Hilfsmittel & Beratung

Für das kantonale Beschaffungswesen gibt es verschiedene Vorgaben. Damit der Beschaffungsprozess reibungslos funktioniert, finden Beteiligte hier weiterführende Informationen und Beratungsangebote.

Inhaltsverzeichnis

Leitfäden & Vorlagen

Die Unterlagen stellen in übersichtlicher Form die Grundlagen, den Anwendungsbereich und die einzelnen Verfahrensabschnitte einer Beschaffung dar. Durch den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das Beschaffungswesen (IVöB 2019) gelten ab 1. Oktober 2023 neue gesetzliche Grundlagen. Für Submissionen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt werden, kann der Leitfaden für öffentliche Beschaffungen (TRIAS) herangezogen werden.

Übergangsrecht

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Gestützt auf Art. 64 Abs. 1 IVöB werden Vergabeverfahren, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts (1. Oktober 2023) eingeleitet wurden, nach altem Recht zu Ende geführt.

Ein Vergabeverfahren gilt gemäss Art. 64 Abs. 1 IVöB als eingeleitet, wenn eine öffentliche Ausschreibung, eine Einladung oder ein freihändiger Zuschlag erfolgt ist, wobei der Zeitpunkt der Publikation, der Einladung oder der individuellen Eröffnung massgebend ist.

Für Zusatz- und Folgeaufträge, die nach Inkrafttreten des neuen Rechts vergeben werden und bei welchen die Vergabe des ursprünglichen Auftrags nach altem Recht erfolgt ist, sind die Bestimmungen des neuen Rechts anwendbar. Im Falle von Rahmenverträgen gilt das jeweilige  Vergabeverfahren mit dem Zuschlag als abgeschlossen. 

Neues Recht (ab 1. Oktober 2023)

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Dieser Leitfaden bietet einen groben Überblick über das Beschaffungsrecht und richtet sich an die Vergabestellen
des Kantons Zürich und seiner Gemeinden.

Mit einem gemeinsamen Beschaffungsleitfaden von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sollen die einheitliche Einführung und der einheitliche Vollzug sichergestellt werden.

Altes Recht (bis 30. September 2023)

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Als kurz gefasste Einführung in das Zürcher Beschaffungsrecht hat die Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons Zürich 2012 eine Neuauflage der «Information für Anbietende, Verbände und Behörden» herausgegeben.

Auf 31 Seiten werden die wichtigsten Fragen des Beschaffungsrechts behandelt:

  • Massgebende Rechtsgrundlagen
  • Beschreibung verschiedener Auftrags- und Verfahrensarten
  • Bedeutung der Schwellenwerte im Staatsvertrags- und Nichtstaatsvertragsbereich
  • Ablauf eines Vergabeverfahrens sowie eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens

Schwellenwerte

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Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich.

Verfahrensart Lieferungen (CHF) Dienstleistungen (CHF) Bauarbeiten - Baunebengewerbe (CHF) Bauarbeiten Bauhauptgewerbe (CHF)
Freihändige Vergabe unter 100'000 unter 150'000 unter 150'000 unter 300'000
Einladungsverfahren unter 250'000 unter 250'000 unter 250'000 unter 500'000
Offenes / Selektives Verfahren ab 250'000 ab 250'000 ab 250'000 ab 500'000

a) Government Procurement Agreement GPA (World Trade Organisation WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen):

Sonderziehungsrecht (SZR): Künstliche, vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währung, die international als Zahlungsmittel verwendet werden kann. Der Wechselkurs wird vom IWF festgelegt. (Quelle: Wikipedia)

Auftraggeber Bauarbeiten CHF (Sonderziehungsrecht) Lieferungen CHF (Sonderziehungsrecht) Dienstleistungen CHF (Sonderziehungsrecht)
Kantone 8'700'000 CHF (5'000'000 SZR) 350'000 CHF (200'000 SZR) 350'000 CHF (200'000 SZR)
Behörden und öffentliche Unternehmen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Telekommunikation 8'700'000 CHF (5'000'000 SZR) 700'000 CHF (400'000 SZR) 700'000 CHF (400'000 SZR)

b) Gemäss dem bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind auch folgende Auftraggeberinnen und Auftraggeber dem Staatsvertragsbereich unterstellt:

Auftraggeber Bauarbeiten CHF (EURO) Lieferungen CHF (EURO) Dienstleistungen CHF (EURO)
Gemeinden/Bezirke 8'700'000 CHF (6'000'000 EURO) 350'000 CHF (240'000 EURO) 350'000 CHF (240'000 EURO)
Private Unternehmen mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr 8'700'000 CHF (6'000'000 EURO) 700'000 CHF (480'000 EURO) 700'000 CHF (480'000 EURO)
Öffentliche sowie aufgrund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private Unternehmen im Bereich des Schienenverkehrs und der Gas- und Wärmeversorgung 8'000'000 CHF (5'000'000 EURO) 640'000 CHF (400'000 EURO) 640'000 CHF (400'000 EURO)
Öffentliche sowie aufgrund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts tätige private Unternehmen im Bereich der Telekommunikation* 8'000'000 CHF (5'000'000 EURO) 960'000 CHF (600'000 EURO) 960'000 CHF (600'000 EURO)

* Dieser Bereich ist ausgeklinkt: SR 172.056.111, Verordnung des Eidgenössischen Departments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Nichtunterstellung unter das öffentliche Beschaffungsrecht, insbesondere Anhang.

Kompetenzzentren

Der Kanton Zürich verfügt über Kompetenz- und Dienstleistungszentren, die den Direktionen und der Staatskanzlei zur Verfügung stehen. Diese nehmen unter anderem Beratungsaufgaben wahr.

