Jährlicher Teuerungsausgleich
Inhaltsverzeichnis
Grundsatz
Der Regierungsrat setzt jeweils gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom September die Teuerungszulage auf den 1. Januar des folgenden Jahres fest. Über die Teuerungszulage hinaus kann der Regierungsrat eine Reallohnerhöhung gewähren, wenn dies aufgrund der Lohnentwicklung bei Arbeitgebern mit Bedeutung für den Wirtschaftsraum Zürich oder aufgrund reduzierter Teuerungszulagen der Vorjahre als angemessen erscheint. Die Teuerungszulage und die Reallohnerhöhung werden in den Grundlohn eingebaut.
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