Nachteilsausgleich

Damit Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung die gleichen Chancen haben wie alle anderen, können sie bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich erhalten.

Der Zweck des Ausgleichs

Mit dem Nachteilsausgleich soll die Chancengerechtigkeit zwischen nicht behinderten und behinderten Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden. Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Leistungsfähigkeit zwar eingeschränkt sind, aber trotzdem das Potenzial haben, die Ziele gemäss Lehrplan zu erreichen, erhalten deshalb einen Nachteilsausgleich.

Dabei werden für die betroffenen Schülerinnen und Schüler die Rahmenbedingungen in Prüfungssituationen angepasst. In welcher Form dies passiert, wird jeweils individuell auf den Einzelfall abgestimmt. Diese Rücksichtnahme auf Behinderungen ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler unter fairen Bedingungen beurteilt werden können. Denn die Lernziele und auch der Benotungsmassstab sind für alle dieselben – egal ob mit oder ohne Nachteilsausgleich. 

Nachteilsausgleich – was ist das?

Bedingungen für einen Ausgleich

Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich ist eine diagnostizierte körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die sich auf die schulischen Leistungen auswirkt. Dies kann beispielsweise bei folgenden Beeinträchtigungen vorkommen:

  • Sprachbehinderung
  • Körperbehinderung
  • Hörbehinderung
  • Sehbehinderung
  • Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
  • Lese- und Rechtschreibestörung (LRS)
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Wurde durch eine Fachperson eine entsprechende Diagnose gestellt, werden die Massnahmen des Nachteilsausgleichs im schulischen Standortgespräch festgelegt. 

Massnahmen zum Ausgleich

Um bei Prüfungen behinderungsbedingte Einschränkungen wett zu machen, gibt es diverse mögliche Massnahmen für einen Nachteilsausgleich:

  • Zeit (mehr Zeit für eine Prüfung, individuell vereinbarte Abgabefristen für schriftliche Arbeiten etc.)
  • Formen (Prüfung in mehreren Etappen, mündliche anstelle von schriftlichen Prüfungen und umgekehrt etc.)
  • Hilfsmittel (Begleitung durch Assistenzperson, Zulassen persönlicher technischer Hilfsmittel etc.)
  • Raum (Prüfung in separatem Zimmer, individuell angepasster Sitzplatz, Ausruhen in einem Nebenraum etc.)
  • Verhaltensregeln (Essen und Trinken möglich, Vereinbarung individueller Regeln etc.)

Im Zeugnis wird ein Nachteilsausgleich jeweils nicht vermerkt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Eine Schülerin mit einer cerebralen Bewegungsstörung kann die Lernziele in Geometrie erreichen. Es ist ihr aber in Prüfungen aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung nicht möglich, Konstruktionen mit Zirkel, Geodreieck und Massstab auszuführen. Im Rahmen eines Nachteilsausgleichs wird der Schülerin deshalb erlaubt, die Konstruktionen entweder in Worten schriftlich zu beschreiben oder ihrer Heilpädagogin Anweisungen zu deren Ausführung zu geben.  

Illustration im Comicstil zeigt ein Mädchen im Rollstuhl, die mit Laptop und Zirkel am Pult sitzt und arbeitet.
Sie weiss genau wie’s geht – aber zeichnen kann sie die Konstruktion nicht.

Damit ein Schüler mit einer Lese- und Rechtschreibstörung trotz ungenügender Lesekompetenz in anderen Fachbereichen seine Fähigkeiten zeigen kann, gibt es für ihn einen Nachteilsausgleich: So erhält er beispielsweise mehr Zeit um mathematische Textaufgaben zu lesen oder die Aufgabenstellung in einer Geschichtsprüfung werden ihm vorgelesen.  

Ein Schüler mit einer Lese- und Rechtschreibstörung sitzt am Pult.
Probleme mit dem Schreiben – dafür gut im Rechnen

Weiterführende Informationen

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Volksschulamt - Abteilung Besondere Förderung

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