Anlaufstellen
Inhaltsverzeichnis
Rechtsberatungsstellen für Mitarbeitende
Beratung und Information
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Anlaufstelle für Personaldienste und Vorgesetzte
Der Rechtsdienst des Personalamts erteilt direktionsübergreifend Auskünfte zum kantonalen Personalrecht an Personalverantwortliche, Personalfachpersonen und Vorgesetzte. Da das Personalrecht des Kantons auch für verschiedene Zürcher Gemeinden, kommunale Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Betriebe im Kanton Zürich gültig ist, steht die Rechtsauskunft des Rechtsdienstes auch den Personaldiensten dieser Institutionen in beschränktem Umfang offen. Diese Dienstleistung ist unentgeltlich.
Anlaufstellen für Mitarbeitende
Mitarbeitende wenden sich an die für sie zuständigen Personalabteilungen. Eine arbeitnehmerseitige Rechtsauskunft und Beratung wird von den Personalverbänden - in der Regel für ihre Mitglieder - angeboten.
Dem Kanton als Arbeitgeber ist es ein Anliegen, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu verhindern. Die Fachstelle Gleichstellung (FFG) ist eine kompetente Ansprechpartnerin bei Fragen zur Gleichstellung im Arbeitsverhältnis und kann von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung beigezogen werden, die sich im Arbeitsverhältnis aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen; so beispielsweise hinsichtlich ihres Lohnes, der Aufgabenzuteilung, Weiterbildung, individuellen Lohnerhöhung oder Kündigung.
Die Schlichtungsbehörde kann von Frauen und Männern angerufen werden, die sich im Arbeitsverhältnis aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert fühlen. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist eine einvernehmliche Lösung des Streitfalls, damit ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Das Verfahren ist kostenlos.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann verschiedene Formen annehmen, so beispielsweise unerwünschte Annäherungen oder Abwertungsversuche jeder Art in Form von Gesten, Äusserungen, Darstellungen und Handlungen, die von der Person oder der Personengruppe, an die sie sich richten, als beleidigend, unangemessen und unerwünscht empfunden werden.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt die Persönlichkeit und die Würde der Betroffenen. Sie wird in der kantonalen Verwaltung nicht geduldet. Betroffene können sich an ihre Linienvorgesetzten, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betriebs- oder direktionsinternen Personalabteilung, an die Beratungsstelle des Personalamtes, an ihren Personalverband oder an die Fachstelle Gleichstellung (FFG) wenden. Sie erhalten dort Beratung und Unterstützung.
Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf uneingeschränkte Achtung ihrer persönlichen Würde und Integrität. Deshalb werden Mobbinghandlungen und psychologische Belästigungen, wie beispielsweise wiederholte Schikanen, Sticheleien, Ausgrenzungen, Ignoranz und Demütigungen am Arbeitsplatz nicht toleriert!
Betroffene können sich an ihre Linienvorgesetzten, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betriebs- oder direktionsinternen Personalabteilung, an die Beratungsstelle des Personalamtes oder an ihren Personalverband wenden. Sie erhalten dort Beratung und Unterstützung.
Wenn Sie am Arbeitsplatz Probleme haben, sich ungerecht behandelt fühlen und nicht (mehr) mit Ihren Vorgesetzten, der übergeordneten Stelle oder dem Personaldienst darüber sprechen wollen, können Sie Ihr Anliegen bei der kantonalen Ombudsstelle vorbringen. Diese wird sich mit den betroffenen Stellen in Verbindung setzen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Sie kann jedoch keine Anordnungen treffen, sondern nur Empfehlungen abgeben.
Die Beratung ist kostenlos und Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Der Kanton als Arbeitgeber bietet kranken oder verunfallten Mitarbeitenden unter gewissen Voraussetzungen eine individuelle Begleitung und Unterstützung durch ein externes Case Management an. Ein Case Management kann auch sinnvoll sein, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist.
Professionelle Case Manager unterstützen die Betroffenen dabei, Schritt für Schritt ihre volle Leistungs- und Arbeitsfähigkeit zurück zu erlangen, um so bald wie möglich an den bisherigen, allenfalls angepassten Arbeitsplatz oder an eine neue Arbeitsstelle zurück zu kehren. Primäres Ziel des Case Managements ist somit der Erhalt des Arbeitsplatzes und das Abwenden einer allenfalls drohenden Invalidisierung. Genauso bedeutsam ist aber auch das Aufzeigen von Perspektiven und damit verbunden die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität der Betroffenen.
Mitarbeitende wenden sich für Fragen rund um das Thema Case Management an ihre Vorgesetzten oder an die Personaldienste. Für direktionsübergreifende Auskünfte steht die Koordinatorin Case Management gerne zur Verfügung.
Sie möchten sich aus- oder weiterbilden? Nutzen Sie das umfassende interne Aus- und Weiterbildungsprogramm, das die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung des Personalamtes für Sie bereithält. Die Seminare und Programme finden vorwiegend im kantonseigenen Bildungszentrum auf der Halbinsel Au statt. Details zum vielfältigen Weiterbildungsangebot und die Anmeldung dazu finden Sie unter https://kompent.zh.ch (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung sowie Staatskanzlei und Rechtspflege) bzw. https://lernen.zh.ch (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der dem Kanton Zürich angeschlossenen Organisationen sowie Gemeinde-Mitarbeitende).
Der Kanton Zürich als Arbeitgeber hat zurzeit zwei ständige Verhandlungspartner, die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) und den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD). Verbandsmitglieder einzelner Personalverbände kommen in den Genuss von verschiedenen Vergünstigungen wie Rechtsberatung, teilweise auch Vergünstigungen dank Kollektivvereinbarungen mit Krankenkassen oder Einkaufsrabatten in bestimmten Geschäften. Zusätzliche Informationen zu den ständigen Verhandlungspartnern finden Sie hier:
Kontakt
8090 Zürich
Montag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 12 Uhr.
Die Rechtsauskunft steht HR-Fachpersonen und Führungskräften der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der öffentlichrechtlichen Betriebe zur Verfügung.