Das Handbuch Personalrecht des Kantons Zürich enthält Ausführungen zum Personalgesetz und seinen Verordnungen. Es richtet sich insbesondere an die Personalverantwortlichen des Kantons und der Gemeinden sowie weiterer Institutionen, welche sich an das kantonale Personalrecht anlehnen.
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Inhaltsverzeichnis
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Lohnfestsetzung
Lohnentwicklung
Lohnabwicklung
- Verwendung der Lohnreglemente (Weisung)
- Lohntabelle für LR 01 und 05 (Weisung)
- LR 05, Berechnungsweise des Prozentzuschlags für die Abgeltung der Ferien und Ruhetage (Weisung)
- Feuerwehr-Ausbildungskursentschädigung (Weisung)
- Kontrolle der Lohnauszahlung und -verbuchung (Weisung)
- Auszahlung/Rückforderung von Ferien, Überzeit, Mehrzeit und Minuszeit (Weisung)
- Rückforderung zu viel erbrachter Leistungen
Umkleidezeit
Mobiles Arbeiten
Dienstaltersgeschenk
Praktikantinnen und Praktikanten
Mitarbeitende in Ausbildung
Aushilfen
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Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.
Hinweis:
Unsere Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung. Mitarbeitende wenden sich bitte an die Rechtsberatungsstellen für Mitarbeitende.