Straftaten von Jugendlichen können sehr unterschiedlich sein. Rechte, Pflichten und Verbote stehen bei der Jugend nicht immer im Mittelpunkt und werden nicht immer beachtet. Trotzdem ist es wichtig, die wichtigsten Regeln zu kennen.
Rechte, Pflichten und Verbote
Jugendliche wissen meistens, dass es im öffentlichen Raum Regeln und Gesetze gibt. Diese Regeln sind wichtig für das Zusammenleben und müssen eingehalten werden.
Das Verhalten von Jugendlichen wird stark von ihrer persönlichen Entwicklung, ihrem Umfeld und dem Druck von Freunden beeinflusst. Rechte, Pflichten und Verbote stehen bei ihnen deshalb nicht immer im Mittelpunkt und werden nicht immer beachtet. Trotzdem ist es wichtig, die wichtigsten Regeln zu kennen. Probleme und Konflikte entstehen dort, wo andere Menschen eingeschränkt oder verletzt werden.
Jugendkriminalität
Das Jugendstrafrecht soll Jugendlichen helfen zu verstehen, warum ihre Straftat falsch war. Sie sollen über ihre Gründe für die Tat und über die Folgen ihres Handelns nachdenken. Ausserdem sollen sie lernen, ihre Situation besser einzuschätzen und neue Wege für ihre Zukunft zu finden.
Es hilft jungen Straftäterinnen und Straftätern nicht, wenn andere Menschen wegschauen. Eltern, Erziehungsberechtigte, Angehörige und Lehrpersonen können helfen, indem sie sich an die Polizei oder die Jugendstrafbehörde wenden.
Jugendstraftaten können viele verschiedene Ursachen und Folgen haben. Oft geschehen sie aus Unwissenheit oder fehlender Erfahrung. Manche Jugendliche überschreiten aber auch bewusst Grenzen. Deshalb ist es wichtig, solche Entwicklungen genau anzuschauen. Dabei sollte man sowohl die Sicht der Täterinnen und Täter als auch die Sicht der Opfer beachten.
Unterschiedliche Straftaten
Zur Jugendkriminalität gehören verschiedene Straftaten wie:
- Diebstahl
- Fahren ohne gültiges Ticket
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung
- illegaler Drogenkonsum und andere Straftaten im Zusammenhang mit Drogen
Hinzukommen Straftaten im Internet, zum Beispiel:
- Sextortion (Erpressung mit intimen Fotos oder Videos)
- Straftaten im Zusammenhang mit Cybermobbing, zum Beispiel Drohungen, Beleidigungen oder falsche Behauptungen über andere Menschen
- Straftaten im Zusammenhang mit Pornografie
Spezifische Jugenddelikte und Jugendthemen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Sogenannte «weiche Pornografie» zeigt sexuelle Handlungen in Bildern oder Videos. Sie ist nicht grundsätzlich verboten. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen solche Inhalte aber nicht erhalten, auch nicht über Chats.
«Harte Pornografie» ist verboten. Dazu gehören Bilder oder Videos mit Minderjährigen, Tieren oder schwerer Gewalt. Solche Inhalte dürfen nicht hergestellt, heruntergeladen, gespeichert oder angeschaut werden. Wer solche Bilder oder Videos erhält, muss diese sofort löschen. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergeschickt werden.
Besonders heikel ist das Versenden von Nacktbildern. Diese können als Kinderpornografie gelten und strafbar sein.
Die Polizei kann Mobiltelefone, SIM-Karten und andere Geräte sicherstellen und an die Jugendanwaltschaft übergeben.
Der Begriff Sextortion setzt sich aus «Sex» und «Extortion» (engl. Erpressung) zusammen. Dabei werden Menschen mit Bildern oder Videos erpresst, auf denen sie nackt oder bei sexuellen Handlungen zu sehen sind.
Smartphones ermöglichen einen einfachen Zugang zum Internet und zu sozialen Medien. Dadurch können verbotene Inhalte leicht gefunden und weitergeschickt werden. Viele Menschen merken nicht, dass sie damit selbst eine Straftat begehen können.
Grundregeln
Zeigen Sie Respekt und verhalten Sie sich anständig: ImInternet gelten die gleichen Regeln wie in der realen Welt.
Schützen Sie persönliche Daten: Das Internet vergisst nichts. Teilen Sie persönliche Informationen und Bilder nur vorsichtig.
Kennen Sie die Gefahren im Internet: Manche Bilder oder Videos sind verboten. Auch das Weiterleiten solcher Inhalte kann strafbar sein.
Gefahren und Risiken
Gewaltdarstellungen
Bilder oder Videos mit schwerer Gewalt gegen Menschen oder Tiere sind verboten. Dazu gehören zum Beispiel Folter, schwere Schlägereien oder Tierquälerei. Solche Inhalte dürfen nicht heruntergeladen, gespeichert oder weitergeschickt werden. Wer solche Bilder oder Videos erhält, muss diese sofort löschen. Es ist auch verboten, solche Gewalt selbst zu filmen oder herzustellen.
Pornografie
«Weiche Pornografie» zeigt sexuelle Handlungen in Bildern oder Videos. Sie ist nicht grundsätzlich verboten. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen solche Inhalte aber nicht erhalten.
«Harte Pornografie» ist verboten. Dazu gehören Bilder oder Videos mit Minderjährigen, Tieren oder schwerer Gewalt. Solche Inhalte dürfen nicht hergestellt, gespeichert, angeschaut oder weitergeschickt werden. Wer solche Bilder oder Videos erhält, muss diese sofort löschen.
Besonders heikel ist das Verschicken von Nacktbildern. Diese können als Kinderpornografie gelten und strafbar sein.
Mobbing
Beleidigungen, falsche Behauptungen oder Blossstellungen über soziale Medien können für betroffene Personen schwere Folgen haben. Manche Menschen fühlen sich ausgegrenzt, leiden psychisch oder haben grosse Angst. Solches Verhalten kann strafbar sein. Betroffene Personen können Anzeige erstatten.
Drohungen
Drohungen, die Angst auslösen, sind strafbar. Betroffene Personen oder auch Schulen können dies bei der Polizei melden. Auch Drohungen aus Spass sind verboten.
Diskriminierung und Rassismus
Ein öffentlicher Aufruf zu Diskriminierung und Hass gegen Personen und Gruppen wegen ihrer Rasse, Herkunft oder Religion ist strafbar. Solche Botschaften können auch in Chats als öffentlich gelten. Öffentliche rassendiskriminierende Äusserungen aller Art (Wort, Schrift, Bild, Gebärden etc.) sind verboten. Auch das «Liken» solcher Inhalte kann strafbar sein.
Weitere Situationen
Weitere Themen sind zum Beispiel der sichere Umgang mit persönlichen Daten, Internetbekanntschaften, Kinderschutz, gefälschte Medikamente, Abo-Fallen, Cybermobbing, Schadprogramme und Sexting.
Informationen zu Risiken und rechtliche Grundlagen.
Besprühte Hauswände, Strassenschilder und Züge sieht man im Kanton Zürich oft. Illegale Graffiti – ob Kunst oder nicht – verursachen Kosten in Millionenhöhe.
Viele junge Menschen wissen nicht, dass illegales Sprayen eine Straftat ist. Wer dabei erwischt wird, ist für den Schaden mitverantwortlich– auch Personen, die nur aufpassen oder warnen. Es können Strafen und hohe Kosten entstehen. Das Entfernen von Graffiti ist teuer und kann bei Bahn, Tram oder Bus zu Problemen im Betrieb führen. Illegale Graffiti können deshalb sehr teuer werden.
Kinder allein sicher unterwegs
Werden Kinder auf dem Schulweg oder draussen beim Spielen von unbekannten Personen angesprochen, kann das beunruhigen oder die Befürchtung wecken, dass sie Opfer von Gewalt, Missbrauch oder Entführung werden könnten. Kinder können zu Hause oder in der Schule lernen, wie sie sich in solchen Situationen verhalten sollen, ohne dabei Angst zu bekommen.
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Präventive Verhaltenstipps
In Gruppen unterwegs sein
Kinder sollten möglichst nicht allein unterwegs sein.
Namen nicht sichtbar auf den Schulthek schreiben
Wenn fremde Personen ein Kind mit Namen ansprechen, kann das falsches Vertrauen schaffen.
Abmachungen einhalten
Kinder und Eltern sollten wissen, wer wann wohin geht, wann das Kind zurückkommt und wie es erreichbar ist.
Selbstvertrauen stärken
Kinder mit Selbstvertrauen fühlen sich sicherer und reagieren besser in schwierigen Situationen.
Gut zuhören und offen sprechen
Kinder sollten über ihre Erlebnisse und Sorgen sprechen können. So erzählen sie eher auch von unangenehmen oder angstmachenden Situationen.
Beschreiben üben
Kinder sollten lernen, Personen, Fahrzeuge oder andere wichtige Dinge ihrem Alter entsprechend zu beschreiben.
Verhaltenstipps in verdächtigen Situationen
Abstand halten
Kinder sollten genug Abstand zu fremden Personen halten. So können sie nicht einfach festgehalten werden und schnell weggehen.
Nicht unüberlegt wegrennen
Kinder sollen ruhig bleiben, denn auch im Strassenverkehr gibt es Gefahren.
Nicht in fremde Autos steigen
Kinder sollen nie in ein Auto von unbekannten Personen einsteigen.
Weitergehen oder laut um Hilfe rufen
Kinder sollen weitergehen und laut schreien oder um Hilfe rufen. So machen sie andere Menschen auf die Situation aufmerksam.
Keine Geschenke von fremden Personen annehmen
Geschenke von unbekannten Personen können Kinder beeinflussen oder unter Druck setzen.
Sichere Orte kennen
Kinder sollten wissen, wo sie auf dem Schulweg schnell Hilfe bekommen können.
Verhaltenstipps im Ereignisfall
Ruhig bleiben
Wenn ein Kind erzählt, dass es von einer unbekannten Person angesprochen oder bedrängt wurde, bleiben Sie ruhig. Nehmen Sie das Kind ernst und zeigen Sie ihm, dass es bei Ihnen sicher ist. Loben Sie das Kind, weil es Ihnen davon erzählt hat.
Wenn Sie Lehrperson sind, informieren Sie die Eltern des Kindes.
Zuhören und Informationen sammeln
In einer ruhigen Situation kann ein Kind besser erzählen, was passiert ist. Geben Sie dem Kind genügend Zeit. Lassen Sie es die Person, das Fahrzeug sowie Ort und Zeit des Vorfalls beschreiben. Stellen Sie dabei nicht zu viele Fragen.
Schnell handeln
Handeln Sie möglichst rasch, damit kein ungewollter Aufruhr im Kreis von Eltern oder im schulischen Umfeld entsteht. Versuchen Sie nicht, alles allein zu lösen. Holen Sie Unterstützung bei der Polizei oder bei Fachpersonen.
Polizei anrufen – Notruf 117
In einem Notfall ist schnelles Handeln wichtig. Rufen Sie sofort die Polizei unter der Nummer 117 an, damit schnell die richtigen Massnahmen getroffen werden können.
Kriminalprävention in Schulen
In der Primarschule geht es vor allem um Respekt im Umgang miteinander. In der Oberstufe sind auch Themen wie Cybermobbing, Sexting und der Umgang mit digitalen Medien wichtig. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche auf Gefahren im Internet aufmerksam zu machen und sie vor Mobbing und anderen Formen von Missbrauch zu schützen.
Die Lektionen werden zusammen mit den Lehrpersonen durchgeführt. Für die Schulen entstehen dabei keine Kosten.
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Internet, Computer und Smartphones gehören heute zum Alltag. Der Umgang mit digitalen Medien kann aber auch Gefahren mit sich bringen. Manche Handlungen im Internet können strafbar sein.
Themen
Themen sind digitale Medien, Gesetze und respektvoller Umgang miteinander. Die Schülerinnen und Schüler lernen Gefahren und strafbare Handlungen im Internet und mit dem Handy kennen. Sie werden aktiv in den Unterricht einbezogen.
Zielgruppen
Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe im Kanton Zürich (ohne die Städte Zürich und Winterthur), meistens im Klassenverband.
Fähigkeiten
Die Schülerinnen und Schüler:
- erkennen Gefahren und strafbare Handlungen im Internet;
- können sich in andere Menschen hineinversetzen und deren Gefühle, Bedürfnisse und Rechte respektieren und sich für sie einsetzen;
- kennen Chancen und Risiken von digitalen Medien;
- verstehen, dass Verhalten im Internet Folgen haben kann.
Unterrichtsinhalte
- Gewaltdarstellungen in Medien
- Schutz der persönlichen Daten
- Recht am eigenen Bild
- Respekt im Umgang miteinander
- Beleidigungen und Ehrverletzungen
- Aufgaben der Polizei
- mögliche Strafen und Folgen von Straftaten
Digitale Medien gehören heute zum Alltag. Das Internet und soziale Medien bieten viele Möglichkeiten, bringen aber auch Gefahren mit sich.
Themen
Soziale Medien, deren Nutzung und mögliche strafbare Handlungen.
Zielgruppen
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe im Kanton Zürich (ohne die Städte Zürich und Winterthur), meistens im Klassenverband.
