Externe Weiterbildung (Musterweisung)

Auf dieser Seite

Kapitel
Rechte und Pflichten
Unterkapitel
Weiterbildung
Publikationsdatum
15. Januar 2019

Musterweisung 

Die Musterweisung soll als Vorlage dienen und ersetzt die bisherigen Empfehlungen Weiterbildung. In der Musterweisung ist die Änderung der Berufsbildungsverordnung des Bundes mitberücksichtigt. Danach werden Subventionen des Bundes für die Vorbereitungskurse von eidgenössischen Berufsprüfungen oder eidgenössischen höheren Fachprüfungen neu direkt an Absolvierende ausbezahlt.

Kontakt

Personalamt - Personalrecht

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 48 97

Montag,  Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.

Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.

Rechtsberatungsstellen für Mitarbeitende

Mehr erfahren

E-Mail

recht@pa.zh.ch