Strategie Opferhilfe
Wir sind aktuell daran, eine neue Strategie für die Opferhilfe zu erarbeiten. Die Strategie nimmt Anforderungen der Istanbul-Konvention auf und berücksichtigt gesellschaftliche Entwicklungen.
Inhaltsverzeichnis
Weshalb eine Strategie
Viele Anforderungen und Aufgaben haben sich im Bereich der Opferhilfe verändert, und auch die Gesellschaft wandelt sich stetig. Die Strategie integriert diese neuen Anforderungen und bildet einen Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung der Opferhilfe.
Der Kern der Strategie
Das Zielbild für die Strategie besteht aus den fünf Dimensionen Positionierung, Wertedach, Leistungen, Organisation und Finanzen. Hier eine Auswahl von Elementen unseres Zielbilds:
– Das kantonale Opferhilfesystem setzt sich für eine wirksame Opferhilfe ein. Es agiert vorausschauend und packt nötige Veränderungen an.
– Die Opferhilfe zeichnet sich durch eine hohe Fachlichkeit aus. Dies zeigt sich an der Qualifikation der Professionellen, einer Spezialisierung der Leistungen und an einer griffigen Qualitäts- und Wirksamkeitskontrolle.
– Die Opfer erhalten alle nötigen und hilfreichen Leistungen. Die Leistungen sind rasch, niederschwellig und barrierefrei zugänglich. Die telefonische Erreichbarkeit ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleistet.
– Die Leistungen der Opferhilfe sind wirksam. Sie werden fortlaufend überdacht, verbessert und weiterentwickelt.
So arbeiten wir
Die Mitwirkung aller relevanten Akteurinnen und Akteure ist entscheidend für den Erfolg der Strategieentwicklung. Wir fangen verschiedene Sichtweisen ein und fördern die Akzeptanz unserer Arbeit bei allen Beteiligten. Im Mittelpunkt der Strategiearbeiten stehen die Perspektive des Opfers und dessen Bedürfnisse. Das achtköpfige Projektteam, der eigentliche «Motor» des Projektes, setzt sich aus Vertretungen der kantonalen Opferhilfestelle und der Opferberatungsstellen und Frauenhäusern zusammen. In den vier Teilprojekten wirken die acht Opferberatungsstellen, die drei Frauenhäuser des Kantons Zürich und einige unserer Zusammenarbeitspartnerinnen mit. An Resonanzanlässen präsentieren wir unsere Ideen weiteren Personen und stellen sie zur Diskussion. Wir sind überzeugt, dass unsere Ergebnisse durch Mitwirkung besser werden.
Daran arbeiten wir
Abgeleitet aus dem Zielbild definierten wir die vier Handlungsfelder Positionierung, Leistungen und Angebot, Organisation und Finanzen. Nach den konzeptionellen Arbeiten starteten im Januar 2023 die vier Teilprojekte. Diese widmen sich den Themen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Erreichbarkeit 24/7, Leistungsbedarf und Leistungsangebot sowie Kontinuierlicher Verbesserungsprozess und «Monitoring light».
Teilprojekt 1: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Die einzelnen Stellen der Opferhilfe sollen in der Öffentlichkeit als Teil des Opferhilfesystems Zürich wahrgenommen und ihre Kommunikation von einem gemeinsamen Verständnis getragen werden.
Im Teilprojekt 1 fokussieren wir uns auf zwei Punkte: Erstens das Selbstverständnis, die «Kultur des Gemeinsamen» zu fördern. Zweitens möchten wir diese Kultur «nach aussen» sichtbar machen, indem wir konkrete gemeinsame Aufgaben gestalten. Dazu gehören zum Beispiel die Aus- und Weiterbildungen und die Medienarbeit, in der wir eine vermehrte Koordination und Synergienutzung anstreben.
Teilprojekt 2: Telefonische Erreichbarkeit «Rund um die Uhr»
Die Istanbul-Konvention fordert, dass die Opferhilfe schweizweit mit einer einheitlichen Telefonnummer rund um die Uhr erreichbar sein soll. Im Teilprojekt 2 definieren wir, wer im Kanton Zürich zu welcher Zeit diese zentrale Nummer bedient. Wir arbeiten daran, die Aufgaben und Anforderungen an potentielle Anbieterinnen und Anbieter zu definieren.
Teilprojekt 3: Leistungsbedarf und Leistungsangebot
Sind die Angebote der Opferhilfe für die gesamte Bevölkerung des Kantons Zürich zugänglich, auch für besonders verletzliche Gruppen? Ist das Leistungsangebot so ausgestaltet, wie es die betroffenen Personen brauchen? Welche Massnahmen sind nötig, um Zugang und Nutzung der Angebote für die gesamte Bevölkerung im Kanton Zürich zu gewährleisten?
Diese Fragen stehen im Zentrum des Teilprojekts 3 zum Thema Leistungsbedarf und Leistungsangebot. Damit bearbeiten wir auch den Auftrag des Zürcher Regierungsrats zur Umsetzung der Istanbul-Konvention: Es ist zu prüfen, ob der Zugang zur Opferhilfe bzw. zu den Unterstützungsangeboten für alle gleichermassen gewährleistet ist. Weiter soll allfälliges Verbesserungspotential ermittelt werden (vgl. RRB Nr. 338/2021).
Ein Forschungsteam der ZHAW führt in diesem Jahr eine Bedarfsanalyse durch. In die Analyse beziehen sie die Perspektive aller relevanten Akteurinnen und Akteure ein und legen besonderen Fokus auf die Perspektive der Betroffenen. Bis Ende Februar 2024 wird die Bedarfsanalyse mit Vorschlägen zur bedarfsgerechten Anpassung des Angebotes vorliegen. Das Teilprojekt wertet diese Vorschläge aus und formuliert konkrete Empfehlungen zur Angebotsgestaltung.
Teilprojekt 4: Qualitätsentwicklung und Monitoring
In diesem Teilprojekt steht die Qualität der Opferhilfe im Zentrum. Wir entwickeln einen Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) und definieren, welche Kennzahlen aus bestehenden Statistiken oder Datensätzen die Überprüfung und Entwicklung der Qualität unterstützen können.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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