Lohn und weitere Vorteile

Der Kanton bietet seinen Mitarbeitenden ein transparentes und faires Lohnsystem, verschiedene Vergünstigungen und weitere Vorteile.

Inhaltsverzeichnis

Lohn

Lohnsystem

Die Stellen beim Kanton sind nach den verschiedenen Berufen (Funktionen) gegliedert und 29 Lohnklassen zugeordnet. Für jede Stelle ist festgehalten, welcher maximale Beschäftigungsgrad für die Aufgabe definiert wurde und wie viel Lohn maximal ausgerichtet werden kann (Einreihung).

Bei Stellenantritt wird Ihr Lohn in der entsprechenden Lohnklasse aufgrund Ihrer Ausbildung, Ihrer Berufserfahrung und Ihrer Fähigkeiten auf einer bestimmten Lohnstufe festgelegt (Einstufung).

Lohntabellen

Mitarbeiter in der Freizeit mit Kaffee in der Hand in der Motorradwerkstatt mit Motorrad im Hintergrund auf der Hebebühne und Werkzeuge davor liegend.
Der Kanton bietet seinen Mitarbeitenden ein transparentes und faires Lohnsystem

Lohnerhöhungen und Zulagen

Gute Leistungen können mit einer Individuellen Lohnerhöhung honoriert werden.

Für überdurchschnittliche Leistungen oder ein besonderes Engagement können Einmalzulagen, zusätzliche Freitage oder Naturalien vergütet werden.

Teuerungsausgleich

Der Regierungsrat setzt jeweils gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise per Ende August die Teuerungszulage auf den 1. Januar des folgenden Jahres fest.

Über die Teuerungszulage hinaus kann der Regierungsrat eine Reallohnerhöhung gewähren: wenn dies aufgrund der Lohnentwicklung bei Arbeitgebern mit Bedeutung für den Wirtschaftsraum Zürich oder aufgrund reduzierter Teuerungszulagen der Vorjahre als angemessen erscheint.

Die Teuerungszulage und die Reallohnerhöhung werden in den Grundlohn eingerechnet.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall unterscheidet sich von jener gemäss Obligationenrecht. Der Kanton verfügt zudem nicht über eine Krankentaggeldversicherung, sondern leistet den Lohn abhängig vom Dienstjahr für eine gewisse Zeit weiter.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wenn Mitarbeitende erkranken oder ausserberuflich verunfallen, wird ihnen der Lohn während einer bestimmten Zeit ganz oder teilweise weiter ausgerichtet.

Ordentliche Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlung zu 100% danach zu 75%
im 1. Dienstjahr 3 Monate 3 Monate
im 2. Dienstjahr 6 Monate 6 Monate
ab 3. Dienstjahr 12 Monate  

Ausserordentliche Lohnfortzahlung

Besteht nach Ablauf der ordentlichen Lohnfortzahlung begründete Aussicht,

  • dass jemand in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig wird, 
  • oder die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Invalidität noch ungewiss ist,

kann in der Regel die Weiterausrichtung von höchstens 75 Prozent des Lohnes bis zu einer gesamten Lohnfortzahlungsdauer von zwei Jahren bewilligt werden.

Die Mitarbeitenden erhalten den vollen Lohn unabhängig von der Dauer der Anstellung während zwölf Monaten ausbezahlt. Anschliessend wird der Lohn zu 80 Prozent bis zur Wiederaufnahme der Arbeit oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Invalidität weiter ausgerichtet.

Gegen Berufsunfall sind kantonale Mitarbeitende auf jeden Fall versichert, gegen Nichtberufsunfall nur, wenn ihr Beschäftigungsumfang wöchentlich mindestens acht Stunden beträgt (Lehrpersonen fünf Lektionen bzw. ein Pensum von 19 Prozent).

Der Kanton trägt die Prämie für die Berufsunfallversicherung ganz und jene für die Nichtberufsunfallversicherung zur Hälfte. Es besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Ergänzungsversicherung abzuschliessen.

Vergünstigungen

Lunch-Check

Mitarbeitende können eine Lunch-Check-Karte beziehen, wenn ihnen keine interne, vom Arbeitgeber verbilligte Verpflegungseinrichtung zur Verfügung steht.

Bei einem Vollzeitpensum beträgt der monatliche Verpflegungsbeitrag des Kantons 250 Franken. Davon müssen die Mitarbeitenden monatlich die Hälfte, also 125 Franken übernehmen.

Mobilfunk-Abonnement

Die Mitarbeitenden des Kantons können von einem vergünstigten Mobilfunk-Abonnement profitieren.

Weitere Vorteile

Dienstaltersgeschenk

Treue wird beim Kanton belohnt!

Als Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste und für die Betriebstreue erhalten die Mitarbeitenden:

  • nach Vollendung von 10, 15, 20, 30, 35, 45 und 50 Jahren je 15 Arbeitstage bezahlten Urlaub;
  • nach Vollendung von 25 Jahren 22 und nach 40 Jahren 30 Arbeitstage bezahlten Urlaub.

Auf persönlichen Wunsch hin kann das Dienstaltersgeschenk auch teilweise oder voll ausbezahlt werden.

Pensionskasse

Die Mitarbeitenden profitieren von den guten Leistungen der BVK, der Vorsorgeeinrichtung für die Angestellten des Kantons Zürich.

Gesundheitsmanagement

Im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Leistungsbeeinträchtigung infolge Krankheit oder Unfall bieten wir eine individuelle Begleitung durch ein externes Case Management. 

 Ein Sportlehrer macht Übungen in einer Turnhalle vor
Gesundheit ist ein wichtiges Gut

Kontakt

Personalamt - Personalrecht

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
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