Der Strassenverkehr ist eine grosse Herausforderung für alle. Viele Verkehrsunfälle könnten vermieden werden, würden sich alle an die Verkehrsregeln halten und die Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden weiter zu verbessern.
Das Wichtigste in einfacher Sprache
In der Schweiz gibt es Regeln und Gesetze für die Strassen.
Diese gelten immer, ob Sie mit dem Auto fahren, auf dem Velo sitzen oder zu Fuss unterwegs sind.
Die Gesetze und Regeln helfen, dass weniger Menschen Unfälle haben.
Schützen Sie sich und die anderen Menschen auf der Strasse.
Fahren Sie nicht, wenn Sie sich nicht fit fühlen.
Fahren Sie nicht, wenn Sie Drogen oder Alkohol genommen haben.
Haben Sie einen Verkehrsunfall zu melden?
Für Fragen finden Sie hier die Adressen der Polizeiposten.
Bei einem Notfall rufen Sie sofort die Polizei: Telefonnummer 117.
Sicher im Verkehr
Unfälle im Strassenverkehr geschehen schneller, als man denkt. Die Mehrheit der Unfälle ist auf Verhaltensfehler und Ablenkung zurückzuführen. Aber auch der Zustand der Verkehrsteilnehmenden kann das Risiko für einen Unfall deutlich erhöhen. Alkohol, Drogen, Medikamente oder Müdigkeit spielen dabei eine zentrale Rolle.
Um auf Lücken in der Verkehrssicherheit direkt Einfluss zu nehmen, analysiert die Kantonspolizei Zürich das Unfallgeschehen. Die Erkenntnisse gibt sie an die Verkehrsteilnehmenden weiter. Durch diese Analyse kann die Kantonspolizei früh Negativtrends erkennen, die Bevölkerung darüber informieren und Massnahmen ergreifen.
Ablenkung im Strassenverkehr
Ablenkung und Unaufmerksamkeit sind die häufigsten Unfallursachen im Strassenverkehr.
Durch ein bewusstes Verhalten im Strassenverkehr und Aufklärung für Ablenkungsrisiken wie Mobiltelefon-Nutzung können Unfälle reduziert werden. Gemeinsam mit Ihnen fördert die Kantonspolizei ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Strassenverkehr.
Alkohol am Steuer
Mit zunehmender Alkoholisierung steigt das Risiko, einen Verkehrsunfall zu verursachen. Alkohol vermindert die Fahrfähigkeit. Bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,6 Promille steigt das Unfallrisiko auf das Zweifache an. Für Neulenkende gilt ein Alkoholverbot. Auch Drogen und Medikamente haben eine Auswirkung auf die Fahrfähigkeit.
Die Tipps der Polizei:
- Wer fährt, trinkt nicht.
- Personen, deren Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist, sind vom Fahren abzuhalten.
Drogen am Steuer
Drogen haben im Strassenverkehr nichts verloren. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle andern.
Die Tipps der Polizei:
- Niemals unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenken.
- Unter Drogeneinfluss stehende Personen vom Fahren abhalten.
Medikamente am Steuer
Bei Medikamenten am Steuer ist Vorsicht geboten: Viele Heilmittel haben Einfluss auf die Fahrfähigkeit – auch solche, die ohne ärztliches Rezept erhältlich sind.
Die Tipps der Polizei:
- Erkundigen Sie sich bei einer Fachperson nach den Auswirkungen der Medikamente auf die Fahrfähigkeit.
- Vermeiden Sie Alkohol zusätzlich zu Medikamenten.
Wissenswertes und Rechtliches zu Medikamenten am Steuer (bfu)
Sichtbarkeit im Strassenverkehr
Die Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmenden spielt im Strassenverkehr eine entscheidende Rolle. Bereits nach wenigen Metern werden dunkel gekleidete Personen schwerer erkannt. Bei Dämmerung und Nacht, aber auch bei Nebel oder Regen nimmt dieser Effekt gar zu. Kleider mit reflektierenden Elementen können Sie nicht nur gegenüber Autos, sondern auch gegenüber Velos sichtbarer und somit sicherer machen.
Viele Fussgänger überschätzen ihre eigene Sichtbarkeit im Strassenverkehr.
Die Tipps der Polizei:
- Bei schlechten Sichtverhältnissen wie nachts, bei Regen oder Nebel ist besondere Vorsicht geboten.
- Gehen Sie auf dem Velo, Töff und zu Fuss lieber auf Nummer sicher und tragen Sie helle Kleider und reflektierende Materialien.
Verhalten am Fussgängerstreifen
Am Fussgängerstreifen kommt es immer wieder zu Unfällen. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass Fahrzeuglenkende vor Fussgängerstreifen besonders vorsichtig fahren. Nötigenfalls müssen sie anhalten, um den Fussgängern den Vortritt zu gewähren, die sich schon auf dem Streifen befinden oder dabei sind, ihn zu betreten.
Kinder werden durch die Polizei bereits im Kindergarten geschult, die Strasse erst zu überqueren, wenn die Räder des Fahrzeugs vor dem Fussgängerstreifen ganz stillstehen.
Die Polizei empfiehlt den Fussgängern:
- Betreten Sie einen Fussgängerstreifen nie, ohne sich zu vergewissern, dass Ihnen die nahenden Fahrzeuge den Vortritt gewähren.
- Verzichten Sie auf Ihr Vortrittsrecht am Fussgängerstreifen, falls Sie nicht sicher sind, dass Sie vom herannahenden Fahrzeuglenkenden gesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BFU.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Telefon
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kantonspolizei Zürich – Kommunikationsabteilung