Weiterbildungen für Lehrpersonen
Zum Weiterbildungsangebot für Lehrpersonen und Schulleitende gehören auch themenbezogene Kurse und Veranstaltungen – etwa im Rahmen der Einführung neuer Lehrmittel oder im Hinblick auf die Pensionierung.
Inhaltsverzeichnis
Kurse und Veranstaltungen
Neben den Aus- und Weiterbildungsangeboten der Pädagogischen Hochschule Zürich können Lehrpersonen sowie Schulleitende auch von verschiedenen weiteren Kursen und Veranstaltungen profitieren. Diese bieten in der Regel eine themenbezogene Weiterbildung.
Kurse zu Lehrmitteleinführungen
Lehrmitteleinführungen erfolgen einerseits über verschiedene Informationskanäle wie Mitteilungen zu Einführungs- oder Projektbeschlüssen, Präsentationen von Materialien u.a. auf der Website des Lehrmittelverlags, andererseits in Einführungskursen. Diese Kurse unterstützen die Lehrpersonen gezielt bei der Verwendung eines Lehrmittels, also in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts. Für Fachbereiche mit Lehrmittelobligatorium sind sie kostenlos. In der Regel planen das des Volksschulamt und der Lehrmittelverlag Zürich die freiwilligen Kurse gemeinsam und beauftragen die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH), das Institut Unterstrass oder die ZAL mit der Durchführung.
Beurteilung von Kompetenzen
Die Pädagogische Hochschule Zürich stellt zwei Angebote zur Weiterentwicklung der Beurteilungspraxis von Lehrpersonen und Schulen zur Verfügung, die vom Volksschulamt subventioniert werden.
- Tangram – kompetenzorientiert beurteilen: Das Modul fördert die diagnostische Kompetenz von Lehrpersonen und ermöglicht eine praxisorientierte Auseinandersetzung mit der eigenen Beurteilungspraxis (Dauer: 1 Jahr, Start Sept. 2021). Link
- Unterwegs zur gemeinsamen Beurteilungspraxis: In einem gezielten und begleiteten Prozess wird das ganze Schulteam dabei unterstützt, eine klassen- und stufenübergreifende Beurteilungspraxis aufzubauen (Dauer: ca. 1.5 Jahre). Link
Kurs die Zürcher Volksschule
Der ganztägige Kurs «Die Zürcher Volksschule. Was ich über Schulrechts- und Personalfragen unbedingt wissen will» gibt neu im Kanton Zürich unterrichtenden Lehrpersonen Antworten auf Fragen im Bereich Schul- und Personalrecht an der Zürcher Volksschule. Für kommunal angestellte Lehr- und Fachpersonen ist der Kurs nicht geeignet.
Lehrpersonen mit ausserkantonalem oder ausländischem Lehrdiplom, die neu im Kanton Zürich unterrichten, werden einige Wochen vor dem Kursdatum persönlich durch das Volksschulamt eingeladen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Der nächste Kurs ist im November 2023 geplant. Sobald das genaue Datum bekannt ist, wird die Anmeldemöglichkeit aufgeschaltet.
Seminar, Pensionierung: «Chancen sinnvoll nutzen»
Das Volksschulamt bietet allen 59-jährigen kantonal angestellten Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleitern ein Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung an. In diesem 2-tägigen Seminar werden Veränderungen aufgezeigt, die eine Pensionierung mit sich bringt. Es werden Tipps zum Abschluss der Erwerbsarbeit, zur Pensionierungs- und Zukunftsplanung gegeben, Gesundheits- und Finanzfragen behandelt und aktuelle Fragen beantwortet.
Die Lehrpersonen und Schulleitenden, welche im aktuellen Schuljahr ihren 59. Geburtstag feiern, werden vom Volksschulamt persönlich zum Seminar eingeladen.
Info-Veranstaltungen «Pensionierung in Sicht» für BVK-Versicherte
Die BVK führt Informationsveranstaltungen zu den Alters- und Hinterlassenenleistungen der AHV und der BVK sowie weiteren interessanten Themen durch. Die Veranstaltung richtet sich an Versicherte ab 55 Jahren.
Medien und Informatik
Das Modul Medien und Informatik (MI) im Zürcher Lehrplan 21 erfordert eine verbindliche Qualifikation der Lehrpersonen im Rahmen des Grundlagenkurses Medien und Informatik.
