Sicherheit im Alter

Der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung nimmt zu. Vermehrt werden Straftaten registriert, bei denen Seniorinnen und Senioren aufgrund ihrer stärkeren Verwundbarkeit ins Visier der Täterschaft geraten und zu Schaden kommen. Die Kantonspolizei Zürich kommt den besonderen Schutz- und Sicherheitsbedürfnissen älterer Menschen nach und gewährleistet einfachen Zugang zu Hilfe – auch für Angehörige.

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Menschen sollen in jedem Alter sicher sein.

Schützen Sie sich und andere.
Wer die Gefahren kennt, weiss besser Bescheid.
Seien Sie aufmerksam.
Verschaffen Sie sich Sicherheit durch Information.
Lesen Sie die Tipps Ihrer Polizei.

Dinge können passieren. Betrüger können Ihnen Geld wegnehmen. Auch im Alter. Haben Sie keine Scham.
Gehen Sie offen damit um, sprechen Sie mit Ihrem Umfeld und melden Sie sich bei der Polizei.

Nicht alle Konflikte können selber gelöst werden.
Auch ältere Menschen erleben Gewalt.
Nutzen Sie die Angebote für eine Beratung.

Bei einem Notfall rufen Sie sofort die Polizei: Telefonnummer 117.

Ein Umfeld gegen Gewalt im Alter

Im Kanton Zürich ist heute etwa jede sechste Person 65 Jahre oder älter – Tendenz steigend. Bis 2050 wird voraussichtlich mehr als jede fünfte Person dazu gehören, wobei besonders viele über 80-jährig sind.

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, auf schwierige Situationen nicht angemessen reagieren zu können. Je fragiler eine Person ist, desto höher ist das Risiko, Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung zu werden. Gefährdet sind insbesondere Menschen, die stark pflegebedürftig sind, eine Demenz oder psychische Erkrankungen haben. Betroffene Personen können sich daher oft nicht selbst melden, wenn sie von Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind. Ein achtsames und handelndes Umfeld ist deshalb enorm wichtig.

Ob von Gewalt betroffene Person, Angehörige, Nachbarn oder Fachperson, Wissen rund um Gewalt und Vernachlässigung und die entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten helfen, die richtigen Schritte in die Wege zu leiten. Gewalt im Alter darf nicht sein, und es ist nie zu spät, Hilfe zu holen.

Formen von Gewalt im Alter

Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor und meistens tritt sie gemischt auf. Zum Beispiel in Form von körperlicher und psychischer Gewalt.

Gewaltformen
Beispiele
Körperliche Gewalt schlagen, grob anfassen, schütteln, einsperren, anbinden,
unbequem hinsetzen oder hinlegen, Verbrennungen zufügen
Psychische Gewalt anschreien, schimpfen, drohen, demütigen, beleidigen, ignorieren,
isolieren, Angst einjagen, Besuche verweigern
Sexuelle Gewalt verbale Übergriffe, unangemessenes Berühren, gewaltsamer
Sexualkontakt, Verlangen von sexuellen Handlungen
Finanzielle Gewalt Geld oder Wertgegenstände entwenden, finanzielle Nötigung oder
Ausnutzung, Verträge zum Nachteil betroffener Person
Vernachlässigung fehlende fachliche Betreuung und Pflege, mangelnde medizinische
Versorgung, Bedürfnisse ignorieren, verhindern von Pflegeeinsätzen

Merkmale einer Gefährdung

Von Gewalt betroffene Personen äussern sich oft nicht direkt über erlebte Misshandlungen. Sie machen eher indirekt Aussagen, sofern sie aufgrund ihrer Situation überhaupt dazu in der Lage sind. Trotzdem gibt es Hinweise, die auf Gewalt oder Vernachlässigung hindeuten können. Zu beachten ist, dass bestimmte Merkmale auch im normalen Alterungsprozess auftreten können und nicht immer auf Gewalt und Vernachlässigung zurückzuführen sind.

Merkmale
Anzeichen bei betroffener Person
Körperlich Hautabschürfungen, Hämatome, Verbrennungen, Knochenbrüche,
Spuren von Fixationsmaterial, Gewichtsverlust, Dehydration
Psychisch auffällige Verhaltensänderungen, Rückzug, depressive
Verstimmungen, Verängstigung, Aggressivität
Allgemein mangelhaft gepflegt oder ernährt, Medikamentenplan nicht befolgt,
von Vertrauensperson isoliert, Geldmangel 

Auch bei der Bezugsperson können Anzeichen zu erkennen sein. Etwa wenn sie aufgebotene Dienste wegweist, Fragen anstelle der betroffenen Person beantwortet oder ungeduldig reagiert und überlastet erscheint.

Schutzfaktoren vor Gewalt im Alter

Schutzfaktoren haben einen schützenden Effekt und können die Gefahr von Gewalt und Vernachlässigung mindern und die Widerstandsfähigkeit erhöhen.

Schutzfaktoren
Anzeichen und Auswirkungen
Betroffene eingebunden sein in eine Gemeinschaft und verschiedene soziale
Kontakte pflegen;
Resilienz und Widerstandsfähigkeit im Umgang mit schwierigen Situationen
Pflegende und
Betreuende
positive Lebenserfahrung, Wissen bezüglich Krankheitsbilder und Symptome,
Training im Umgang mit schwierigen Situationen;
professionelle Unterstützung pflegender Angehöriger
Gesellschaft positive Altersbilder, Verhinderung Altersarmut; Verhinderung sozialer
Isolation älterer Menschen

Risikofaktoren bei Gewalt im Alter

Risikofaktoren erhöhen die Gefahr der Anwendung von Gewalt wie auch der Vernachlässigung. Es ist wichtig, diese Faktoren zu beachten und in die Einschätzung einer Situation einzubeziehen.

Risikofaktoren
Anzeichen / Auswirkungen
Betroffene Person kognitive, psychische, körperliche Einschränkungen;
soziale Isolation / inadäquate Wohnverhältnisse; 
selbst gewalttätig oder nörgelnd
Gewaltausübende
Person
psychische Erkrankungen und Suchtverhalten; finanzielle oder
emotionale Abhängigkeit; eigene Gewalterfahrung
Beziehung
Gesellschaft
vorbestehende Gewaltsituationen; Wertvorstellungen; negative
Einstellung gegenüber älteren Menschen

Situation einschätzen und handeln

Gewalt und Vernachlässigung im Alter finden oft im Verborgenen statt. Betroffene Personen können sich meist nicht selbst melden oder trauen sich nicht, sich jemandem anzuvertrauen. Neben der Polizei bietenweitere Organisationen oder Fachstellen Hilfe und Unterstützung an.

Missstände bei Seniorinnen und Senioren, die nicht erkannt oder nicht gemeldet werden, befinden sich im Dunkelfeld. Damit sie vor Schaden und Leid geschützt sind, ist es wichtig, dass Missstände erkannt und die nötigen Schritte in die Wege geleitet werden:


Schritt 1 – Erkennen

Missstände bei vulnerablen Seniorinnen und Senioren erkennen:

  • Betroffene Personen oder Drittpersonen äussern sich zu Gewalt oder Vernachlässigung.
  • Die betroffene Person weist körperliche Verletzungen auf oder zeigt auffällige Verhaltensänderungen.
  • Eine betreuende Person gibt spezielle Erklärungen für Ereignisse wie Stürze oder Hämatome.
  • Die Kontakte nach aussen werden mit zweifelhaften Begründungen abgebrochen und externe Hilfe wird nicht zugelassen.
  • Eine Überlastung der betreuenden Person wird mit Anhaltspunkten zu körperlicher oder psychischer Misshandlung beobachtet.
  • Eine betreuende Person ist nicht in der Lage, die Bedürfnisse der betroffenen Person nach Pflege und Nahrung zu erkennen.

Schritt 2 – Melden

Erkannte Missstände an Organisationen oder Fachstellen melden:

  • Informationen und Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung können durch betroffene Personen oder Drittpersonen mitgeteilt werden.
  • Scheuen Sie sich nicht, sich an die Polizei oder eine Fachstelle zu wenden, und lassen Sie sich zur Situation beraten.

Schritt 3 – Handeln

Als Organisation oder Fachstelle die notwendigen Schritte einleiten.

Im Kanton Zürich können bei Verdacht auf Gewalt oder Vernachlässigung im Alter verschiedene Stellen zur Beratung und Unterstützung hinzugezogen werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Beratung und Unterstützung in Situationen von Misshandlung älterer Menschen für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen
  • Konfliktbearbeitung
  • Krisenintervention
  • Gewaltprävention

  • Informationen zu Opferhilfe sowie geltenden Schutz- und Rechtsbestimmungen im Strafverfahren
  • Information zu rechtlichen und finanziellen Ansprüchen
  • Beratung und Unterstützung Betroffener

  • Allgemeine Beratung zum Alter sowie Sozial- und Rechtsfragen
  • Unterstützungs- und Betreuungsangebote

  • Beratung zum Vorgehen bei möglichen Gefährdungen
  • Einreichung einer Gefährdungsmeldung
  • Beistandschaften
  • Vorsorgeaufträge
  • Rechtsfragen

24/7-Telefon

Brauchen Sie dringend Hilfe? 24/7-Telefon der Opferhilfe Zürich


+41 44 455 21 42

Telefonhörer mit der Angabe 24/7-Verfügbarkeit in dunkelblau, dazu das Logo der Opferhilfe Zürich

Die Mitarbeitenden des 24/7-Telefons helfen Ihnen weiter und vermitteln Sie bei Bedarf an die geeignete Beratungsstelle. Sie können sich auch direkt an eine der Beratungsstellen im Kanton Zürich wenden.

Seniorinnen und Senioren im Visier von Verbrechern

Seniorinnen und Senioren sind unterschiedlichen Formen von Kriminalität wie Einbruch & Diebstahl, Betrug und Gefahren im Internet in besonderer Weise ausgesetzt. Dabei wird oft gezielt die Hilfsbereitschaft, Gutgläubigkeit oder Unsicherheit von Personen ausgenutzt. Dies, um sie zu täuschen und an vertrauliche Informationen zu gelangen oder sie zu einer bestimmten Handlung zu bewegen.

Ältere Menschen werden eher Opfer von Straftaten, die auf Täuschungen basieren. Täter suchen auch nach Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt, allein oder einsam sind. Sie geben ihnen das Gefühl, beachtet, gebraucht und anerkannt zu sein.

Die Polizei weist auf verschiedene Gefahren hin, denen Seniorinnen und Senioren zuhause, unterwegs und im Strassenverkehr begegnen können. Sie spricht auch Gewalt in der Pflege und das Weglaufen von an Demenz erkrankten Menschen an. Die Polizei zeigt auf, wie wichtig nachbarschaftliche und regionale Kontakte sein können und wo Sie rasch Hilfe finden.

«Wer die Gefahren kennt, weiss auch im Alter besser Bescheid.»

Kantonspolizei Zürich

Herausforderung Demenz

Die Krankheit Demenz bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Neben geistigen Veränderungen wie nachlassendem Gedächtnis, sprachlichen Schwierigkeiten oder fehlender Orientierung und Weglaufgefahr, zeigen sich oft auch Veränderungen der Persönlichkeit.

Diese Veränderungen machen Menschen mit Demenz verletzlicher. Sie sind nicht nur anfälliger für Betrugsversuche. Sie sind auch stärker gefährdet, Gewalt oder Vernachlässigung zu erleiden, oder werden selbst gewalttätig. Die krankheitsbedingten Veränderungen können insbesondere in Paarbeziehungen und Eltern-Kind-Beziehungen die gegenseitige Beziehung beeinträchtigen und zu einer Überforderung führen.

Lassen Sie es nicht so weit kommen: Fachstellen bieten Beratungen an. Holen Sie sich Unterstützung und entlasten Sie sich bei Betreuung und Pflege.

Weglaufgefährdete Menschen schützen

Demenzbetroffene Menschen sind oft weglaufgefährdet, da sie einen starken Bewegungsdrang haben oder unruhig sind. Geeignete Aktivitäten haben für sie eine positive Wirkung. Sie geben ihrem Alltag einen Sinn, sind wichtig für ihr Wohlbefinden und bringen Freude in ihr Leben.

Da demenzbetroffene Menschen sich zeitlich und örtlich nicht immer orientieren können, kann es sein, dass sie weglaufen. In der Folge wissen sie nicht mehr, wo sie sich befinden. Beim Verlassen einer «sicheren Umgebung» ohne Begleitung kann sich dies je nach Jahreszeit oder Zustand der Demenzbetroffenen schnell auf deren Gesundheit auswirken. Bei hohen Temperaturen ist die Gefahr des Dehydrierens, bei tiefen Temperaturen die des Erfrierens gross. Generell besteht die Gefahr der Erschöpfung oder eines Unfalls.

Das Weglaufen von demenzbetroffenen Menschen ist möglichst zu verhindern. Treffen Sie Vorkehrungen, die das Weglauf-Risiko reduzieren und die Suche nach einer weggelaufenen Person erleichtern und beschleunigen.

Ursachen und Risikofaktoren fürs Weglaufen

Unruhe und rastloses Umherwandern sind für viele Angehörige eine starke Belastung. Verständnis für die Krankheitssymptome und Vorsichtsmassnahmen helfen, damit umzugehen. Verschiedene Krankheitssymptome oder auch körperliches und psychisches Unbehagen erhöhen die Gefahr des Weglaufens:

  • Orientierungslosigkeit: Person erkennt ihr Zuhause nicht mehr.
  • Verlust von Anhaltspunkten: Person lebt in anderem Raum-Zeit-Gefüge und glaubt zum Beispiel, sie müsse zur Arbeit gehen.
  • Innere Unruhe und Bewegungsdrang: Person zeigt generelle Unruhe und läuft rastlos umher.
  • Unbehagen: Person verspürt Schmerzen, Hunger und Durst, hat Harndrang oder fühlt sich unwohl wegen Lärms, Angst oder Langeweile.

Vorbeugende Massnahmen gegen Weglaufen

Mit vorbeugenden Massnahmen lässt sich das Risiko des Weglaufens deutlich reduzieren. Dies hilft auch, die Person im Notfall schneller zu finden. Achten Sie auf die folgenden Punkte und nehmen Sie entsprechende Massnahmen in den Alltag auf:

  • Für Sicherheit und Geborgenheit sorgen: vertraute Einrichtung, gutes Licht, beschilderte Räume.
  • Klare Tagesstrukturen schaffen: geregelte Mahlzeiten, Bewegungsmöglichkeiten für drinnen und draussen.
  • Überforderung durch Reizüberflutung und Unterforderung durch Langeweile vermeiden.
  • Auf Gründe von Unwohlsein achten: Gründe erkennen und wenn möglich beseitigen.
  • Hilfsmittel nutzen: Kleider beschriften, Namen und Telefonnummer einer zu kontaktierenden Person einnähen, Uhr mit GPS, Geräte mit GPS/GSM-Ortung, die am Gürtel oder in der Tasche getragen werden können.
  • Schuhe und Jacken in Schrank versorgen.
  • Glockenspiel an der Eingangstür aufhängen, oder Tür mit Wandposter verbergen.
  • Nachbarn, Personal von Lieblingscafé oder üblichen Einkaufsorten über Demenz informieren.
  • Notfallmäppchen bereithalten: Personenbeschreibung ausfüllen und mit aktuellem Foto ergänzen (alle 6 Monate überprüfen) und das Dokument gut auffindbar im Haus oder im Pflegezentrum deponieren.


Weitere Tipps für Angehörige und nützliche Hinweise

Wenn Demenzkranke weglaufen

Sollte eine Person weggelaufen sind, ergreifen Sie am besten mehrere Massnahmen:

  • Rasch und geplant handeln: Alle Wohnräume sowie Keller, Garten und nähere Umgebung absuchen.
  • Polizei verständigen, über die Demenzerkrankung informieren und das Notfallmäppchen aushändigen.
  • Bekannte Orte prüfen: frühere Wohnorte, übliche Spazierwege, Lieblingscafés, Einkaufsläden.
  • Nachbarn, Freunde, Cafés etc. informieren.
  • Darauf achten, dass jemand zu Hause bleibt.
  • Wichtig: Die Polizei frühzeitig informieren, besonders bei baldigem Einbruch der Dunkelheit oder Gefährdung durch Hitze oder Kälte oder weiteren Unfallgefahren.

Fachstelle Seniorenschutz

«Wir kümmern uns darum.»

Kantonspolizei Zürich

Die Kantonspolizei Zürich betreibt die Fachstelle Seniorenschutz. Ihre Kernaufgabe ist die Prävention, namentlich die Verbesserung des Schutzes von Seniorinnen und Senioren vor Straftaten und Verwahrlosung. Sie beobachtet und ergründet die Entwicklungen zur Früherkennung heikler Situationen oder Aufdeckung von verborgenen Straftaten.

Zur Verbesserung der fachübergreifenden Zusammenarbeit sowie für die Ausgestaltung von wirksamen Massnahmen ist die Fachstelle Seniorenschutz mit Partnerorganisationen vernetzt. Sie koordiniert und leitet einen regelmässigen Erfahrungsaustausch und ist Ansprechstelle für Fragen im Bereich der Altersforschung. 

Erreichbarkeit der Fachstelle

Telefon:    +41 58 648 22 22
E-Mail:      seniorenschutz@kapo.zh.ch

von Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr

Tätigkeitsbereiche der Fachstelle

  • Beratungen für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige
  • Kompetente Ansprechpartnerin für interne und externe Organisationen
  • Betrieb des fachübergreifenden Netzwerks Seniorenschutz
  • Planung und Umsetzung von vorbeugenden Massnahmen mit dem Fokus auf Verhinderung und Unterbrechung von Straftaten
  • Aufklärung der Öffentlichkeit zum besseren Schutz von Seniorinnen und Senioren 

Weitere Fachstellen

Die Fachstelle Seniorenschutz der Kantonspolizei betreibt das fachübergreifende Netzwerk Seniorenschutz mit verschiedenen themenrelevanten Partnern. Ihr Ziel ist es, den Wissensaustausch sicherzustellen, Prozesse zu verbessern, Einzelfallbearbeitungen zu organisieren und die gegenseitige Aus- und Weiterbildung sicherzustellen.

Für dieses Thema zuständig: