Verschiedene Stellen befassen sich im Kanton Zürich mit häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Um das Ausmass und die Entwicklung dieser Formen von Gewalt besser zu verstehen, bietet diese Seite einen Überblick über die wichtigsten Zahlen und Fakten.
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Bekannte Fälle
Viele Menschen erleben Gewalt in Familie oder Partnerschaft. Das nennt man häusliche Gewalt. Damit ist körperliche, seelische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt gemeint, die zwischen nahestehenden Personen passiert. Im Kanton Zürich rückt die Polizei im Schnitt 21 Mal pro Tag wegen häuslicher Gewalt oder Familienstreitigkeiten aus. Drei Viertel der Opfer sind Frauen, die überwiegende Mehrheit der Beschuldigten Männer.
Eine wichtige Grundlage für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist die Istanbul-Konvention. Dieses internationale Abkommen verpflichtet den Kanton Zürich dazu, gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen vorzugehen. Der Regierungsrat hat das in seiner Strategie zur Istanbul-Konvention und in seinen Legislaturzielen bekräftigt.
Um zu ermessen, wie verbreitet häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen ist, versammelt die vorliegende Seite Daten zu Opfern, Tatpersonen und gemeldeten Fällen von unterschiedlichen Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Opferhilfe. Wichtig zu wissen: Jede Stelle erfasst nur jene Fälle, die bei ihr gemeldet und bearbeitet werden. Deshalb sind die Kennwerte, beispielsweise die Opferzahlen, nicht immer gleich.
Ausserdem kommen viele Fälle von häuslicher Gewalt gar nie ans Licht. Fachleute gehen davon aus, dass häusliche Gewalt viel öfter vorkommt als die Zahlen vermuten lassen. Fälle, die nie bekannt werden und deswegen nicht in den Statistiken auftauchen, nennt man «Dunkelfeld».
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