Fähigkeiten
Die Schülerinnen und Schüler:
- lernen, negativen Einflüssen zu widerstehen;
- kennen wichtige Sicherheitsregeln für persönliche Daten;
- lernen, sicher und respektvoll über digitale Medien zu kommunizieren;
- respektieren die Gefühle, Bedürfnisse und Rechte anderer Menschen;
- kennen Anlaufstellen bei Problemen, zum Beispiel bei Gewalt, Sucht oder Mobbing;
- lernen, Verhalten im Bereich Sexualität kritisch zu beurteilen.
Unterrichtsinhalte
- Nutzung von sozialen Medien
- richtiger Umgang mit sozialen Medien
- Gefahren wie Cybermobbing, Sexting und Pornografie
Kantonspolizei Zürich
Präventionsabteilung
Kinder-/Jugendinstruktion
Postfach
8021 Zürich
Telefon: +41 58 648 14 40
E-Mail: pa-kji@kapo.zh.ch
Klasseninterventionen in Schulen werden bei Bedarf und auf Anfrage durchgeführt. Die Angebote richten sich nach den Problemen und Themen der Schule, zum Beispiel Pornografie oder Gewaltdarstellungen. Gewaltprävention ist immer ein wichtiger Teil dieser Einsätze. Die Polizei unterstützt Schulen in solchen Situationen.
Kontaktieren Sie die Jugendintervention der Kantonspolizei Zürich.
Kontakte der Jugendintervention in den Bezirken
Die Jugendintervention der Kantonspolizei Zürich hilft dabei, die Ursachen und Folgen solcher Situationen besser zu verstehen, sowohl aus der Opfer- als auch aus der Täterperspektive. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Wohnbezirk wenden.
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Reto Schwarzentruber
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Affoltern am Albis
Im Grund 15
8910 Affoltern am Albis
Tel. +41 58 648 88 11
Stefan Wägeli
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Andelfingen
Thurtalstrasse 17
8450 Andelfingen
Tel. +41 58 648 77 18
Florian Abt
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Bülach
Gartematt 9
8180 Bülach
Tel. +41 58 648 91 89
Zuständig für alle übrigen Gemeinden
Stefan Wägeli
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Andelfingen
Thurtalstrasse 17
8450 Andelfingen
Tel. +41 58 648 77 18
Zuständig für die Gemeinden Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen, Wil
Chris Shaw
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Opfikon
Europa-Strasse 4
8152 Opfikon
Tel. +41 58 648 89 18
Zuständig für die Gemeinden Dietlikon, Opfikon, Wallisellen
Thomas Weinmann
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Dielsdorf
Honeywellplatz 1
8157 Dielsdorf
Tel. +41 58 648 92 40
Urs Schwendener
Kantonspolizei Zürich
Bezirksgebäude Dietikon
Bahnhofplatz 10
8953 Dietikon
Tel. +41 58 648 77 16
Robert Bieri
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Hinwil
Untere Bahnhofstrasse 25a
8340 Hinwil
Tel. +41 58 648 77 02
Guido Dettling
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Horgen
Burghaldenstrasse 3
8810 Horgen
Tel. +41 58 648 77 05
Zuständig für alle übrigen Gemeinden
Reto Schwarzentruber
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Affoltern am Albis
Im Grund 15
8910 Affoltern am Albis
Tel. +41 58 648 88 11
Zuständig für die Gemeinden Adliswil und Langnau am Albis
Sandra Walser
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Meilen
Untere Bruech 147
8706 Meilen
Tel. +41 58 648 77 21
Stephan Buchs
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Pfäffikon
Hörnlistrasse 55
8330 Pfäffikon
Tel. +41 58 648 77 03
Andreas Zaugg
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Uster
Weiherallee 15
8610 Uster
Tel. +41 58 648 90 65
Zuständig für alle übrigen Gemeinden
Chris Shaw
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Opfikon
Europa-Strasse 4
8152 Opfikon
Tel. +41 58 648 89 18
Zuständig für die Gemeinde Dübendorf
Stephan Buchs
Kantonspolizei Zürich
Polizeiposten Pfäffikon
Hörnlistrasse 55
8330 Pfäffikon
Tel. +41 58 648 77 03
Zuständig für die Gemeinden Volketswil und Wangen-Brüttisellen
Anita Eschmann
Kantonspolizei Zürich
Bahnhofplatz 12
8400 Winterthur
Tel. +41 58 648 77 06
Weiterführende Informationen
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