Der Anteil des Fussverkehrs am Gesamtverkehr soll erhöht werden. So steht es im Gesamtverkehrskonzept des Kantons Zürich. Dem Fussverkehr kommt im Alltag vor allem bei Distanzen unter einem Kilometer – aber auch bei der aktiven Erholung – eine grosse Bedeutung zu.
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Nutzen
Der Fussverkehr spielt eine entscheidende Rolle bei der Erschliessung von Siedlungsgebieten und Erholungsräumen. Dies zeigen die statistischen Daten deutlich:
47 Prozent aller Etappen werden zu Fuss zurückgelegt und 38 Prozent der täglichen Unterwegszeit entfallen auf den Fussverkehr.
Der Fussverkehr hat somit mit Abstand den grössten Anteil am Gesamtverkehr.
Im Durchschnitt legen Menschen pro Tag eine Strecke von 2,2 Kilometern zu Fuss zurück.
Bei Strecken unter einem Kilometer hat der Fussverkehr ein enormes Potential, sowohl für die täglichen Wege, als auch bei der aktiven Erholung.
Bei längeren Distanzen ist der Fussverkehr, in Kombination mit dem Velo und dem öffentlichen Verkehr, Teil von umweltfreundlichen Verkehrsketten.
Förderung
Der Kanton Zürich unterstützt die Ziele des Bundes zur Anhebung des Fussverkehranteils am Gesamtverkehr. Dies zeigt sich in den Zielen und Entwicklungsgrundsätzen des kantonalen Gesamtverkehrskonzepts (GVK). Zur Förderung des Fussverkehrs hat der Kanton Zürich für die Agglomerationsprogramme (AP) des Bundes jeweils einen Massnahmenplan zum Fussverkehr erarbeitet. Auch für das aktuelle AP der 5. Generation wird ein entsprechender Massnahmenplan erstellt.
Zudem hat der Kanton Zürich ein sogenanntes Freiraumkonzept für das kantonale Gewässer Glatt verfasst (Fil Bleu Glatt). Das Konzept beinhaltet neben der Gewässeraufwertung einen durchgängigen vier Meter breiten Glattuferweg für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velofahrerinnen und Velofahrer im gesamten besiedelten Gebiet von Dübendorf, Wallisellen, Zürich und Opfikon.
Fussverkehrspotenzial
Zur Erreichung der Ziele aus dem Gesamtverkehrskonzept (GVK) ist das Fussverkehrspotenzial mit Angabe der Relevanz von den einzelnen Netzabschnitten für alle Gemeinden und Städte im Kanton Zürich ermittelt worden. Diese Informationen stehen in einer GIS-Karte zur Verfügung und können als Grundlage für die Fusswegnetzplanung wie auch für die Modellierung von Entwicklungsszenarien respektive Netzvarianten genutzt werden.
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Wanderwege
Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege legt die Grundsätze fest, welche die Kantone und Gemeinden bei Planung, Bau und Erhaltung von Wanderwegen zu beachten haben. Die Erstellung und der Unterhalt der Signalisation für die Wanderwege hat der Kanton Zürich dem Verein Zürcher Wanderwege übertragen. Zudem wurde dem Verein die Erfassung und Verwaltung der wanderwegrelevanten Daten (Wegnetz mit Unterscheidung von Natur- und Hartbelag, Routenbezeichnungen, Wegweiser-Standort, Kunstbauten und Themenwege) übertragen. Die vom Kanton Zürich betriebenen Wanderwege sind in den regionalen Richtplänen eingetragen und weisen eine Gesamtlänge von rund 3000 km auf.
Uferwege
Für die Erstellung der Uferwege entlang der Zürcher Seen und Flüsse gemäss dem kantonalen Richtplan und den regionalen Richtplänen stellt der Kantonsrat jährlich mindestens 6 Mio. Franken im Budget ein. Mindestens zwei Drittel dieses Betrags sind für den Bau des Uferweges am Zürichsee einzusetzen (§ 28 b Strassengesetz). Mit knapp 26 km ist beinahe die Hälfte des Uferwegs rund um den Zürichsee im Kanton Zürich gebaut. Auf weiteren 12,4 km verläuft er auf dem Trottoir entlang der Seestrasse. Auf gesamthaft 12,6 km Länge bestehen gemäss heutiger Uferwegplanung noch Lücken.
Das Thema Uferwege betrifft jedoch nicht nur den Zürichsee, sondern sämtliche Gewässer im Kanton Zürich. Die Seeuferwege um den Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee sind vollständig erstellt. Für den Bau von Uferwegen entlang der Glatt hat der Kantonsrat 30 Mio. Franken gesprochen. Diese sollen zwischen 2024 und 2031 gebaut werden.
Die Realisierung von Uferwegen ist zeitaufwendig und insbesondere in bebauten Gebieten mit beachtlichen Kosten verbunden. Diese wurden für den Uferweg um den Zürichsee durch ein vom Kanton in Auftrag gegebenes Gutachten «Uferwege – Abschätzung Kostenbeteiligung Gemeinden» aufgezeigt.
Zu Fuss gehen ist gesund
Die Gesundheitsförderung des Kantons verfolgt den kombinierten Ansatz «Bewegung, Ernährung, Entspannung» mit Kampagnen und Verhaltenstipps:
- Steigen Sie aus. Zwei Stationen früher.
- Gehen Sie. Bewegung entspannt.
- Erledigen Sie Einkäufe in der Nähe zu Fuss.
Projekte mit Auszeichnungen
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Mit dem «Flâneur d’Or» prämiert Fussverkehr Schweiz Massnahmen, welche die Qualität, Attraktivität und Sicherheit erhöhen:
- Wege und Plätze im öffentlichen Raum, die zum Flanieren einladen;
- direkte, attraktive und sichere Fusswegverbindungen.
Der «Fussverkehrspreis Infrastruktur» wird alle drei Jahre verliehen. 2014 ging der Preis an die flankierenden Massnahmen zur Westumfahrung Zürich: Als preiswürdiges Beispiel, wie die Chance einer Verkehrsentlastung als Steilpass für neues Leben in einem Quartier genutzt werden kann.
Der Seeuferweg zwischen Wädenswil und Richterswil ist mit dem Prix Rando 2014 des Verbandes Schweizer Wanderwege ausgezeichnet worden. Prämiert werden Wanderwege, welche die Wünsche der Wandernden besonders gut erfüllen.
Der 1,6 Kilometer lange Seeuferweg dient der Naherholung. Spaziergänger und Wanderer sind auf langen Holzstegen und Kieswegen unterwegs: ganz nahe am Seeufer, das mit dem Wegbau landschaftlich und ökologisch aufgewertet wurde.
Die Jury des Prix Rando war beeindruckt von der sorgfältigen Abwägung unterschiedlichster Interessen.
Sicherheit
Der Kanton hat 2017 das Projekt «Sichere Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen» aufgegleist: Alle über 2200 Fussgängerstreifen wurden gemäss Kriterienkatalog überprüft und Sanierungsmassnahmen festgelegt.
Verhalten am Fussgängerstreifen
Fahrzeuglenkende müssen vor Fussgängerstreifen besonders vorsichtig fahren. Sie müssen Fussgängerinnen und Fussgängern den Vortritt gewähren, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriff sind, ihn zu betreten.
Die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei schulen Kinder bereits im Kindergarten: Sie dürfen die Strasse erst überqueren, wenn die Räder des Fahrzeuges vor dem Fussgängerstreifen ganz stillstehen.
Behindertengerechtes Bauen
Der Kanton Zürich engagiert sich für ein behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Strassenraum. Das gilt auch für den Fussverkehr:
- Entwicklung einer strategischen Ausrichtung und Festlegung der Regeln, nach denen die Zürcher Staatsstrassen in Zukunft zu gestalten sind.
- Entwicklung eines Kriterienkatalogs, mit dessen Hilfe aufgezeigt werden kann, wo im Kanton Zürich Handlungsbedarf besteht.
- Erstellung eines Umsetzungsprogramms, das aufzeigt, wie die Vorgaben mit welchen Kostenfolgen umgesetzt werden können.
«Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen. Entsprechende Massnahmen müssen wirtschaftlich zumutbar sein.»
Art. 11 Abs. 4 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005
Hindernisfreie Wanderwege
Mobilitätsbehinderte Personen sollen geeignete kantonale Wanderwege besser nutzen können. So ist es im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes sowie in der Verfassung des Kantons Zürich vorgesehen.
Das damalige Amt für Verkehr (heute: Amt für Mobilität) hat 2014 zusammen mit der Zürcher Planungsgruppe Weinland und Behindertenorganisationen eine Pilotplanung für hindernisfreie Wanderwege durchgeführt.
Die Pilotplanung ist die Grundlage für den behindertengerechten Ausbau weiterer Wanderwege im Kanton. Die Machbarkeit solcher Wegausscheidungen prüfen auch die anderen Planungsregionen: bei der Gesamtrevision der regionalen Richtpläne.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Amt für Mobilität - Fachstelle Fussverkehr
Ansprechperson Urs Günter
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Kommunikation Amt für Mobilität
Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs