Planungsphase eintreten.
Senden Sie den Fragebogen zusammen mit Ihrem Lebenslauf per E-Mail an:
Senden Sie den Fragebogen zusammen mit Ihrem Lebenslauf per Post an:
Amt für Arbeit
Fachstelle Selbständigkeit
Militärstrasse 76
8090 Zürich
Kontakt
Amt für Arbeit - Fachstelle Selbständigkeit
Montag bis Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr