Mit unserer kollaborativ erarbeiteten Strategie möchten wir einen einfachen und schnellen sowie diskriminierungsfreien Zugang zu Beratung, Schutz und finanziellen Leistungen der Opferhilfe ermöglichen. Dabei berücksichtigen wir die nationalen Rahmenbedingungen und setzen Anforderungen der Istanbul-Konvention um.
Die Opferhilfe Zürich
Die acht vom Kanton anerkannten Beratungsstellen, die drei Frauenhäuser, die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) und die Kantonale Opferhilfestelle (KOH) bilden die «Opferhilfe Zürich». Sie alle setzen sich für den Schutz und die Unterstützung gewaltbetroffener Menschen ein.
Unsere Strategie
Die Zahl der Menschen, die Hilfe bei der Opferhilfe Zürich suchen, steigt seit Jahren. Zudem hat die Opferhilfe mit dem Regierungsratsbeschluss zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (RRB Nr. 338/2021) neue Aufgaben erhalten. Deswegen haben wir eine Strategie entwickelt, die folgende Hauptziele verfolgt:
Vorteile:
- Das Opfer und seine Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt
- Die Istanbul-Konvention wird umgesetzt (RRB Nr. 338/2021 und RRB Nr. 1254/2024)
- Die Stellen der Opferhilfe Zürich arbeiten eng zusammen und verstehen sich als Teil des Ganzen
- Das Angebot der Opferhilfe Zürich ist bedarfsgerecht, inklusiv und diversitätssensibel ausgerichtet
- Das Angebot der Opferhilfe Zürich wird regelmässig überprüft und weiterentwickelt
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Das Angebot für Opfer von Gewalt ist mit den verschiedenen Stellen historisch gewachsen. Für Opfer und Fachpersonen erschliesst sich oft nicht, wer für ihre Unterstützung bzw. ihr Anliegen zuständig ist. Weiterhin ist die Opferhilfe in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt.
Wir kamen auch zum Schluss, dass die interne Kommunikation und Zusammenarbeit in der Opferhilfe Zürich gestärkt werden soll.
Deswegen setzen wir im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation folgende Massnahmen um:
Vorteile:
- Wir erstellen eine «Landingpage», die das Angebot der Opferhilfe Zürich überschaubar darstellt
- Wir sensibilisieren die Öffentlichkeit zum Thema Opferhilfe und koordinieren die Medienarbeit
- Wir organisieren eine jährliche Fachtagung. Sie bildet Fachpersonen der Opferhilfe Zürich weiter und bietet Möglichkeit zur Vernetzung
- Wir fördern die interne Kommunikation der Opferhilfe Zürich
Ziele der schweizweiten zentralen Telefonnummer
Ab dem 1. November 2025 wird eine schweizweit einheitliche Telefonnummer für Gewaltopfer eingeführt, die rund um die Uhr erreichbar ist. Mit der Einrichtung der dreistelligen Telefonnummer
Vorteile:
- erhalten von Gewalt betroffene Menschen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Erstauskünfte zu Fragen der Opferhilfe
- werden von Gewalt betroffene Menschen wo nötig an die jeweils geeignete Opferberatungsstelle bzw. Institution weitervermittelt
- erfolgt bei Notfällen eine Krisenintervention
Inbetriebnahme im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich übernimmt die Beratungsstelle «Opferberatung Zürich» die Bewirtschaftung der zentralen Telefonnummer.
Für die effiziente und zielgerichtete Umsetzung sowie der zeitgerechten Einführung der Telefonnummer arbeiten wir daran, dass:
Vorteile:
- Betroffene jeweils an die für sie am besten geeignete Stelle weitergeleitet werden
- Das neue Personal der Telefonnummer zur Opferhilfe Zürich und deren Angebot geschult wird
- Ein Monitoring zur quantitativen und qualitativen Qualitätskontrolle aufgebaut wird
Die von uns in Auftrag gegebene Bedarfsanalyse der ZHAW hat ermittelt, ob die Angebote der Opferhilfe für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich zugänglich sind. Die Forschenden achteten dabei auf besonders verletzliche Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund, die LGBTIQ-Community, ältere und junge Menschen sowie Frauen und Männer.
Empfehlungen und Massnahmen zu Handen der Regierung
Basierend auf der umfassenden Studie der ZHAW haben wir in einem Bericht Empfehlungen und Massnahmen zur Weiterentwicklung des Angebots zuhanden des Regierungsrats formuliert.
Der Regierungsrat hat unsere Empfehlungen berücksichtigt und im Rahmen der bereits laufenden Umsetzung der Istanbul-Konvention (RRB Nr. 338/2021) neue Folgemassnahmen beschlossen. Diese sind im RRB Nr. 1254/2024 enthalten und umfassen:
Vorteile:
- Sensibilisieren und Schulen von Fachpersonen aus anderen Versorgungsbereichen und von Zusammenarbeitspartnern der Opferhilfe
- Schulen von Fachpersonen der Opferhilfe zu Themen einer inklusiven Opferhilfe und den Bedürfnissen verschiedener Zielgruppen
- Ausbauen der Leistungsvereinbarungen mit den Opferberatungsstellen, damit sie die bedarfsgerechte Begleitung von Opfern im Strafverfahren gewährleisten können
- Schaffen von nach aussen deutlich sichtbaren Beratungsangeboten für jugendliche und erwachsene Männer sowie für LGBTIQ-Personen
- Prüfen, wie das Angebot an Schutz- und Notunterkünften inklusiver und diversitätssensibler ausgestaltet werden kann
- Sensibilisieren der Öffentlichkeit zum Angebot der Opferhilfe. Dabei werden besonders vulnerable Gruppen berücksichtigt
Kontinuierliche Verbesserung
Die Opferhilfe Zürich will sich laufend verbessern. Dazu richten wir einen «Kontinuierlichen Verbesserungsprozess» ein, der sich auf operativer Ebene mit Verbesserungen jeglicher Art befasst. Diese Verbesserungen sollen den Opfern zugutekommen und zugleich hilfreich für die Mitarbeitenden der Opferhilfe Zürich sein.
Kennzahlen-Monitoring mit statistischen Daten
Wir möchten statistische Daten gezielter nutzen und deswegen ein Kennzahlen-Monitoring vornehmen. Die Daten und Informationen des Monitorings
Vorteile:
- legen die Basis für fundierte strategische Entscheide zur Weiterentwicklung der Opferhilfe Zürich
- fördern die Auskunftsfähigkeit der Opferhilfe Zürich zu Handen der Politik, der Medien oder anderer Anspruchsgruppen
Wir sind überzeugt, dass wir mit dem Einbezug der verschiedenen Stellen der Opferhilfe Zürich bessere Ergebnisse zu Gunsten der Opfer erzielen. Deshalb haben wir eine neue Struktur geschaffen: das Strategiegremium Opferhilfe Zürich.
Ziele des Strategiegremiums
Das Strategiegremium Opferhilfe Zürich
Vorteile:
- bearbeitet strategische Fragestellungen kooperativ und multiperspektivisch
- stellt die Opfer stets ins Zentrum
- ermöglicht Teilhabe und Multiperspektive
- erhöht Transparenz und Übersichtlichkeit
- bündelt die Fachexpertise der verschiedenen Bereiche
- führt zu mehr Akzeptanz von Entscheidungen
Zusammensetzung des Strategiegremiums
Das Gremium setzt sich aus Vertretungen der NGOs und der Kantonalen Opferhilfestelle zusammen. Die Mitglieder werden jeweils für eine Periode von drei Jahren gewählt.
Das Gremium nimmt seine Arbeit anfangs 2025 auf.

Weiterführende Informationen
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