Der Kanton bietet seinen Mitarbeitenden ein transparentes und faires Lohnsystem, verschiedene Vergünstigungen und weitere Vorteile.
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Lohnsystem
Die Stellen beim Kanton sind nach den verschiedenen Berufen (Funktionen) gegliedert und 29 Lohnklassen zugeordnet. Für jede Stelle ist festgehalten, welcher maximale Beschäftigungsgrad für die Aufgabe definiert wurde und wie viel Lohn maximal ausgerichtet werden kann (Einreihung).
Bei Stellenantritt wird Ihr Lohn in der entsprechenden Lohnklasse aufgrund Ihrer Ausbildung, Ihrer Berufserfahrung und Ihrer Fähigkeiten auf einer bestimmten Lohnstufe festgelegt (Einstufung).
Lohntabellen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Lohnklassen
- Lohnklasse 01
- Lohnklasse 02
- Lohnklasse 03
- Lohnklasse 04
- Lohnklasse 05
- Lohnklasse 06
- Lohnklasse 07
- Lohnklasse 08
- Lohnklasse 09
- Lohnklasse 10
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- Lohnklasse 12
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- Lohnklasse 20
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Lohntabellen als PDF und Excel
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- Download Lohntabellen LR 01 und 05 für das Jahr 2025 (PDF) – provisorisch PDF | 20 Seiten | Deutsch | 390 KB
- Download Lohntabellen LR 01 und 05 für das Jahr 2025 (Excel) – provisorisch XLSX | Deutsch | 115 KB
- Download Lohntabelle LR 01 für das Jahr 2025 Kreuztabelle_Anhang 2 VVO_OS (PDF) – provisorisch PDF | 3 Seiten | Deutsch | 146 KB
- Download Lohntabelle LR 01 für das Jahr 2025 Kreuztabelle_Anhang 2 VVO_OS (Excel) – provisorisch XLSX | Deutsch | 17 KB
- Download Lohntabellen LR 01 und 05 für das Jahr 2024 PDF | 29 Seiten | Deutsch | 435 KB
- Download Lohntabellen LR 01 und 05 für das Jahr 2024 (Excel) XLSX | Deutsch | 105 KB
- Download Lohntabelle LR 01 für das Jahr 2024 Kreuztabelle_Anhang 2 VVO_OS PDF | 2 Seiten | Deutsch | 180 KB
- Download Lohntabelle LR 01 für das Jahr 2024 Kreuztabelle_Anhang 2 VVO_OS (Excel) XLSX | Deutsch | 15 KB
Weiteres zum Lohn
Lohnerhöhungen und Zulagen
Gute Leistungen können mit einer Individuellen Lohnerhöhung honoriert werden.
Für überdurchschnittliche Leistungen oder ein besonderes Engagement können Einmalzulagen, zusätzliche Freitage oder Naturalien vergütet werden.
Teuerungsausgleich
Der Regierungsrat setzt jeweils gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise per Ende August die Teuerungszulage auf den 1. Januar des folgenden Jahres fest.
Über die Teuerungszulage hinaus kann der Regierungsrat eine Reallohnerhöhung gewähren: wenn dies aufgrund der Lohnentwicklung bei Arbeitgebern mit Bedeutung für den Wirtschaftsraum Zürich oder aufgrund reduzierter Teuerungszulagen der Vorjahre als angemessen erscheint.
Die Teuerungszulage und die Reallohnerhöhung werden in den Grundlohn eingerechnet.
Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall unterscheidet sich von jener gemäss Obligationenrecht. Der Kanton verfügt zudem nicht über eine Krankentaggeldversicherung, sondern leistet den Lohn abhängig vom Dienstjahr für eine gewisse Zeit weiter.
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Wenn Mitarbeitende erkranken oder ausserberuflich verunfallen, wird ihnen der Lohn während einer bestimmten Zeit ganz oder teilweise weiter ausgerichtet.
Ordentliche Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung | zu 100% | danach zu 75% |
---|---|---|
im 1. Dienstjahr | 3 Monate | 3 Monate |
im 2. Dienstjahr | 6 Monate | 6 Monate |
ab 3. Dienstjahr | 12 Monate |
Ausserordentliche Lohnfortzahlung
Besteht nach Ablauf der ordentlichen Lohnfortzahlung begründete Aussicht,
- dass jemand in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig wird,
- oder die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Invalidität noch ungewiss ist,
kann in der Regel die Weiterausrichtung von höchstens 75 Prozent des Lohnes bis zu einer gesamten Lohnfortzahlungsdauer von zwei Jahren bewilligt werden.
Die Mitarbeitenden erhalten den vollen Lohn unabhängig von der Dauer der Anstellung während zwölf Monaten ausbezahlt. Anschliessend wird der Lohn zu 80 Prozent bis zur Wiederaufnahme der Arbeit oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Invalidität weiter ausgerichtet.
Gegen Berufsunfall sind kantonale Mitarbeitende auf jeden Fall versichert, gegen Nichtberufsunfall nur, wenn ihr Beschäftigungsumfang wöchentlich mindestens acht Stunden beträgt (Lehrpersonen fünf Lektionen bzw. ein Pensum von 19 Prozent).
Der Kanton trägt die Prämie für die Berufsunfallversicherung ganz und jene für die Nichtberufsunfallversicherung zur Hälfte. Es besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Ergänzungsversicherung abzuschliessen.
Vergünstigungen
Lunch-Check
Mitarbeitende können eine Lunch-Check-Karte beziehen, wenn ihnen keine interne, vom Arbeitgeber verbilligte Verpflegungseinrichtung zur Verfügung steht.
Bei einem Vollzeitpensum beträgt der monatliche Verpflegungsbeitrag des Kantons 250 Franken. Davon müssen die Mitarbeitenden monatlich die Hälfte, also 125 Franken übernehmen.
Mobilfunk-Abonnement
Die Mitarbeitenden des Kantons können von einem vergünstigten Mobilfunk-Abonnement profitieren.
Weitere Vorteile
Dienstaltersgeschenk
Treue wird beim Kanton belohnt!
Als Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste und für die Betriebstreue erhalten die Mitarbeitenden:
- nach Vollendung von 10, 15, 20, 30, 35, 45 und 50 Jahren je 15 Arbeitstage bezahlten Urlaub;
- nach Vollendung von 25 Jahren 22 und nach 40 Jahren 30 Arbeitstage bezahlten Urlaub.
Auf persönlichen Wunsch hin kann das Dienstaltersgeschenk auch teilweise oder voll ausbezahlt werden.
Pensionskasse
Die Mitarbeitenden profitieren von den guten Leistungen der BVK, der Vorsorgeeinrichtung für die Angestellten des Kantons Zürich.
Gesundheitsmanagement
Im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Leistungsbeeinträchtigung infolge Krankheit oder Unfall bieten wir eine individuelle Begleitung durch ein externes Case Management.