Unterricht

Unterricht ist die Kernaufgabe der Schule. Leitend sind Ziele, Inhalte und Anliegen, welche einen kompetenz- und förderorientierten Unterricht gewährleisten und ermöglichen. Dazu gehören der Lehrplan 21, zweckdienliche Lehrmittel, Lernfördersysteme, die regelmässige Beurteilung und Projekte, die weitere Unterrichtsentwicklungen zulassen.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Lehrplan

Seit Schuljahr 2019/20 gilt im Kanton Zürich im Kindergarten, in der Primarschule und in der Sekundarschule der Zürcher Lehrplan 21.

Er ist unter zh.lehrplan.ch verfügbar und kann in gedruckter Form beim Lehrmittelverlag Zürich bezogen werden (Art.-Nr. 636700.04).

Im Lehrplan 21 sind Kompetenzen beschrieben. Diese zeigen auf, was die Schülerinnen und Schüler wissen und können sollen. Es wird dargelegt, wie die einzelnen Kompetenzen über die ganze Volksschulzeit aufgebaut werden. Es werden Grundansprüche festgelegt und weiterführende Kompetenzstufen formuliert.

Dem Lehrplan liegt das Verständnis zugrunde, dass kompetenzorientiertes Lehren und Lernen die Aspekte Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen verbindet. Demnach ist die Kompetenz als Zusammenspiel von Wissen, Können und Wollen zu verstehen.

Entwicklungsorientierte Zugänge

Zu Beginn des 1. Zyklus wird der Unterricht überwiegend fächerübergreifend organisiert und gestaltet. Der Lehrplan bietet deshalb neun entwicklungsorientierte Zugänge an, die als Lesehilfe dienen und den Lehrpersonen Zugang zu den Fachbereichslehrplänen erleichtern. Die entwicklungsorientierten Zugänge bauen eine Brücke von der Entwicklungsperspektive zur Fachbereichsstruktur des Lehrplans und erleichtern die Planung des fächerübergreifenden Unterrichts.  

Die Grafik besteht aus zwei Spalten. In der ersten Spalte sind die neun entwicklungsorientierten Zugänge aufgelistet: Körper, Gesundheit und Motorik, Wahrnehmung, zeitliche Orientierung, räumliche Orientierung, Zusammenhänge und Gesetzmässigkeiten, Fantasie und Kreativität, Lernen und Reflexion, Sprache und Kommunikation, Eigenständigkeit und soziales Handeln. In der zweiten Spalte sind die sechs Fachbereiche des Lehrplans 21 aufgeführt: Sprachen, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft, Gestalten, Musik, Bewegung und Sport. Die Grafik veranschaulicht die entwicklungsorientierten Zugänge und die jeweils mit ihnen verknüpften Fachbereiche im 1. Zyklus.
Entwicklungsorientierte Zugänge und Fachbereiche Lehrplan 21

Die Drehscheibe und das Broschüren-Set «Zugänge zum Zürcher Lehrplan 21 im 1. Zyklus» veranschaulichen die entwicklungsorientierten Zugänge und die jeweils mit ihnen verknüpften Fachbereiche im 1. Zyklus des Lehrplans. Sie sind an der Pädagogischen Hochschule Zürich in Kooperation mit dem Volksschulamt des Kantons Zürich entstanden und können beim Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) bezogen werden.

Fachbereiche & Module

Der Zürcher Lehrplan 21 ist in die sechs Fachbereiche «Sprachen», «Mathematik», «Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)» , «Gestalten», «Musik» sowie «Bewegung und Sport» strukturiert.

Daneben enthält er die Lehrpläne für die Module «Medien und Informatik» sowie «Berufliche Orientierung».

Die überfachlichen Kompetenzen sind in allen Fachbereichslehrplänen enthalten. «Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)»  ist als fächerübergreifendes Thema ebenfalls in die Fachbereichslehrpläne eingearbeitet.

Lektionentafeln

Die Lektionentafeln sind Bestandteil des Lehrplans. Seit Schuljahr 2019/20 gelten im Kanton Zürich im Kindergarten, in der Primarschule und in der Sekundarschule die Lektionentafeln zum Zürcher Lehrplan 21. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

In der Primarschule wird gemäss § 5 VSV ein Teil der Lektionen in Halbklassen oder im Teamteaching unterrichtet:

Halbklassenunterricht (§ 5 Abs. 1 VSV)
1. Primarklasse  = 10 Lektionen
2. Primarklasse = 10 Lektionen
3. Primarklasse = 8 Lektionen
4. Primarklasse = 5 Lektionen
5. Primarklasse = 5 Lektionen
6. Primarklasse = 4 Lektionen
(Abweichungen: § 5 Abs. 2 bis 4 VSV)

Bei unterdurchschnittlichen Schülerzahlen oder bei weniger als 16 Schülerinnen und Schülern kann auf Halbklassenunterricht oder Teamteaching verzichtet werden.

Halbklassenunterricht:
Im Halbklassenunterricht wird nur rund die Hälfte der Klasse im Schulzimmer unterrichtet. Die andere Hälfte hat in einem anderen Schulzimmer gleichzeitig Unterricht oder wird in Musikalische Grundbildung unterrichtet, besucht ein Betreuungsangebot oder hat frei.

Wird während des Halbklassenunterrichts eine Klassenhälfte zusammen mit einer Klassenhälfte einer Parallelklasse unterrichtet, zählt dies nicht als Halbklassenunterricht. In mehrklassigen Klassen sind Halbklassen nicht zwingend nach Jahrgängen aufgeteilt, jedoch findet der Fremdsprachenunterricht ganz oder teilweise in Jahrgangsgruppen statt.

Teamteaching:
Teamteaching ist eine Unterrichtsform, bei der zwei oder mehr Lehrpersonen

  • zur gleichen Zeit an derselben Klasse unterrichten,
  • gemeinsam den Unterricht inhaltlich und methodisch planen und ihn gemeinsam durchführen,
  • die Verantwortung gemeinsam tragen, aber flexibel aufteilen, wer für welche Aufgaben oder für welche Schülerinnen und Schüler zuständig ist,
  • den Unterricht in wechselnden Rollen leiten oder unterstützen,
  • das Lernen mit einem breit gefächerten Angebot differenzieren und individualisieren,
  • die Schülerinnen und Schüler flexibel den Lernanlässen und dem Lernniveau angepasst in Gruppen aufteilen.

Die Wahlfachangebote unterstützen Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Kompetenzen für die angestrebte Ausbildung zu sichern und persönliche Schwerpunkte zu setzen. Die Gemeinden bieten die in der Lektionentafel aufgeführten Wahlfächer an. Nicht in der Lektionentafel aufgeführte Wahlfächer dürfen nicht angeboten werden.

Freifächer ermöglichen den Schülerinnen und Schülern ebenfalls eine Vertiefung in einem Bereich. Sie sind fakultativ sowohl was das Angebot wie auch was die Nutzung des Angebots betrifft. Die Freifächer sind in der Lektionentafel abschliessend aufgeführt.

In freiwilligen Kursen können die Gemeinden nach eigenen Grundsätzen weitere ergänzende Angebote bereitstellen.

Lehrplan 21 für besondere pädagogische
Bedürfnisse

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden im Kanton Zürich kompetenz- und ressourcenorientiert gefördert.
Der Unterricht muss flexibel und adaptiv sein, um Lernen auf verschiedenen Kompetenzstufen zu ermöglichen. Die Kompetenzorientierung im Züricher Lehrplan 21 bietet dafür eine gute Grundlage.

Umsetzung des Züricher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagischen Bedürfnissen in Regel- und Sonderschulen

Umsetzung des Züricher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagischen Bedürfnissen in Regel- und Sonderschulen
Umsetzung des Züricher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagischen Bedürfnissen in Regel- und Sonderschulen

Lehrmittel

Der Bildungsrat legt fest, welche Lehrmittel obligatorisch und alternativ-obligatorisch zugelassen sind. Diese Lehrmittel werden im «Verzeichnis der obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmittel» aufgeführt. Der Bildungsrat hat das Verzeichnis für das Schuljahr 2022/23 am 13. Dezember 2021 und das Verzeichnis für das Schuljahr 2023/24 am 5. Dezember 2022 beschlossen. 

Verzeichnis obligatorischer Lehrmittel SJ 2022/23

Verzeichnis obligatorischer Lehrmittel SJ 2022/23
Verzeichnis obligatorischer Lehrmittel SJ 2022/23

Obligatorische und alternativ-obligatorische Lehrmittel

An der Zürcher Volksschule sind in den folgenden Fachbereichen obligatorische (O) bzw. alternativ-obligatorische (AO) Lehrmittel vorgeschrieben:

  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
  • Mathematik
  • Natur, Mensch, Gesellschaft: Natur und Technik; Religionen, Kulturen, Ethik

Die Lehrpersonen sind verpflichtet, obligatorische Lehrmittel unterrichtsleitend einzusetzen. Die Schulgemeinden müssen obligatorische Lehrmittel anschaffen und den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Der Bildungsrat kann Lehrmittel auch für alternativ-obligatorisch erklären. Dann stehen mindestens zwei Lehrmittel für einen Fachbereich zur Auswahl. Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es ein Alternativobligatorium für Englisch. Die Schulgemeinden können für die Primarschule zwischen zwei Englischlehrmitteln auswählen, für die Sekundarschule zwischen drei Englischlehrmitteln. Diese Regelung gilt bis Ende des Schuljahrs 2027/28.

Für die übrigen Fachbereiche und Module gilt eine freie Lehrmittelwahl durch die Schulen bzw. Schulgemeinden.

Lehrmittelverlag Zürich

Das «Verzeichnis der obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmittel» kann beim Lehrmittelverlag Zürich in gedruckter Form bestellt werden. 

Die Lehrmittelagenda zeigt, welche Lehrmittel aktuell neu entwickelt werden oder in Planung sind. 

Der Lehrmittelverlag Zürich produziert auch andere Lehrmittel für die Zürcher Volksschule.

Interkantonale Lehrmittelzentrale

Die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz) ist eine Institution der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. Sie versteht sich als Kompetenzzentrum für Lehrmittel und bietet den Kantonen verschiedene Dienstleistungen im Rahmen der Lehrmittelkoordination an.

Lernfördersysteme

Aktuell: «Good practice» mit dem Lernfördersystem Lernpass plus

Die neue Publikation legt dar, wie ein Sekundarschulteam Lernpass plus einführen und sinnvoll im Unterricht einsetzen kann.

Lernlupe und Lernpass plus sind Lernfördersysteme für den 2. beziehungsweise den 3. Zyklus und basieren auf den Inhalten des Lehrplans 21. Sie sind freiwillige Instrumente, ergänzen die Lehrmittel und unterliegen keinem Obligatorium. Nur die Durchführung der in den Lernpass plus integrierten Standortbestimmung Stellwerk 8 ist obligatorisch.

Die beiden Lernfördersysteme sind gleich aufgebaut und bestehen im Wesentlichen aus Orientierungstests, individuell auf dem jeweiligen Niveau der Schülerinnen und Schüler zusammengestellten Aufgabensets sowie einer einmal jährlich durchzuführenden Standortbestimmung. Die Standortbestimmung des Lernfördersystems Lernpass plus ist im Schulfeld unter dem Namen «Stellwerk» bekannt.

Lernlupe und Lernpass plus inkl. Stellwerk sind Instrumente zur individuellen Förderung. Das Stellwerkprofil hilft bei der Planung des letzten Schuljahrs und wird am Standortgespräch besprochen. Aus dem Stellwerkprofil dürfen keine Noten abgeleitet werden, es eignet sich nicht für Rankings oder eine Beurteilung der Unterrichtsqualität und muss gegenüber Eltern und Jugendlichen als Momentaufnahme situiert werden.

Schulungsangebote Lernfördersysteme 

Das Volksschulamt Zürich (VSA) empfiehlt den Einsatz der Lernfördersysteme (Lernlupe und Lernpass plus inkl. Stellwerk) im 2. und 3. Zyklus. Folgende Angebote unterstützen die Schulen bei der Einführung der Lernfördersysteme. Ausser der online-Lerneinheit zu Stellwerk bestehen alle Angebote sowohl für Lernlupe (2. Zyklus) als auch für Lernpass plus inkl. Stellwerk (3. Zyklus).

