Anlaufstellen

Inhaltsverzeichnis

Kapitel
Beratung und Information
Unterkapitel
Anlaufstellen
Publikationsdatum
8. Februar 2024

Anlaufstellen

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Mitarbeitende wenden sich an die für sie zuständigen Personalabteilungen. Eine arbeitnehmerseitige Rechtsauskunft und Beratung wird von den Personalverbänden - in der Regel für ihre Mitglieder - angeboten. 

Rechtsberatungsstellen der Personalverbände

Personalverband Link
FH-ZH - Verband der Zürcher Fachhochschul-Dozierenden Zürich fh-zh - Anfrage Rechtsauskunft
KVZ - Kaufmännischer Verband Zürich https://www.kfmv-zuerich.ch/de/6384/Rechtsberatung.htm
physio zürich glarus https://www.physioswiss.ch/de/dienstleistungen/beratungsarten
SekZH - Verein Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich https://sekzh.ch/mitglieder/beratungsdienst/
SHV - Schweizerischer Hebammenverband Sektion Zürich https://www.hebamme.ch/mitgliedschaft/
SVMTRA - Sektion Ostschweiz der Schweizerischen Vereinigung der Fachleute für medizinisch-technische Radiologie https://svmtr.ch/mitglieder/recht/rechtsschutz
VKPZ - Verband der Kantonspolizei Zürich Auf Intranet der VKPZ/nur für Mitglieder des VKPZ zugänglich
VPOD Sektion Lehrberufe https://zuerich.vpod.ch/ueber-uns/verband/lehrberufe/   
VPOD Sektion Zürich Kanton https://zuerich.vpod.ch/ueber-uns/verband/zuerich-kanton/  
VSAO Zürich - Verband Zürcher Spitalärztinnen und Spitalärzte https://www.vsao-zh.ch/faq/
VSLZH - Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich https://www.vslzh.ch/mitgliederbereich/beratung-rechtsschutz
VStA - Verband der Staatsangestellten des Kantons Zürich https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/
Fachverband des Kantonalen Steueramtes https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/
juslingua.ch - Verband Schweizer Gerichtsdolmetscher und -übersetzer https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/
MVZ - Mittelschulehrpersonenverband Zürich https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/
Notarenkollegium https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/
Notarstellvertreter und Angestelltenverein https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/
ZLB - Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/
VZL DaZ – Verband Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache https://www.vzldaz.ch/kontakt  
ZLV - Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband https://www.zlv.ch/mitgliederbereich/beratung
MLV - Mehrklassen Lehrerinnen- und Lehrerverein https://www.zlv.ch/mitgliederbereich/beratung
ZKM - Zürcher Kantonale Mittelstufe https://www.zlv.ch/mitgliederbereich/beratung
VKZ - Verband Kindergarten Zürich https://www.zlv.ch/mitgliederbereich/beratung
VSKA - Vereinigte Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Kantons Zürich Sektion des ZüPP https://www.vsta.ch/rechtsschutzstelle/
Quelle: Die Informationen zu den Rechtsberatungsstellen werden von den ständigen Verhandlungspartnern (VPV und VPOD Schweiz) zur Verfügung gestellt. 

Der Rechtsdienst des Personalamts erteilt direktionsübergreifend Auskünfte zum kantonalen Personalrecht an Personalverantwortliche, Personalfachpersonen und Vorgesetzte:
 

Telefon: 043 259 48 97 (Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr)

Email: recht@pa.zh.ch
 

Da das Personalrecht des Kantons auch für verschiedene Zürcher Gemeinden, kommunale Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Betriebe im Kanton Zürich gültig ist, steht die Rechtsauskunft des Rechtsdienstes auch den Personaldiensten dieser Institutionen in beschränktem Umfang offen. Diese Dienstleistung ist unentgeltlich.

Fachstelle Gleichstellung

Dem Kanton als Arbeitgeber ist es ein Anliegen, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu verhindern. Die Fachstelle Gleichstellung ist eine kompetente Ansprechpartnerin bei Fragen zur Gleichstellung im Arbeitsverhältnis und kann von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung beigezogen werden, die sich im Arbeitsverhältnis aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen; so beispielsweise hinsichtlich ihres Lohnes, der Aufgabenzuteilung, Weiterbildung, individuellen Lohnerhöhung oder Kündigung.

