Beurteilung und Zeugnis

Die Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern ist ein fester Bestandteil der Volksschule. Zusammen mit dem Lehren, Lernen und Fördern ist sie eine wichtige Grundlage für einen erfolgreichen Unterricht.

Beurteilung

Der Zürcher Lehrplan 21 ist die Richtschnur für das Lehren und Lernen in der Volksschule. Die Beurteilung der schulischen Leistungen stützt sich auf die Kompetenzbeschreibungen des Lehrplans und auf die im Unterricht verwendeten Lehrmittel. Für die regelmässige Beurteilung im Unterrichtsalltag überprüfen die Lehrpersonen das Erreichen der Lernziele, die sie für den Unterricht gesetzt haben.

Die Broschüre «Kompetenzorientiert beurteilen» (siehe Download) zeigt anhand von Unterrichtsbeispielen auf, was die Beurteilung auf der Grundlage des Lehrplans 21 ausmacht und wie sie im Unterrichtsalltag integriert wird. Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule können die Broschüre kostenlos beim Lehrmittelverlag Zürich beziehen. Privatschulen und ausserkantonale Interessierte erhalten die Broschüre zum Selbstkostenpreis auf Anfrage.

Kompetenzorientiert beurteilen

Kompetenzorientiert beurteilen
Kompetenzorientiert beurteilen

Arbeit mit Portfolios

Die Publikation bietet Anregungen für die Einführung und Anwendung von Portfolios in der Schule. Sie zeigt neben wichtigen Aspekten und Merkmalen auch auf, welchen Nutzen Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler von der Arbeit mit Portfolios haben und wie Portfolios ein erweitertes Beurteilungsverständnis fördern.

Mit Leitsätzen zu einer gemeinsamen Beurteilungskultur

Titelbild der Broschüre «Mit Leitsätzen zu einer gemeinsamen Beurteilungskultur»
Titelbild der Broschüre «Mit Leitsätzen zu einer gemeinsamen Beurteilungskultur»

Die Broschüre «Mit Leitsätzen zu einer gemeinsamen Beurteilungskultur» beschreibt, wie ein Schulteam eine gemeinsame und chancengerechte Beurteilungspraxis erarbeiten kann. Begleitmaterialien unterstützen bei der Umsetzung. Schulleitungen und Steuergruppen steht für die Arbeit mit der Broschüre ein Beratungsangebot zur Verfügung, als Starthilfe oder für die fortgeschrittene Auseinandersetzung (2 bis 3 Sitzungen, PH Zürich). Das Volksschulamt trägt die Kosten für Schulen, die nicht Teil des Programms QUIMS sind.

Zeugnisse

Ab der 2. Klasse der Primarschule werden die Gesamtleistungen in den Fachbereichen, Frei- und Wahlfächern des Lehrplans zweimal pro Jahr in Form von Noten (6 bis 1) im Zeugnis festgehalten – Ende Januar und am Schuljahresende. Auch werden die Leistungen im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten mithilfe einer vierstufigen Skala (sehr gut/gut/genügend/ungenügend) dargestellt.

Im Kindergarten und in der 1. Klasse der Primarschule werden keine Noten erteilt. Stattdessen führen Lehrpersonen mindestens zwei Mal pro Jahr Gespräche mit den Eltern durch – in der Regel einmal pro Semester. Die Durchführung der Elterngespräche wird im Zeugnis bestätigt.

Beurteilung und Schullaufbahnentscheide

NEU:

Beurteilung und Zeugnis - Informationen für Schulleitungen und Lehrpersonen

Beurteilung und Zeugnis - Informationen für Schulleitungen und Lehrpersonen
Beurteilung und Zeugnis - Informationen für Schulleitungen und Lehrpersonen

Die Broschüre enthält vertiefende und praktische Informationen zur Beurteilung und zum Zeugnis. Sie beantwortet konkrete Fragen und ergänzt oder präzisiert die bestehenden Broschüren «Kompetenzorientiert beurteilen», «Beurteilung und Schullaufbahnentscheide» sowie «Mit Leitsätzen zu einer gemeinsamen Beurteilungspraxis».

