Kontingente 2023

Abhängig von der Nationalität der zu beschäftigenden Ausländerinnen und Ausländer sowie der Art der Anstellung existieren verschiedene Kontingente.

Inhaltsverzeichnis

Übersicht Kontingentsysteme

2023 Kontingentsystem ausländische Erwerbstätige
Kontingentssysteme für ausländische Erwerbstätige.

Drittstaaten

Die für das laufende Jahr vorgesehenen Höchstzahlen betragen für Aufenthaltsbewilligungen 4500 und für Kurzaufenthaltsbewilligungen 4000. Diese werden nach wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Bedürfnissen auf Bund und Kantone verteilt. 

Die Zuteilung von Ergänzungskontingenten des Bundes ist für besondere Bedürfnisse möglich. 

EU/EFTA

EU/EFTA-Staatsangehörige, die ein Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitgeberin / einem Arbeitgeber in der Schweiz eingehen, profitieren von der vollen Personenfreizügigkeit. Sobald sie aber von einem Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA für mehr als 90 Tage in die Schweiz entsandt werden, benötigen sie ein Kontingent. 

Die für das laufende Jahr vorgesehenen Höchstzahlen betragen für Aufenthaltsbewilligungen 500 und für Kurzaufenthaltsbewilligungen 3000. Sie werden quartalsweise freigegeben.

Vereinigtes Königreich (UK)

Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union kommt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem UK seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr zur Anwendung. Damit die Unternehmen in der Schweiz auch Fachkräfte aus dem UK rekrutieren können, gelten für erwerbstätige UK-Staatsangehörige separate Höchstzahlen.  

Die für das Jahr 2023 vorgesehenen Höchstzahlen betragen schweizweit für Aufenthaltsbewilligungen (B) 2100 und für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) 1400. Sie gelten für ein Jahr und werden quartalsweise an die Kantone freigegeben.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Arbeit - Abteilung Arbeitsbewilligungen

Telefon

+41 43 259 49 49


Montag bis Freitag
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr

E-Mail

ab@vd.zh.ch

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