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Petra Luchsinger

lic. iur. Rechtsanwältin Baudirektion, Generalsekretariat


+41 43 259 28 16

Michél Quirino

Baudirektion, Generalsekretariat


+41 43 259 28 04

Bitte beachten Sie, dass wir auf Ihre beschaffungsrechtlichen Fragen nur telefonisch Auskunft erteilen und keine vertieften Abklärungen tätigen. Insbesondere prüfen wir keine Unterlagen. Falls Sie eine detaillierte Einschätzung bzw. Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an spezialisierte Juristinnen und Juristen. Unsere Auskünfte sind ohne bindenden Charakter und stellen die Meinung der jeweiligen Auskunftsperson dar.

Gina Spescha

Baudirektion, Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU)

gina.spescha@bd.zh.ch
+41 43 259 49 15

Stefan Sandmeier

Finanzdirektion, kdmz

stefan.sandmeier@zh.ch
+41 43 259 99 70

Schulungen

«Neuerungen im öffentlichen Beschaffungswesen»

Mit der neuen IVöB wird das kantonale Vergaberecht weitgehend mit dem Bundesrecht harmonisiert. Der Spielraum für abweichende kantonale Regelungen ist klein. Im Ergebnis bleiben die Änderungen jedoch überschaubar. Die Veranstaltung thematisiert neben den Neuerungen die besonderen Herausforderungen für die Gemeinden und die Möglichkeiten zur Beschaffung nachhaltiger Produkte.

Termine:

  • 7. September 2023, 8.30 bis 12.00 Uhr
  • 2. November 2023, 8.30 bis 12.00 Uhr

«Nachhaltige Beschaffung in der Praxis»

Mit der überarbeiteten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) geht ein Paradigmenwechsel einher: Die beschafften Produkte sollen die beste Bilanz über den gesamten Lebenszyklus aufweisen.
Diese Veranstaltungsreihe zeigt anhand von konkreten Praxisbeispielen auf, wie nachhaltige Beschaffungen gelingt.

Einführungsseminar «Submissionen im öffentlichen Beschaffungswesen» (Grundlagen)

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Hand, welche sich einen Überblick im öffentlichen Beschaffungswesen verschaffen und sich Grundkenntnisse für die Durchführung von Submissionen aneignen wollen.

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Dauer

2x 1/2 Tag


Hauptreferent/-in

Stefan Kühnis, Rechtsanwalt


Lernziele

Die Teilnehmenden

  • kennen die Rechtsgrundlagen sowie die Grundprinzipien des öffentlichen Beschaffungswesenkennen
  • kennen die massgeblichen Verfahrensarten und die wesentlichen Verfahrensschrittesind
  • sind mit dem Handbuch für Vergabestellen sowie der elektronischen Ausschreibungsplattform SIMAP vertraut
  • sind befähigt, einfachere Submissionen korrekt durchzuführen

Inhalt

  • Einführung in die Rechtsgrundlagen und Grundprinzipien des öffentlichen Beschaffungswesens
  • Bestimmen des anwendbaren Submissionsverfahrens
  • Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht – Grundlagen und Anwendungsfälle
  • Anforderungen an eine Ausschreibung inklusive Ausschreibungsplattform SIMAP
  • Bestimmen von Vergabekriterien (Eignungs- und Zuschlagskriterien)
  • Auswerten von Offerten
  • Zuschlag, Vertrag und Rechtsmittelverfahren

Methoden

Referate, Partnerarbeiten, Behandlung von Übungsfällen im Plenum, Diskussionen.

Kosten

Für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung Zürich: CHF 250.-

Für Externe: CHF 350.-


Nächste Termine und Anmeldung

Die Schulung steht Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung Zürich und Externen offen. Die Anmeldung erfolgt für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung via kompent.zh.ch und für Externe via lernen.zh.ch. Dort finden Sie auch die nächsten Schulungstermine sowie weitere Informationen.

Vertiefungsseminar «Submissionen und öffentliches Beschaffungswesen im Baubereich»

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Hand, welche im Baubereich tätig sind und bereits über Erfahrungen mit Vergaben sowie Grundkenntnisse im Submissionsrecht verfügen.

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Dauer

2x 1/2 Tag

Hauptreferent/-in

Claudia Schneider Heusi, Rechtsanwältin

Lernziele

Die Teilnehmenden

  • kennen das Submissionsrecht im Kanton Zürich und wenden es richtig an
  • können Vorhaben definieren, die richtigen Verfahren auswählen und korrekt durchführen
  • erkennen und vermeiden Stolpersteine

Inhalt

  • Wahl des Verfahrens (offen/selektiv, auch Wettbewerbe, Ausnahmefall freihändiges Verfahren)
  • Auftragswerte definieren
  • Beschaffungsregeln richtig anwenden
  • Aktuelle Gerichtsentscheide
  • Zuschlag und Vertragsabschluss
  • Einzelfragen zu Eignungs- und Zuschlagskriterien wie Erfahrung, Preisbewertung, ungewöhnlich niedrige Angebote
  • Verfahrensfragen (Vorbefassung, Ausschluss, Abbruch, Widerruf)

Methoden

Referate mit Handout, Fallbeispiele der Teilnehmenden mit Diskussion im Plenum.

Kosten

Für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung Zürich CHF 250.-

Für Externe CHF 350.-

Nächste Termine und Anmeldung

Die Schulung steht Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung Zürich und Externen offen. Die Anmeldung erfolgt für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung via kompent.zh.ch und für Externe via lernen.zh.ch. Dort finden Sie auch die nächsten Schulungstermine sowie weitere Informationen.

Kontakt

Baudirektion - Generalsekretariat, Stab

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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