Handbuch Personalrecht

Das Handbuch Personalrecht des Kantons Zürich enthält Ausführungen zum Personalgesetz und seinen Verordnungen. Es richtet sich insbesondere an die Personalverantwortlichen des Kantons und der Gemeinden sowie weiterer Institutionen, welche sich an das kantonale Personalrecht anlehnen.

Teuerungsausgleich auf 2027

Die aufgelaufene Teuerung bemisst sich gemäss Personalverordnung am Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von Ende August. Für 2026 liegt dieser Wert laut Bundesamt für Statistik bei 0,8 Prozent.

Der Kanton Zürich will als Arbeitgeber attraktive Arbeitsbedingungen schaffen und erhalten. Der Regierungsrat gewährt daher dem Personal den vollständigen Teuerungsausgleich.

Die angepassten Löhne werden ab Januar 2027 ausbezahlt ausgerichtet. Der Teuerungsausgleich kommt allen kantonalen Mitarbeitenden zugute.

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Personalamt – Personalrecht

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Montag,  Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.

Hinweis:

Unsere Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung. Mitarbeitende wenden sich bitte an die Rechtsberatungsstellen für Mitarbeitende.

E-Mail

recht@pa.zh.ch

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