Grundlagenkurs Medien und Informatik sowie Unterrichtsberechtigung
Lehrpersonen der Mittelstufe und der Sekundarschule können den onlineunterstützten Grundlagenkurs Medien und Informatik (GMI) an der Pädagogischen Hochschule Zürich kostenlos besuchen. Der Kurs fokussiert auf die Kompetenzen im Bereich Informatik des Lehrplans. Der Zeitaufwand beträgt rund 90 Stunden (3 ETCS-Punkte). Wer den Kurs erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die kantonale Berechtigung, die Lektionen in MI auf der jeweiligen Stufe zu erteilen.
Grundkenntnisse in Informatik sind keine Voraussetzung für die Teilnahme. Im GMI gehen die Kursleitenden, die Kursunterlagen und die Onlineangebote auf die heterogenen Voraussetzungen der Teilnehmenden ein.
Voraussetzungen für den Besuch des Grundlagenkurses
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Als Voraussetzung für den GMI müssen Lehrpersonen über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom (d.h. in der Regel ein Lehrdiplom einer Pädagogischen Hochschule oder einer Vorgängerinstitution) oder ein kantonales Quest-Lehrdiplom für jene Schulstufe der Volksschule verfügen, in der sie den GMI absolvieren wollen. Zudem müssen die Lehrpersonen aktuell auf der Mittelstufe oder an der Sekundarschule im Kanton Zürich unterrichten und Lektionen aus der Lektionentafel erteilen.
Ein kostenloser Platz im GMI steht auch Vikarinnen und Vikaren offen. Interessierte wenden sich per E-Mail ans Projektsekretariat.
Voraussetzung für den Kursbesuch durch Vikarinnen und Vikare ist ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom (d.h. in der Regel ein Lehrdiplom einer Pädagogischen Hochschule oder einer Vorgängerinstitution) oder ein kantonales Quest-Lehrdiplom für jene Schulstufe der Volksschule, in dem sie den GMI absolvieren wollen. Zudem benötigen Vikarinnen und Vikare eine Bestätigung der Schulleitung (siehe Download). Diese bestätigt, dass sie die, im GMI zur Erlangung der Leistungsnachweise erforderlichen Lektionen MI, in einer 5./6. Primar- oder einer 1. und 3. Sekundarklasse unterrichten können.
Vikarinnen und Vikare müssen während der gesamten Kursdauer (ca. 6–8 Monate) stets die Möglichkeit haben, Inhalte im Unterricht umzusetzen. Über die Dauer des GMI sind die Unterrichtslektionen wie folgt verteilt:
- Zwischen Halbtag 2 und 3: 1–2 Lektionen
- Zwischen Halbtag 4 und 5: 2–4 Lektionen
- Zwischen Halbtag 6 und 7: 4–8 Lektionen
Sind alle Vorgaben erfüllt, erhalten Vikarinnen und Vikare vom VSA einen Zugangscode für die Anmeldung zum GMI.
Lehrpersonen an Sonderschulen erwerben die Unterrichtsberechtigung in MI auf der Schulstufe, auf der sie aktuell unterrichten. Falls sie eventuell später an eine Regelschule wechseln, können sie in MI im Rahmen des Regelklassenunterrichts nur unterrichten, wenn sie über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom der Unterrichtsstufe sowie den GMI Kurs auf derselben Schulstufe verfügen.
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, die an der Regelschule arbeiten, können die Unterrichtsberechtigung in MI für den Regelklassenunterricht nur dann erwerben, wenn sie über ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom derselben Schulstufe verfügen, auf der sie unterrichten.
Rahmenbedingungen für den GMI
Die Schulleitungen prüfen und planen, welche Lehrpersonen den GMI im jeweiligen Schuljahr besuchen können. Die Lehrpersonen melden sich dann direkt bei der Pädagogischen Hochschule Zürich an. Die GMI werden bis ins Schuljahr 2022/23 weitergeführt.
Lehrerinnen und Lehrer mit Unterrichtsberechtigung in MI unterrichten bei Bedarf in mehreren Klassen. Mittelfristig sollen die Lektionen in MI aber von der Klassenlehrperson erteilt werden. Allenfalls kann eine Lehrperson bereits Lektionen in MI in dem Schuljahr erteilen, in dem sie den GMI besucht und die Unterrichtsberechtigung erwirbt (§ 7 Abs. 3 Lehrpersonalgesetz).
Da der Kanton die Kurskosten des GMI vollumfänglich übernimmt, werden fünfzig Prozent der Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich Weiterbildung angerechnet. Bei einem Beschäftigungsgrad von hundert Prozent können demnach 45 Stunden im Tätigkeitsbereich Weiterbildung aufgeschrieben werden. Hinweise dazu finden sich in der Broschüre zum Berufsauftrag auf Seite 5.
Grundsätzlich ist der GMI in der unterrichtsfreien Zeit zu besuchen. Kurse, die am Montag oder Freitag stattfinden, sind für Lehrpersonen gedacht, die an diesen Wochentagen nicht unterrichten. Wird ausnahmsweise einer Lehrperson der Kursbesuch während ihrer Unterrichtszeit gewährt, entscheidet die Gemeinde über den damit verbundenen bezahlten oder unbezahlten Urlaub. In jedem Fall hat die Schule ein kommunales Kurzvikariat einzurichten und auf eigene Kosten zu bezahlen.
Selbstevaluation der Kenntnisse in MI
Zur Einschätzung der Stärken und Schwächen in MI stellt der Kanton den Lehrpersonen einen Fragebogen zur Verfügung.
Wer über zu wenig Wissen und Können in MI verfügt, kann ergänzend zum Grundlagenkurs die zusätzlichen Angebote der Pädagogischen Hochschule Zürich nutzen. Diese freiwilligen Kurse werden – im Gegensatz zum Grundlagenkurs – nicht vom VSA, sondern von den Gemeinden finanziert.
Berufseinführung
Wiedereinstieg
Die Pädagogische Hochschule Zürich und das Volksschulamt unterstützen Lehrpersonen, die ihren Wiedereinstieg in den Lehrberuf planen und umsetzen möchten. Dafür stehen diverse freiwillige Angebote zur Verfügung.
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Um sich ein Bild der heutigen Volksschule machen zu können, ist es sinnvoll, vor dem Wiedereinstieg in einer Klasse zu hospitieren. Im Vordergrund steht dabei, den Unterrichts- und Schulalltag zu erleben und sich mit einer amtierenden Lehrperson austauschen zu können.
Ziel der individuellen Standortbestimmung ist es zu klären, ob eine zukünftige Tätigkeit im Lehrberuf sinnvoll ist und welche Unterstützungen es für einen erfolgreichen Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit als Lehrperson braucht. Die individuelle Standortbestimmung umfasst in der Regel eins bis sechs Stunden Beratung und wird an der Pädagogischen Hochschule Zürich mit einer Fachperson durchgeführt.
Die Lehrperson stellt aufgrund der vorgesehenen Unterstützungsmöglichkeiten eine individuelle Weiterbildung zusammen. Dabei nutzt sie in erster Linie bereits bestehende Angebote der Pädagogischen Hochschule Zürich oder einer anderen qualifizierten Ausbildungsstätte.
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Pädagogischen Hochschule Zürich oder der Ausbildungsstätte.
Lehrpersonen, die nach einem Unterbruch von mindestens acht Jahren wieder in den Beruf einsteigen, können die Angebote der Berufseinführung während der Wiedereinstiegsphase im ersten Schuljahr unentgeltlich nutzen. Die Angebote umfassen die Fachbegleitung am Arbeitsort, Beratungsangebote (Einzelsupervision, Gruppensupervision und fachdidaktisches Coaching) sowie fakultative Kurse (zu diversen Themenfelder, wie z.B. Beurteilung und Zeugnis, Disziplin und Klassenführung, Individualisierung und Binnendifferenzierung, Zusammenarbeit mit Eltern).
Das Volksschulamt erstattet wiedereinsteigenden Lehrpersonen mit einem Lehrdiplom die Kosten für die besuchten Angebote ganz oder teilweise und in einem begrenzten Umfang zurück. Dabei muss die erste Beratungsstunde oder die erste individuelle Weiterbildung vor dem Antritt der kantonalen Anstellung als Lehrperson, Vikarin oder Vikar erfolgen.
Die Lehrperson schickt für die Rückerstattung das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den Rechnungskopien dem Volksschulamt ein. Es ist möglich, zunächst für die erste Hälfte oder einen Teil und zu einem späteren Zeitpunkt für den Rest ein Rückerstattungsformular einzureichen.
Individuelle Standortbestimmung
Die erste Beratungsstunde wird dem Volksschulamt in Rechnung gestellt und durch dieses finanziert. Die übrigen Stunden stellt die Pädagogische Hochschule Zürich der Lehrperson in Rechnung. Die Lehrperson begleicht diese.
Individuelle Weiterbildung
Die Kurskosten der Weiterbildung stellt die Pädagogische Hochschule Zürich beziehungsweise eine andere ausgewählte Ausbildungsstätte der Lehrperson in Rechnung. Die Lehrperson begleicht diese.
Weiterführende Informationen
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Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal, Sektor Personal
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