Elterngespräche in Kindergarten und 1. Klasse

Mit den Materialien können die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler erfasst und eingeschätzt werden. Sie leisten einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Beurteilungspraxis im Kindergarten und in der 1. Primarklasse. Die Bildkarten können beim Lehrmittelverlag Zürich zum Selbstkostenpreis bezogen werden (Artikel-Nr. 648645.04).

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Weiterbildungsangebot zu den Materialien

Für Lehrpersonen steht eine kostenlose Weiterbildung zum Einsatz der Materialien zur Verfügung. Die Themen Beobachten und Beurteilen bilden darin die inhaltlichen Schwerpunkte. Die Pädagogische Hochschule Zürich bietet halbtägige Kurse an. 

Formulare und Merkblätter

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Absenzen werden im Kindergarten und in der Primarschule erfasst, aber nicht im Zeugnis eingetragen. In der Sekundarschule werden Absenzen in Halbtagen festgehalten und müssen im Zeugnis eingetragen werden.

Es können eigene Formulare verwendet oder die folgenden Vorlagen benutzt werden.

Den Schulen im Kanton Zürich stehen verschiedene Schul-Administrations-Softwares zu Verfügung. Jede Schule kann selber entscheiden, mit welcher sie arbeiten möchte (Vgl. Dokument «Lizenznehmende Schul-Admnistrations-Software Kanton Zürich». 
Um verantwortliche Personen in Schulen und Schulverwaltungen bei der Frage nach geeigneten Anwendungen für den Unterricht und Schulalltag zu unterstützen, bietet die Fachagentur Educa die Webapplikation Navigator an. Die Orientierungshilfe zeigt einen transparenten Überblick über aktuell verfügbare Anwendungen und soll als erste Informationsquelle dienen, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die im Dokument «Schuladministrations-Software Kanton Zürich» aufgeführten Firmen haben mit dem VSA eine Vereinbarung getroffen. Sie verpflichten sich, Anpassungen am Zeugnis in ihrem Programm zu übernehmen, so dass mit ihrer Software die Zeugnisse regelkonform ausgedruckt werden können.

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen

Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich Anspruch auf eine Beurteilung ihrer Leistungen. Bei jenen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen können dem Zeugnis zudem Lernberichte beigelegt werden (§ 9 Zeugnisreglement). Dort haben die Lehrpersonen die Möglichkeit, die Leistungen in mehreren Fächern oder Fachbereichen zu würdigen. Im Zeugnis selbst werden Lernberichte nicht erwähnt, um die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen zu schützen.

Sollte eine Beurteilung nicht möglich sein, wird der Notenverzicht im Zeugnis unter Bemerkungen begründet – beispielsweise so: «Notenverzicht gemäss § 10 Zeugnisreglement aufgrund angepasster Lernziele». Wird auf eine Notengebung verzichtet, muss dem Zeugnis ein Lernbericht beigelegt werden. 

Ein Lernbericht enthält die vereinbarten, angepassten Lernziele sowie eine kurze Würdigung der Erreichung dieser Ziele in Worten (siehe Seite oben).

Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen

Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Leistungsfähigkeit zwar eingeschränkt sind, aber trotzdem das Potenzial haben, die Ziele gemäss Lehrplan zu erreichen, erhalten zwecks Chancengleichheit einen Nachteilsausgleich. Dabei werden für die betroffenen Schülerinnen und Schüler die Prüfungsbedingungen angepasst. In welcher Form dies passiert, wird jeweils individuell auf den Einzelfall abgestimmt. Für einen Nachteilsausgleich braucht es die Diagnose einer Fachperson.

Nachteilsausgleich - was ist das?

Broschüre Nachteilsausgleich

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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+41 43 259 22 62

Sekretariat

Montag bis Freitag

8.00 bis 11.45 Uhr,
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

unterrichtsfragen@vsa.zh.ch

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