Paritätische Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz

Die Schlichtungsbehörde kann von Frauen und Männern angerufen werden, die sich im Arbeitsverhältnis aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls, damit ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Das Verfahren ist kostenlos.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann verschiedene Formen annehmen, so beispielsweise unerwünschte Annäherungen oder Abwertungsversuche jeder Art in Form von Gesten, Äusserungen, Darstellungen und Handlungen, die von der Person oder der Personengruppe, an die sie sich richten, als beleidigend, unangemessen und unerwünscht empfunden werden. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt die Persönlichkeit und die Würde der Betroffenen. Sie wird in der kantonalen Verwaltung nicht geduldet.

Betroffene können sich an ihre Vorgesetzten, an das HR ihres Amtes bzw. ihrer Direktion, an die Anlaufstelle im Personalamt (Telefon: 043 259 42 23; Email: beratungsstelle@pa.zh.ch), an ihren Personalverband oder an die Fachstelle Gleichstellung wenden. Sie erhalten dort Beratung und Unterstützung.

Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf uneingeschränkte Achtung ihrer persönlichen Würde und Integrität. Deshalb werden Mobbinghandlungen und psychologische Belästigungen, wie beispielsweise wiederholte Schikanen, Sticheleien, Ausgrenzungen, Ignoranz und Demütigungen am Arbeitsplatz nicht toleriert!

Betroffene können sich an ihre Vorgesetzten, an das HR ihres Amtes bzw. ihrer Direktion, an die Anlaufstelle im Personalamt (Telefon: 043 259 42 23; Email: beratungsstelle@pa.zh.ch) oder an ihren Personalverband wenden. Sie erhalten dort Beratung und Unterstützung.
 

Wenn Sie am Arbeitsplatz Probleme haben, sich ungerecht behandelt fühlen und nicht (mehr) mit ihren Vorgesetzten, der übergeordneten Stelle oder dem Personaldienst darüber sprechen wollen, können Sie Ihr Anliegen bei der kantonalen Ombudsstelle vorbringen. Diese wird sich mit den betroffenen Stellen in Verbindung setzen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Sie kann jedoch keine Anordnungen treffen, sondern nur Empfehlungen abgeben. Die Beratung ist kostenlos und Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Die Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt Sie bei Fragen zur Datenbearbeitung von öffentlichen Organen im Kanton Zürich. Die Dienstleistung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines öffentlichen Organs und Privatpersonen und Anspruch nehmen.

Mitarbeitende dürfen keine Geschenke oder andere Vergünstigungen, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Stellung stehen oder stehen könnten, für sich oder für andere annehmen oder sich versprechen lassen Ausgenommen sind Höflichkeitsgeschenke von geringem Wert. Im Zweifelsfall ist die vorgesetzte Stelle zu informieren. Weitere Informationen finden Sie im Verhaltenskodex des Regierungsrates auf der Homepage der Compliancebeauftragten des Kantons Zürich.

Der Kanton als Arbeitgeber bietet kranken oder verunfallten Mitarbeitenden unter gewissen Voraussetzungen eine individuelle Begleitung und Unterstützung durch ein externes Case Management an. Ein Case Management kann auch sinnvoll sein, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist.

Professionelle Case Manager unterstützen die Betroffenen dabei, Schritt für Schritt ihre volle Leistungs- und Arbeitsfähigkeit zurück zu erlangen, um so bald wie möglich an den bisherigen, allenfalls angepassten Arbeitsplatz oder an eine neue Arbeitsstelle zurück zu kehren. Primäres Ziel des Case Managements ist somit der Erhalt des Arbeitsplatzes und das Abwenden einer allenfalls drohenden Invalidisierung. Genauso bedeutsam ist aber auch das Aufzeigen von Perspektiven und damit verbunden die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität der Betroffenen.

Mitarbeitende wenden sich für Fragen rund um das Thema Case Management an ihre Vorgesetzten oder das HR ihres Amtes bzw. ihrer Direktion. Für direktionsübergreifende Auskünfte steht die Koordinatorin Case Management gerne zur Verfügung.

Kontakt

Personalamt - Personalrecht

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 48 97

Montag,  Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.

Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.

Rechtsberatungsstellen für Mitarbeitende

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E-Mail

recht@pa.zh.ch