Handbuch Personalrecht
Das Handbuch Personalrecht des Kantons Zürich enthält Ausführungen zum Personalgesetz und seinen Verordnungen. Es richtet sich insbesondere an die Personalverantwortlichen des Kantons und der Gemeinden sowie weiterer Institutionen, welche sich an das kantonale Personalrecht anlehnen.
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Lohnfestsetzung
Lohnentwicklung
Lohnabwicklung
- Verwendung der Lohnreglemente (Weisung)
- Lohntabelle für LR 01 und 05 (Weisung)
- Auszahlung/Rückforderung von Ferien-, Mehrzeit und Überzeitguthaben (Weisung)
- Rückforderung zu viel erbrachter Leistungen
- Kontrolle der Lohnauszahlung und -verbuchung (Weisung)
- Lohnpfändung (Weisung)
- Feuerwehr-Ausbildungskursentschädigung (Weisung)
Dienstaltersgeschenk
Unbezahlter Urlaub
Praktikantinnen und Praktikanten
Mitarbeitende in Ausbildung
Aushilfen
Ärztinnen und Ärzte
- Einreihung von Oberärztinnen und -ärzten
- Ruhe- und Feiertagsanspruch der Oberärztinnen und -ärzte
- Gesamtarbeitsvertrag für Assistenzärztinnen und -ärzte
- Lohneinstufungs- und Lohnentwicklungsmodell Assistenzärztin / Assistenzarzt
- Inkonvenienzentschädigungen für Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte
- Inkonvenienzentschädigungen für Spitalärzte (Weisung)
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Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.
Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.