Die Einführungskurse finden regulär im Juni statt. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Inhalte: Durchführung von Stellwerk und Umgang mit Ergebnissen

Dauer und Format: Online, individuell

Zugang zur Lerneinheit

Kosten: Keine

Inhalt: Anleitung zur technischen Handhabung

Dauer und Format: Online, rund 35 Minuten

Links zu den Videos  Lernlupe  und Lernpass plus

Kosten: Keine

Inhalte: Einführung ins System, Schwerpunkt liegt auf der technischen Handhabung

Dauer und Format: 90 Minuten, online oder schulintern

Kontakt/Buchung: beratung@lmvz.ch

Kosten: Keine
 

Inhalte: Einführung ins System, technische Handhabung und pädagogisch-didaktisch sinnvolle Nutzung im Unterricht

Dauer und Format: Rund drei Stunden, findet jeweils im Frühling in Präsenz am Institut Unterstrass statt

Kontakt/Buchung: Institut Unterstrass

Kosten: Keine 

Inhalte: Einführung ins System: technische Handhabung und pädagogisch-didaktisch sinnvolle Nutzung im Unterricht

Dauer und Format: Rund drei Stunden, schulintern

Kontakt/Buchung: dieter@gesamtschule.ch

Kosten: Fr. 1'400 für Volksschulen im Kanton Zürich (Fr. 1'700 für Ausserkantonale)

Durchführung Stellwerk 8

Die Standortbestimmung Stellwerk 8 wird zwischen Anfang Februar und Ende April durchgeführt. Neben Deutsch und Mathematik müssen von den drei Tests Natur und Technik, Französisch und Englisch mindestens zwei obligatorisch innerhalb des Testzeitfensters bearbeitet werden. Lernschwache Jugendliche haben die Möglichkeit, frühestens im Januar einen Schwerpunkt zu setzen und nur einen weiteren Test zu bearbeiten (BRB 14/2022).
Weitere Informationen zur Umsetzung sowie zur Beta-Version von Natur und Technik finden sich im Dokument «Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lernpass plus und Stellwerk» unter Download und Links.

Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben»

Das Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben» wird an zwei Tagen Mitte November durchgeführt (BRB 35/2010). Die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarklasse verfassen schriftliche Texte, die nach einem standardisierten Verfahren am Institut für Bildungsevaluation (IBE) beurteilt werden. 

Im Schuljahr 2023/24 muss der Aufsatz von «Texte schreiben» am Montag, 13. November 2023, oder Dienstag, 14. November 2023, geschrieben werden. Die Vorlagen dazu können ab Freitagmittag, 10. November 2023, von der zuständigen Lehrperson innerhalb von Lernpass plus erstellt werden und müssen bis zur Durchführung unter Verschluss gehalten werden. Das Volksschulamt kommuniziert die Daten auch mittels Leitungszirkular. 

Die Ergebnisse zum Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben» können ab Februar in den individuellen Leistungsprofilen der Schülerinnen und Schüler eingesehen und ausgedruckt werden. Sie sind jedoch erst abrufbar, wenn alle anderen Stellwerk-Teilbereiche in Deutsch bearbeitet wurden. Neben den elektronischen Ergebnissen erhalten die Lehrpersonen die beurteilten Texte zugeschickt.

Für das Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben» gelten grundsätzlich die organisatorischen Massnahmen, die am Schulischen Standortgespräch (SSG) festgelegt oder in einer Vereinbarung zu einem Nachteilsausgleich festgehalten wurden, und die auch bei anderen Prüfungen umgesetzt werden.

Beurteilung

Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschule sind gemäss § 31 Volksschulgesetz regelmässig zu beurteilen. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistung, die Lernentwicklung und das Verhalten.

Ab der 2. Klasse der Primarschule werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und Ende des Schuljahres, Zeugnisse mit Noten ausgestellt. Benotet werden die Fachbereiche, Frei- und Wahlfächer des Lehrplans.
Im Kindergarten und in der 1. Klasse der Primarschule werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung finden Elterngespräche statt, in der Regel je ein Gespräch pro Semester. Im Zeugnis wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt.

Unterrichtsentwicklung

Im Volksschulamt werden in Projekten, Programmen und in einem Schulversuch Massnahmen und Materialien erarbeitet, welche die Unterrichtsentwicklung in den einzelnen Schulen unterstützen. Dazu gehören die Projekte «QUIMS», «ALLE» und der Schulversuch «Fokus Starke Lernbeziehungen».

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 62

Sekretariat

Montag bis Freitag

8.00 bis 11.45 Uhr,
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

unterrichtsfragen@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: