Kantonale Opferhilfestelle
Wir erbringen finanzielle Leistungen an Opfer. Zudem beaufsichtigen und finanzieren wir die anerkannten Opferberatungsstellen und sorgen für die Information über die Opferhilfe im Kanton.
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Über uns
- Wir beurteilen Gesuche um finanzielle Opferhilfeleistungen in einem schriftlichen Verfahren. Der Entscheid erfolgt aufgrund des Gesuchs des Opfers, der Strafakten und eigener Abklärungen.
- Wir vertreten den Kanton bei Regressansprüchen gegen Dritte, namentlich den Täter oder die Täterin.
- Wir finanzieren und beaufsichtigen die anerkannten Opferberatungsstellen. Die Finanzierung erfolgt gestützt auf einen Auftrag leistungsorientiert.
- Wir überprüfen das Opferhilfeangebot und entwickeln es gemäss den Anforderungen der Istanbul-Konvention und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen weiter.
- Wir informieren umfassend über das Thema Opferhilfe sowie deren Organisation im Kanton Zürich und arbeiten in inner- und interkantonalen Gremien mit.
Die Opferhilfe Zürich
Die Kantonale Opferhilfestelle, die acht vom Kanton anerkannten Beratungsstellen, die drei Frauenhäuser und die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) bilden die «Opferhilfe Zürich». Sie alle setzen sich für den Schutz und die Unterstützung gewaltbetroffener Menschen ein.

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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr