Auch im Wald gibt es Verkehrsregeln. Wer sich im Wald bewegt, muss diese Regeln beachten. Es gibt klare Regeln, wo zum Beispiel Velofahrer im Wald fahren dürfen, welche Regelungen für E-Bikes gelten und wer eine Anzeige machen kann.
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Verkehrsregeln auch im Wald
Die Regeln des Strassenverkehrsgesetzes gelten grundsätzlich auch im Wald. Das bedeutet, dass alle Personen rücksichtsvoll fahren müssen. Es ist nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu lenken, wenn man Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert hat. Auch Tätigkeiten, die vom Fahren ablenken, sind verboten. Dazu gehört zum Beispiel das Telefonieren mit dem Mobiltelefon am Ohr.
Unfälle mit Fahrzeugen müssen, wie auf anderen Strassen, von der Polizei aufgenommen werden. Bei einer Kollision beispielsweise, wenn es Verletzte gibt oder der Fahrzeug- oder Kutschenführer betrunken war, muss die Polizei ebenfalls einen Rapport erstellen.
Strassenverkehrsgesetz auf Waldstrassen
Das Strassenverkehrsgesetz legt fest, dass die Verkehrsregeln für Motorfahrzeuge und Velos auf allen Strassen gelten, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die nur von bestimmten Fahrzeugen oder für bestimmte Zwecke benutzt werden dürfen, zum Beispiel von Velos oder für den Zubringerdienst.
Das Gesetz gilt auch auf Waldstrassen und Waldwegen, wenn dort Velofahren erlaubt ist oder bestimmte Motorfahrzeuge fahren dürfen, etwa Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft oder Fahrzeuge mit einer Bewilligung. Dies gilt besonders dann, wenn die Wege auch von Fussgängerinnen und Fussgängern genutzt werden.
Deshalb kann auch auf einem Waldweg oder Waldwanderweg ein Verkehrsunfall nach dem Strassenverkehrsgesetz vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mountainbike wegen zu hoher Geschwindigkeit Personen gefährdet und es zu einer Kollision kommt.
Fussgänger, Velos
und Pferde
Die Regeln für Fussgängerinnen, Fussgänger und Velofahrende stehen im kantonalen Waldgesetz. Personen, die im Wald spazieren gehen, dürfen den Wald überall betreten. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer müssen dies erlauben. Velofahren und Reiten sind im Wald jedoch nur auf Strassen und Wegen erlaubt.
Regeln für E-Bikes
E-Bikes dürfen auf Waldstrassen benutzt werden. Sie sind mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 Kilometer pro Stunde oder mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 Kilometer pro Stunde vom Fahrverbot ausgenommen.
Schnellere E-Bikes dürfen im Wald nur benutzt werden, wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Nach dem Strassenverkehrsgesetz und der Waldgesetzgebung gelten E-Bikes grundsätzlich als Velos. Der Grund dafür ist, dass sie keinen Lärm verursachen und nur wenig schneller sind als normale Velos.
Fahrverbot für
Motorfahrzeuge
Für Motorfahrzeuge gilt auf Waldstrassen in der ganzen Schweiz ein allgemeines Fahrverbot. Dies ist im Bundesgesetz über den Wald festgelegt. Das Fahrverbot schützt den Wald, die Tiere und die Erholung der Menschen in der Natur. Anders als im normalen Strassenverkehr muss dieses Verbot nicht mit Verkehrsschildern angezeigt werden.
In besonderen Fällen können die zuständigen Gemeinden eine Ausnahme bewilligen. Für Ausnahmebewilligungen für das ganze Kantonsgebiet ist die Kantonspolizei zuständig.
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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