Unterricht

Unterricht ist die Kernaufgabe der Schule. Leitend sind Ziele, Inhalte und Anliegen, welche einen kompetenz- und förderorientierten Unterricht gewährleisten und ermöglichen. Dazu gehören der Lehrplan 21, zweckdienliche Lehrmittel, Lernfördersysteme, die regelmässige Beurteilung und Projekte, die weitere Unterrichtsentwicklungen zulassen.

Lehrplan

Seit Schuljahr 2019/20 gilt im Kanton Zürich im Kindergarten, in der Primarschule und in der Sekundarschule der Zürcher Lehrplan 21.

Er ist unter zh.lehrplan.ch verfügbar und kann in gedruckter Form beim Lehrmittelverlag Zürich bezogen werden (Art.-Nr. 636700.04).

Im Lehrplan 21 sind Kompetenzen beschrieben. Diese zeigen auf, was die Schülerinnen und Schüler wissen und können sollen. Es wird dargelegt, wie die einzelnen Kompetenzen über die ganze Volksschulzeit aufgebaut werden. Es werden Grundansprüche festgelegt und weiterführende Kompetenzstufen formuliert.

Dem Lehrplan liegt das Verständnis zugrunde, dass kompetenzorientiertes Lehren und Lernen die Aspekte Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen verbindet. Demnach ist die Kompetenz als Zusammenspiel von Wissen, Können und Wollen zu verstehen.

Entwicklungsorientierte Zugänge

Zu Beginn des 1. Zyklus wird der Unterricht überwiegend fächerübergreifend organisiert und gestaltet. Der Lehrplan bietet deshalb neun entwicklungsorientierte Zugänge an, die als Lesehilfe dienen und den Lehrpersonen Zugang zu den Fachbereichslehrplänen erleichtern. Die entwicklungsorientierten Zugänge bauen eine Brücke von der Entwicklungsperspektive zur Fachbereichsstruktur des Lehrplans und erleichtern die Planung des fächerübergreifenden Unterrichts.  

Entwicklungsorientierte Zugänge Fachbereiche
Körper, Gesundheit und Motorik  
Wahrnehmung Sprachen
Zeitliche Orientierung Mathematik
Räumliche Orientierung Natur, Mensch, Gesellschaft
Zusammenhänge und Gesetzesmässigkeiten Gestalten
Fantasie und Kreativität Musik
Lernen und Reflexion Bewegung und Sport
Sprache und Kommunikation  
Eigenständigkeit und soziales Handeln  
Entwicklungsorientierte Zugänge und Fachbereiche Lehrplan 21, Quelle: VSA

Die Drehscheibe und das Broschüren-Set «Zugänge zum Zürcher Lehrplan 21 im 1. Zyklus» veranschaulichen die entwicklungsorientierten Zugänge und die jeweils mit ihnen verknüpften Fachbereiche im 1. Zyklus des Lehrplans. Sie sind an der Pädagogischen Hochschule Zürich in Kooperation mit dem Volksschulamt des Kantons Zürich entstanden und können beim Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) bezogen werden.

Fachbereiche & Module

Der Zürcher Lehrplan 21 ist in die sechs Fachbereiche «Sprachen», «Mathematik», «Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)» , «Gestalten», «Musik» sowie «Bewegung und Sport» strukturiert.

Daneben enthält er die Lehrpläne für die Module «Medien und Informatik» sowie «Berufliche Orientierung».

Die überfachlichen Kompetenzen sind in allen Fachbereichslehrplänen enthalten. «Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)»  ist als fächerübergreifendes Thema ebenfalls in die Fachbereichslehrpläne eingearbeitet.

