Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine vorübergehende bedarfsabhängige Leistung für Menschen, die in einer Notlage sind, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für den Vollzug der Sozialhilfe zuständig. Der Kanton unterstützt die Gemeinden.

Anspruch auf Sozialhilfe

Personen in Notsituation haben das Recht auf wirtschaftliche und persönliche Hilfe. Auch wenn jemand nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, kann Sozialhilfe beantragt werden.

Sie befinden sich in einer Notlage?

Menschen in einer Notlage können sich an die Sozialen Dienste in ihrer Gemeinde wenden.  Die Sozialdienste in den Gemeinden sind auch für Nachweise über die Sozialhilfe im Zusammenhang mit Einbürgerungen zuständig.

Sozialhilfe kurz erklärt

Erfahren Sie in einfachen Worten, wie das System der sozialen Sicherung in der Schweiz funktioniert. Die Broschüre «Sozialhilfe kurz erklärt» wurde im  2019 von der Charta Sozialhilfe Schweiz herausgegeben. 

Armutsrechner

Mit der Hilfe unseres Armutsrechners finden Sie heraus, ob Sie selber Anspruch auf Sozialhilfe haben. Der Armutsrechner sensibilisiert die Bevölkerung ausserdem für das Thema Armut. 

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS ist der nationale Fachverband für Sozialhilfe. Die SKOS gibt Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe heraus. Die Richtlinien sind Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe. Im Kanton Zürich ist die Anwendung der SKOS-Richtlinien verbindlich.

Weisung der Sicherheitsdirektion

Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig überarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst. Zur Anwendung von einzelnen Bestimmungen erlässt die Sicherheitsdirektion Weisungen. 

Sozialhilfehandbuch

Das Sozialhilfe-Behördenhandbuch erscheint ab Mitte Dezember in einem neuen Design und unter dem Namen Sozialhilfehandbuch. Das Nachschlagewerk für Behördenmitglieder, Sozialarbeitende, Medienschaffende, Armutsbetroffene und weitere Interessierte wird vom Kantonalen Sozialamt herausgegeben und laufend aktualisiert. Es beschreibt die Anwendung des Sozialhilferechts und bezweckt, diese zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.

Formulare für Gemeinden

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Formulare für Notfallbehandlungen und Nottransporte

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Gesuche um subsidiäre Übernahme von medizinischen Behandlungskosten bei Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich richten Sie bitte an die Fürsorgebehörde der Wohn- und Aufenthaltsgemeinde.

Gesuche um subsidiäre Übernahme von medizinischen Behandlungskosten bei Personen, die keinen oder keinen feststehenden Wohnsitz im Kanton Zürich haben, richten Sie bitte an das Kantonale Sozialamt.

Das Gesuch für die Notfallbehandlung an
sozialhilfe.spitalkosten@sa.zh.ch

Das Gesuch für den Notfalltransport an
sozialhilfe.sanitaetstransport@sa.zh.ch

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

Adresse

Röntgenstrasse 16/22
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 68

Telefon

+41 43 259 51 58

Fax


Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


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