Umsetzung der Istanbul-Konvention: Konsequent für Gewalt- und Opferschutz

Der Kanton Zürich geht weiter konsequent gegen Gewalt an Frauen vor: Mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention überprüft und verstärkt der Regierungsrat das bereits bestehende enge Netz von Massnahmen noch einmal gezielt. Koordiniert wird die kantonale Verbundaufgabe durch die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt (IST). Sicherheitsdirektor Mario Fehr und Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, haben die konkreten Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention heute zusammen mit Regina Carstensen, Co-Leiterin der IST, und Sandra Müller Gmünder, Leiterin der Kantonalen Opferhilfestelle, den Medien vorgestellt.

Medienkonferenz vom 12. April 2021
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 12. April 2021

Durchschnittlich 18 Mal pro Tag rückten die Polizeikräfte im Kanton Zürich im vergangenen Jahr wegen Familienstreitigkeiten oder häuslicher Gewalt aus; ausserdem hat die Polizei deutlich mehr Massnahmen gestützt auf das Gewaltschutzgesetz ausgesprochen. Der Regierungsrat hat gegenüber der Gewalt an Frauen eine ganz klare Haltung: Nulltoleranz. Entsprechend konsequent setzt sich der Kanton dafür ein, Gewalttaten in jeder Form zu verhindern, diese gezielt zu ahnden und die Opfer wirkungsvoll zu schützen.

Der Kanton Zürich nimmt mit seinem Angebot auf diesem Feld eine Vorreiterrolle ein. So wurden u.a. die polizeilichen Gewaltschutzdienste und die bei der Kantonspolizei angesiedelte Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt in den vergangenen Jahren personell verstärkt. Die finanzielle Unterstützung der Opferberatungsstellen wurde erhöht; zusätzlich erfolgte bei den Opferberatungsstellen ein Ausbau bei den Unterstützungs- und Hilfsangeboten (z.B. durch Onlineberatung). Die Beiträge an die Frauenhäuser haben JI und DS gemeinsam erhöht. Darüber hinaus wurden auch bei den Massnahmen, die die Gewaltbereitschaft potenzieller Täter senken können (insbesondere beim Zugang zu Lernprogrammen), Verbesserungen erzielt, spezielle Lehrgänge für Fachpersonen geschaffen und diese im Umgang mit Gewaltopfern besonders geschult. Im vergangenen Sommer lancierten Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft und Kantonale Opferhilfestelle zudem gemeinsam die Präventionskampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen».

Dieses enge Netz von Massnahmen überprüft und verstärkt der Regierungsrat mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention für den Kanton Zürich noch einmal gezielt. Die Grundlage bildet eine umfassende Analyse, die unter Leitung der IST entstanden ist. Koordiniert wird die kantonale Verbundaufgabe, an der neben der JI und der DS auch die Bildungs- und die Gesundheitsdirektion beteiligt sind, durch die IST.

Die Informations- und Sensibilisierungskampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen» (www.stopp-gewalt-gegen-frauen.ch) wird, nach dem Fokus auf Häusliche Gewalt, in diesem Jahr erweitert um das Thema Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum. Zum Kerngehalt des Massnahmenplans gehört ausserdem, dass der Regierungsrat die Opfer von Gewalt noch besser schützen und stärken will, und zwar – dem Sinn und Geist der Istanbul-Konvention folgend – alle Opfer, unabhängig von deren Geschlecht. So umfasst das Massnahmenpaket den Auftrag, zu prüfen, ob alle Personengruppen gleichermassen Zugang zur Opferhilfe haben, also auch LGBTIQ-Personen, Menschen mit Behinderungen oder solche mit Migrationshintergrund. Auch soll untersucht werden, ob das Angebot an Schutzplätzen für Kinder, Jugendliche und Männer genügt. Das – aktuell ausreichende – Angebot an Schutzplätzen für Frauen will der Regierungsrat langfristig sichern. Die Kantonale Opferhilfestelle nimmt den Massnahmenplan zum Anlass, um für den Kanton Zürich eine umfassende Opferhilfestrategie zu erarbeiten. 

Um den Kampf gegen die häusliche Gewalt noch effektiver führen zu können, sieht der Massnahmenplan ausserdem eine intensivere und systematischere Erhebung von statistischen Daten zum Geltungsbereich der Istanbul-Konvention vor.

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