Fussverkehr

Zwei Spaziergänger am Glattuferweg.

Der Anteil des Fussverkehrs am Gesamtverkehr soll erhöht werden. So steht es im Gesamtverkehrskonzept 2018 für den Kanton Zürich. Grosses Potenzial im Alltag hat der Fussverkehr vor allem bei Distanzen unter einem Kilometer – auch für die aktive Erholung.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Nutzen 

Fuss- und Wanderwege erschliessen Siedlungsgebiete und Erholungsräume. Sie sind damit ein wichtiger Pfeiler des gesamten Verkehrsnetzes. Das zeigt auch die Statistik: 47 Prozent aller Etappen und 38 Prozent der täglichen Unterwegszeit werden zu Fuss zurückgelegt. Die durchschnittliche Distanz liegt bei 2,2 Kilometern pro Tag.

Über längere Distanzen sind Fusswege – in Kombination mit dem Velo und dem öffentlichen Verkehr – auch Teil von umweltfreundlichen Transportketten.

Förderung

Der Kanton Zürich unterstützt die Ziele des Bundes zur Anhebung des Fussverkehranteils am Gesamtverkehr. Dies widerspiegelt sich in den Zielen und Entwicklungsgrundsätzen des kantonalen Gesamtverkehrskonzepts. Der Regierungsrat hat zudem in der Legislatur 2015–2019 einen Fokus auf den Fussverkehr gelegt.

Zuhanden des 3. Agglomerationsprogramms hat der Kanton den Massnahmenplan Fussverkehr erarbeitet. Die Arbeiten werden für das 4. Agglomerationsprogramm fortgesetzt.

Fussverkehrspotenzial

Zur Unterstützung der im Gesamtverkehrskonzept enthaltenen Zielsetzungen hat der Kanton Zürich Grundlagen zum Fussverkehrspotenzial erarbeitet. Diese dienen einerseits als Arbeitsinstrument für Fussverkehrsplanungen wie Netzplanungen, anderseits für die Modellierung von Entwicklungsszenarien oder Netzvarianten.

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Richtplaneinträge

Die vom Kanton betriebenen Fuss- und Wanderwege sind in den regionalen Richtplänen eingetragen. Sie sind auch im kantonalen Geoinformationssystem (GIS-Browser) zu finden.

Die Signalisation der Wanderwege erfolgt durch den Verein «Zürcher Wanderwege».

Zu Fuss gehen ist gesund

Die Gesundheitsförderung des Kantons verfolgt den kombinierten Ansatz «Bewegung, Ernährung, Entspannung» mit Kampagnen und Verhaltenstipps:

  • Steigen Sie aus. Zwei Stationen früher.
  • Gehen Sie. Bewegung entspannt. 
  • Erledigen Sie Einkäufe in der Nähe zu Fuss.   

Projekte mit Auszeichnungen

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Mit dem «Flâneur d’Or» prämiert Fussverkehr Schweiz Massnahmen, welche die Qualität, Attraktivität und Sicherheit erhöhen:

  • Wege und Plätze im öffentlichen Raum, die zum Flanieren einladen;
  • direkte, attraktive und sichere Fusswegverbindungen.

Der «Fussverkehrspreis Infrastruktur» wird alle drei Jahre verliehen. 2014 ging der Preis an die flankierenden Massnahmen zur Westumfahrung Zürich: Als preiswürdiges Beispiel, wie die Chance einer Verkehrsentlastung als Steilpass für neues Leben in einem Quartier genutzt werden kann.
 

Platz mit Brunnen, darin spielenden Kindern und Gartenrestaurant im Hintergrund.
Auf dem Bullingerplatz in Zürich, wo sich früher der Transitverkehr durchs Quartier quälte, treffen sich heute die Quartierbewohner und -bewohnerinnen. Quelle: Amt für Mobilität

Der Seeuferweg zwischen Wädenswil und Richterswil ist mit dem Prix Rando 2014 des Verbandes Schweizer Wanderwege ausgezeichnet worden. Prämiert werden Wanderwege, welche die Wünsche der Wandernden besonders gut erfüllen.

Der 1,6 Kilometer lange Seeuferweg dient der Naherholung. Spaziergänger und Wanderer sind auf langen Holzstegen und Kieswegen unterwegs: ganz nahe am Seeufer, das mit dem Wegbau landschaftlich und ökologisch aufgewertet wurde.

Die Jury des Prix Rando war beeindruckt von der sorgfältigen Abwägung unterschiedlichster Interessen.
 

Spaziergänger mit Kinderwagen unterhalten sich auf einem Steg des Seeuferwegs bei Richterswil.
Der Seeuferweg ermöglicht mit seinen Stegen Naherholung in einer dicht besiedelten Region. Quelle: Amt für Mobilität

Sicherheit

Der Kanton hat 2017 das Projekt «Sichere Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen» aufgegleist: Alle über 2200 Fussgängerstreifen wurden gemäss Kriterienkatalog überprüft und Sanierungsmassnahmen festgelegt. 

Schulkinder überqueren einen Fussgängerstreifen.
Gemeinsame Schulweg-Kampagne von TCS, der Beratungsstelle für Unfallverhütung und der Polizei: Rad steht, Kind geht! Quelle: Amt für Mobilität

Verhalten am Fussgängerstreifen

Fahrzeuglenkende müssen vor Fussgängerstreifen besonders vorsichtig fahren. Sie müssen Fussgängerinnen und Fussgängern den Vortritt gewähren, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriff sind, ihn zu betreten.

Die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei schulen Kinder bereits im Kindergarten: Sie dürfen die Strasse erst überqueren, wenn die Räder des Fahrzeuges vor dem Fussgängerstreifen ganz stillstehen.

Behindertengerechtes Bauen

Der Kanton Zürich engagiert sich für ein behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Strassenraum. Das gilt auch für den Fussverkehr:

  • Entwicklung einer strategischen Ausrichtung und Festlegung der Regeln, nach denen die Zürcher Staatsstrassen in Zukunft zu gestalten sind.
  • Entwicklung eines Kriterienkatalogs, mit dessen Hilfe aufgezeigt werden kann, wo im Kanton Zürich Handlungsbedarf besteht.
  • Erstellung eines Umsetzungsprogramms, das aufzeigt, wie die Vorgaben mit welchen Kostenfolgen umgesetzt werden können.

«Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen. Entsprechende Massnahmen müssen wirtschaftlich zumutbar sein.»

Art. 11 Abs. 4 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005
Eine Rollstuhlfahrerin wird von einer Pflegerin über einen Fussgängerstreifen gestossen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes setzt einen Schwerpunkt beim Zugang zum öffentlichen Verkehr. Quelle: Amt für Mobilität

Hindernisfreie Wanderwege

Mobilitätsbehinderte Personen sollen geeignete kantonale Wanderwege besser nutzen können. So ist es im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes sowie in der Verfassung des Kantons Zürich vorgesehen.

Das damalige Amt für Verkehr (heute: Amt für Mobilität) hat 2014 zusammen mit der Zürcher Planungsgruppe Weinland und Behindertenorganisationen eine Pilotplanung für hindernisfreie Wanderwege durchgeführt.

Die Pilotplanung ist die Grundlage für den behindertengerechten Ausbau weiterer Wanderwege im Kanton. Die Machbarkeit solcher Wegausscheidungen prüfen auch die anderen Planungsregionen: bei der Gesamtrevision der regionalen Richtpläne.

Ihr Ansprechpartner

Urs Günter

Fachstellenleiter Fussverkehr

urs.guenter@vd.zh.ch
+41 43 259 30 85

Urs Günter.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Mobilität - Fachstelle Fussverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Ansprechperson Urs Günter

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urs.guenter@vd.zh.ch

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Judith Setz - Medienkontakt

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