Lektionentafeln

Die Lektionentafeln sind Bestandteil des Lehrplans. Seit Schuljahr 2019/20 gelten im Kanton Zürich im Kindergarten, in der Primarschule und in der Sekundarschule die Lektionentafeln zum Zürcher Lehrplan 21. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

In der Primarschule wird gemäss § 5 VSV ein Teil der Lektionen in Halbklassen oder im Teamteaching unterrichtet:

Halbklassenunterricht (§ 5 Abs. 1 VSV)
1. Primarklasse  = 10 Lektionen
2. Primarklasse = 10 Lektionen
3. Primarklasse = 8 Lektionen
4. Primarklasse = 5 Lektionen
5. Primarklasse = 5 Lektionen
6. Primarklasse = 4 Lektionen
(Abweichungen: § 5 Abs. 2 bis 4 VSV)

Bei unterdurchschnittlichen Schülerzahlen oder bei weniger als 16 Schülerinnen und Schülern kann auf Halbklassenunterricht oder Teamteaching verzichtet werden.

Halbklassenunterricht:
Im Halbklassenunterricht wird nur rund die Hälfte der Klasse im Schulzimmer unterrichtet. Die andere Hälfte hat in einem anderen Schulzimmer gleichzeitig Unterricht oder wird in Musikalische Grundbildung unterrichtet, besucht ein Betreuungsangebot oder hat frei.

Wird während des Halbklassenunterrichts eine Klassenhälfte zusammen mit einer Klassenhälfte einer Parallelklasse unterrichtet, zählt dies nicht als Halbklassenunterricht. In mehrklassigen Klassen sind Halbklassen nicht zwingend nach Jahrgängen aufgeteilt, jedoch findet der Fremdsprachenunterricht ganz oder teilweise in Jahrgangsgruppen statt.

Teamteaching:
Teamteaching ist eine Unterrichtsform, bei der zwei oder mehr Lehrpersonen

  • zur gleichen Zeit an derselben Klasse unterrichten,
  • gemeinsam den Unterricht inhaltlich und methodisch planen und ihn gemeinsam durchführen,
  • die Verantwortung gemeinsam tragen, aber flexibel aufteilen, wer für welche Aufgaben oder für welche Schülerinnen und Schüler zuständig ist,
  • den Unterricht in wechselnden Rollen leiten oder unterstützen,
  • das Lernen mit einem breit gefächerten Angebot differenzieren und individualisieren,
  • die Schülerinnen und Schüler flexibel den Lernanlässen und dem Lernniveau angepasst in Gruppen aufteilen.

Die Wahlfachangebote unterstützen Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Kompetenzen für die angestrebte Ausbildung zu sichern und persönliche Schwerpunkte zu setzen. Die Gemeinden bieten die in der Lektionentafel aufgeführten Wahlfächer an. Nicht in der Lektionentafel aufgeführte Wahlfächer dürfen nicht angeboten werden.

Freifächer ermöglichen den Schülerinnen und Schülern ebenfalls eine Vertiefung in einem Bereich. Sie sind fakultativ sowohl was das Angebot wie auch was die Nutzung des Angebots betrifft. Die Freifächer sind in der Lektionentafel abschliessend aufgeführt.

In freiwilligen Kursen können die Gemeinden nach eigenen Grundsätzen weitere ergänzende Angebote bereitstellen.

Lehrplan 21 für besondere pädagogische
Bedürfnisse

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden im Kanton Zürich kompetenz- und ressourcenorientiert gefördert.
Der Unterricht muss flexibel und adaptiv sein, um Lernen auf verschiedenen Kompetenzstufen zu ermöglichen. Die Kompetenzorientierung im Züricher Lehrplan 21 bietet dafür eine gute Grundlage.

Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in Regel- und Sonderschulen

Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in Regel- und Sonderschulen
Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in Regel- und Sonderschulen

Lehrmittel

Der Bildungsrat legt fest, welche Lehrmittel obligatorisch und alternativ-obligatorisch zugelassen sind. Diese Lehrmittel werden im «Verzeichnis der obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmittel» aufgeführt. Der Bildungsrat hat das Verzeichnis für das Schuljahr 2023/24 am 5. Dezember 2022 und das Verzeichnis für das Schuljahr 2024/25 am 4. Dezember 2023 beschlossen.

Verzeichnis obligatorischer Lehrmittel SJ 2023/24

Verzeichnis obligatorischer Lehrmittel SJ 2023/24
Verzeichnis obligatorischer Lehrmittel SJ 2023/24

Obligatorische und alternativ-obligatorische Lehrmittel

An der Zürcher Volksschule sind in den folgenden Fachbereichen obligatorische (O) bzw. alternativ-obligatorische (AO) Lehrmittel vorgeschrieben:

  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
  • Mathematik
  • Natur, Mensch, Gesellschaft: Natur und Technik; Religionen, Kulturen, Ethik

Die Lehrpersonen sind verpflichtet, obligatorische und alternativ-obligatorische Lehrmittel unterrichtsleitend einzusetzen. Die Schulgemeinden müssen obligatorische Lehrmittel anschaffen und den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Das Alternativobligatorium für Englisch gilt bis Ende des Schuljahrs 2027/28. Die Schulgemeinden können für die Primarschule zwischen zwei Englischlehrmitteln auswählen, für die Sekundarschule zwischen drei Englischlehrmitteln.

Für die übrigen Fachbereiche und Module sowie für unterrichtsergänzende didaktische Materialien gilt eine freie Lehrmittelwahl durch die Schulen bzw. Schulgemeinden.

Lehrmittelverlag Zürich

Der Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) produziert, erwirbt und vertreibt die obligatorischen Lehrmittel sowie weitere Lehrmittel für die Zürcher Volksschule. Er entscheidet Rahmen der bildungsrätlichen Vorgaben über die Projektorganisation und den Projektablauf der Lehrmittelentwicklung. Bei der Umsetzung richtet er sich an Rahmenkonzepten zur produktbezogenen Mitwirkung von Lehrpersonen, zur Lehrmittelbegutachtung und zur produktbezogenen Lehrmitteleinführung aus.

Interkantonale Lehrmittelzentrale

Die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz) ist eine Institution der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. Sie versteht sich als Kompetenzzentrum für Lehrmittel und bietet den Kantonen verschiedene Dienstleistungen im Rahmen der Lehrmittelkoordination an.

Lernfördersysteme

Lernlupe und Lernpass plus sind Lernfördersysteme für den 2. beziehungsweise den 3. Zyklus und beruhen auf den Inhalten des Lehrplans 21. Sie ergänzen die Lehrmittel und unterliegen keinem Obligatorium. Nur die Durchführung der in Lernpass plus integrierten Standortbestimmung Stellwerk 8 ist für die 2. Sekundarklassen obligatorisch.

Lernlupe und Lernpass plus sind gleich aufgebaut. Sie bestehen im Wesentlichen aus Orientierungstests, individuell auf dem jeweiligen Niveau der Schülerinnen und Schüler zusammengestellten Aufgabensets sowie einer einmal jährlich durchzuführenden Standortbestimmung. Die Standortbestimmung von Lernpass plus ist im Schulfeld unter dem Namen Stellwerk bekannt.

Lernlupe und Lernpass plus mit Stellwerk sind Instrumente zur individuellen Förderung. Das Stellwerkprofil hilft bei der Planung des letzten Schuljahrs und wird am Standortgespräch besprochen. Aus dem Stellwerkprofil dürfen keine Noten abgeleitet werden, es eignet sich nicht für Rankings oder eine Beurteilung der Unterrichtsqualität und muss gegenüber Eltern und Jugendlichen als Momentaufnahme verortet werden.

Schulungsangebote 

Das Volksschulamt Zürich empfiehlt den Einsatz der Lernfördersysteme (Lernlupe und Lernpass plus mit Stellwerk) im 2. und 3. Zyklus. Folgende Angebote unterstützen die Schulen bei der Einführung. Ausser der online-Lerneinheit zu Stellwerk bestehen alle Angebote sowohl für Lernlupe (2. Zyklus) als auch für Lernpass plus mit Stellwerk (3. Zyklus).

Die Einführungskurse finden im Juni statt. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Inhalte: Durchführung von Stellwerk und Umgang mit Ergebnissen

Dauer und Format: Online, individuell

Zugang zur Lerneinheit

Kosten: Keine

Inhalt: Anleitung zur technischen Handhabung

Dauer und Format: Online, rund 35 Minuten

Links zu den Videos Lernlupe und Lernpass plus

Kosten: Keine

Inhalte: Einführung ins System, technische Handhabung und pädagogisch-didaktisch sinnvolle Nutzung im Unterricht

Dauer und Format: Rund drei Stunden, findet jeweils im Frühling in Präsenz am Institut Unterstrass statt

Kontakt/Buchung: Institut Unterstrass

Kosten: Keine 

Inhalte: Einführung ins System: technische Handhabung und pädagogisch-didaktisch sinnvolle Nutzung im Unterricht

Dauer und Format: Rund drei Stunden, schulintern

Kontakt/Buchung: dieter@gesamtschule.ch

Kosten: Fr. 1'400 für Volksschulen im Kanton Zürich

Standortbestimmung Stellwerk 8

Die Standortbestimmung Stellwerk 8 wird in der 2. Sekundarklasse zwischen Anfang Februar und Ende April obligatorisch durchgeführt. Neben Deutsch und Mathematik müssen von den drei Tests Natur und Technik, Französisch und Englisch mindestens zwei innerhalb des Testzeitfensters bearbeitet werden. Lernschwache Jugendliche haben die Möglichkeit, frühestens im Januar einen Schwerpunkt zu setzen und nur einen weiteren Test zu bearbeiten.
Weitere Informationen zur Umsetzung finden sich im Dokument «Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lernpass plus und Stellwerk» unter Download und Links.

Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben»

Das Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben» wird vor den Stellwerk 8 Tests an zwei Tagen Mitte November obligatorisch durchgeführt. Alle Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarklasse verfassen einen Text, der nach einem standardisierten Verfahren am Institut für Bildungsevaluation (IBE) beurteilt wird. 

Im Schuljahr 2024/25 findet das Modul «Texte schreiben» am Montag, 11. November 2024 oder Dienstag, 12. November 2024 statt. Die Vorlagen können ab Freitagmittag, 8. November 2024, von der zuständigen Lehrperson innerhalb von Stellwerk oder Lernpass plus erstellt werden und müssen bis zur Durchführung unter Verschluss gehalten werden. 

Die Durchführung in den Schulen muss zu einem festgelegten Zeitpunkt erfolgen, um sicherzustellen, dass die Schreibaufträge den Schülerinnen und Schülern nicht im Voraus bekannt sind.

Das Ergebnis kann ab Februar in den persönlichen Stellwerkprofilen der Schülerinnen und Schüler eingesehen und ausgedruckt werden. Das Resultat ist erst abrufbar, wenn alle anderen Stellwerk 8 Teilbereiche in Deutsch bearbeitet wurden. Die Lehrpersonen erhalten die beurteilten Texte und Kompetenzbeschreibungen zur Interpretation der Ergebnisse. 

Für das Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben» gelten grundsätzlich die organisatorischen Massnahmen, die am Schulischen Standortgespräch (SSG) festgelegt oder in einer Vereinbarung zu einem Nachteilsausgleich festgehalten wurden, und die auch bei anderen Prüfungen umgesetzt werden.

Beurteilung

Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschule sind gemäss § 31 Volksschulgesetz regelmässig zu beurteilen. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistung, die Lernentwicklung und das Verhalten.

Ab der 2. Klasse der Primarschule werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und Ende des Schuljahres, Zeugnisse mit Noten ausgestellt. Benotet werden die Fachbereiche, Frei- und Wahlfächer des Lehrplans.
Im Kindergarten und in der 1. Klasse der Primarschule werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung finden Elterngespräche statt, in der Regel je ein Gespräch pro Semester. Im Zeugnis wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt.

Unterrichtsentwicklung

Im Volksschulamt werden in Projekten, Programmen und in einem Schulversuch Massnahmen und Materialien erarbeitet, welche die Unterrichtsentwicklung in den einzelnen Schulen unterstützen. Dazu gehören die Projekte «QUIMS», «ALLE» und der Schulversuch «Fokus Starke Lernbeziehungen».

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 62

Sekretariat

Montag bis Freitag

8.00 bis 11.45 Uhr,
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

unterrichtsfragen@vsa.zh.ch

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