Gestaltung 3. Sekundarklasse

In der 3. Sekundarklasse bereiten sich die Schülerinnen und Schüler auf den Einstieg in eine Berufslehre oder in weiterführende Schulen vor.

Überblick

Nach der 3. Sekundarklasse endet die Schulpflicht. Alle Schülerinnen und Schüler brauchen danach eine passende Anschlusslösung. Die 3. Sekundarklasse bereitet sie optimal auf den Einstieg in eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vor.

Wichtige Schritte in diesem Prozess sind die Berufswahlvorbereitung, eine Standortbestimmung und die darauffolgende individuelle Profilierung der Schülerinnen und Schüler. Eine erfolgreiche Berufswahl gelingt am besten, wenn Schule, Berufsberatung und Eltern eng zusammenarbeiten.

Timeline
Berufswahlvorbereitung in der Sekundarschule Quelle: VSA Bild «Timeline» herunterladen

Um Schulleitungen in der Gestaltung der 3. Sekundarklasse optimal zu unterstützen, steht die Broschüre «Gestaltung 3. Sekundarklasse» zur Verfügung.
Für Sonderschulen gelten verbindliche Vorgaben, die sich auf diese Broschüre beziehen.

Gestaltung 3. Sek, Informationen für Schulleitungen

Gestaltung 3. Sek, Informationen für Schulleitungen
Gestaltung 3. Sek, Informationen für Schulleitungen
Herausgeber/in
Volksschulamt
Autor/in
Volksschulamt Kanton Zürich

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Elemente    
Seite
Verbindliche Vorgaben für Sonderschulen
Elterninformation 4 Die Eltern werden entweder an einem Elternabend zur Berufsfindung und / oder individuell im Rahmen der Schulischen Standortgespräche informiert. 
Zusammenarbeit mit der Berufsberatung  5 Es findet eine verbindliche institutionelle Zusammenarbeit mit der regionalen Berufsberatung und / oder der IV-Berufsberatung statt. Die Ausgestaltung richtet sich nach dem Bedarf. (Für die Zusammenarbeit in Bezug auf einzelne Schülerinnen und Schüler siehe Merkblatt IV- Anmeldung vor Austritt aus der Sekundarstufe I unter www.berufsberatung.zh.ch.)
Berufliche Orientierung 6 keine Vorgaben
Stellwerk und Standortgespräch 7ff.  Die Standortbestimmung ist ins Schulische Standortgespräch integriert. In lehrplangebundenen Sonderschulen (Typus A) wird der Stellwerktest wenn immer möglich durchgeführt. Ansonsten wird dies im Schulischen Standortgespräch thematisiert. In lehrplanorientierten Sonderschulen (Typus B und C) wird im Schulischen Standortgespräch entschieden, ob und in welchen Fächern ein Stellwerktest durchgeführt werden soll.
Wahlfachbereich 3. Sek Modellwahl 10ff. keine Vorgaben
Projektunterricht, Abschlussarbeit, Zeugnisnote 17 Den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler angepasste Abschlussprojekte sind in lehrplangebundenen Sonderschulen grundsätzlich obligatorisch (Typus A). Eine allfällige Dispens müsste in einem Schulischen Standortgespräch entschieden werden.
Broschüre «Gestaltung 3. Sekundarklasse – Informationen für Schulleitungen»

Bildungs- und Berufswahl

Die Bildungs- und Berufswahl beginnt in der 2. Sekundarklasse. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dafür eine Wochenlektion zur beruflichen Orientierung. Dabei sind die Jugendlichen auf Unterstützung angewiesen. In dieser Zeit arbeiten sie unter anderem mit der Berufsberatung und erhalten Informationen über verschiedene Berufe. Das Berufswahl-Portal bietet hierfür Hilfestellungen und informiert über Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Berufswahl. Die Lehrperson informiert die Eltern und koordiniert die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, um die Jugendlichen bestmöglich zu unterstützen.

Elterninformation

Die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern ist für einen erfolgreichen Übertritt der Jugendlichen in die Berufswelt entscheidend. Die Eltern werden deshalb bereits vor der Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler über die wichtigsten Aktivitäten im Zusammenhang mit der Berufswahlvorbereitung informiert. Dazu stehen den Lehrpersonen folgende Dokumente zur Verfügung:

Modul «Berufliche Orientierung»

In der 2. Sekundarklasse ist im Lehrplan eine Wochenlektion für die berufliche Orientierung vorgesehen (Fachbereich «Berufliche Orientierung»). Der Unterricht erfolgt kompetenzorientiert und beinhaltet die vier folgenden Kompetenzbereiche:

  • Persönlichkeitsprofil
  • Bildungswege, Berufs- und Arbeitswelt
  • Entscheidung und Umgang mit Schwierigkeiten
  • Planung, Umsetzung und Dokumentation

In der 3. Sekundarklasse können die Jugendlichen das Wahlfach «Berufliche Orientierung» zudem als Wahlfach mit einer Lektion pro Woche besuchen.

Hilfsmittel «Berufliche Orientierung» für Schule und Lehrpersonen

Ein Musterkonzept Berufliche Orientierung unterstützt Sekundarschulen dabei, ein schuleigenes Konzept zu erstellen. Schulleitungen und Schulteams können ergänzend dazu an der PH Zürich vom Unterstützungsangebot für die Konzepterarbeitung (PHZH) oder vom Refresher BO (Abendkurs) (PHZH) für Lehrpersonen profitieren. Das Dokument «Lehrmittelvergleich» kann ebenfalls unterstützend sein.

Zusammenarbeit mit der Berufsberatung

Die enge und verbindliche Zusammenarbeit zwischen Sekundarschule und Berufsberatung soll gewährleisten, dass möglichst viele Jugendliche eine passende Lösung für den Anschluss an die obligatorische Schulzeit finden.

Mit dem Rahmenkonzept «Zusammenarbeit Berufsberatung-Sekundarschule» existiert im Kanton Zürich ein einheitlicher Fahrplan für die Berufswahl. Dieser beinhaltet das Angebot der Berufsberatung und deren Berührungspunkte mit der Sekundarschule, der Berufswelt, den Lernenden und den Eltern. Ausserdem
führt das Rahmenkonzept die Zuständigkeiten und Aufgaben der Beteiligten auf.

Informationen zur Beruflichen Orientierung für Lehrpersonen

Auf dem Berufswahl-Portal gibt es einen Bereich, der spezifisch an Lehrpersonen gerichtet ist. Dort finden sich alle wichtigen Informationen zur Berufswahl und zur Beruflichen Orientierung.

Bilingualer Unterricht in der Berufsfachschule

Die meisten Berufsfachschulen des Kantons Zürich führen zweisprachige Klassen in verschiedenen Berufen. Zweisprachiger oder bilingualer Unterricht («bili») ermöglicht es den Lernenden, die auf Volksschulebene erlangten Sprachkompetenzen zu erhalten oder zu verbessern. Sie haben durch den zweisprachigen Unterricht höhere Chancen auf dem Arbeitsmarkt im In- und Ausland. 

Standortbestimmung

Der Leistungstest Stellwerk 8 führen in der 2. Sekundarklasse alle Schülerinnen und Schülern durch. Auf dieser Basis findet das Standortgespräch mit den Eltern statt. Im Gespräch legen alle gemeinsame Ziele für die 3. Sekundarklasse und den Übertritt in die Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule fest.

Stellwerk

Stellwerk ist ein Test, der den Schülerinnen und Schülern unabhängig vom Schultyp zeigt, wo ihre Stärken und Schwächen liegen. Die Ergebnisse helfen, im Standortgespräch und für die Planung der nächsten Schritte in der 3. Sekundarklasse gezielte Fördermassnahmen festzulegen. Der Stellwerktest ist Teil des Lernfördersystems Lernpass plus.

Standortgespräch

Nach dem Stellwerktest führt die Lehrperson ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler und den Eltern. In diesem Gespräch wird besprochen, wie sich alle zusammen auf den Übertritt in die berufliche Grundbildung oder eine weiterführende Schule vorbereiten. Das Gespräch dient dazu, den Unterricht in der 3. Sekundarklasse so zu planen, dass die Schülerin oder der Schüler bestmöglich gefördert werden und ihre vereinbarten Ziele erreichen.

Individuelle Profilierung

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in der 3. Sekundarklasse an ihren am Standortgespräch festgesetzten Zielen. Sie stärken im letzten Sekundarschuljahr ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen und schliessen mögliche Wissenslücken. Wahlfächer, Projektunterricht und die Abschlussarbeit helfen ihnen dabei, sich individuell weiterzuentwickeln.

Wahlfächer

In der 3. Sekundarklasse stehen den Schülerinnen und Schülern bis zu 15 Lektionen Wahlfächer pro Woche zur Verfügung. Diese Fächer helfen ihnen, sich auf die gewünschten Berufe oder den Übertritt in eine weiterführende Schule vorzubereiten. Auch ein Lernatelier kann genutzt werden, um an bestimmten Themen zu arbeiten.

Projektunterricht und Abschlussarbeit

Im Projektunterricht (Lehrplan 21) lernen die Schülerinnen und Schüler, wie man eigenständig arbeitet und Projekte umsetzt. Sie bereiten sich auf ein Gruppenprojekt und ihre Abschlussarbeit vor. Die Abschlussarbeit kann schriftlich sein oder ein Produkt mit einer schriftlichen Dokumentation umfassen. Diese Arbeit wird benotet und im Abschlusszeugnis vermerkt.

Zum Projektunterricht und zur Abschlussarbeit stellen wir unterstützende Dokumente zur Verfügung. Diese können via Mail unterrichtsfragen@vsa.zh.ch bestellt werden.

  • Umsetzungshilfe Projektunterricht und Abschlussarbeit 3. Sekundarklasse
  • Übungen und projektartige Vorhaben im Projektunterricht (3. Sekundarklasse)
  • Beurteilungsraster Abschlussarbeit
  • Zertifikat Abschlussarbeit
  • Mustervertrag für Arbeiten ausserhalb des Schulhauses (Projektarbeit 3. Sekundarklasse)

Eine Vereinbarung zwischen Schule und Lehrbetrieb kann Schülerinnen und Schüler unterstützen, indem sie ihnen den Übergang zur Berufsbildung erleichtert. Ausserdem kann die Vereinbarung die Lernmotivation und Entwicklung von Schülerinnen und Schülern gezielt fördern. Hier geht’s zu den Unterlagen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Auch für den Projektunterricht gilt: Die Verantwortung für die Unterrichtsgestaltung und die Aufsicht liegt bei der Lehrperson, die den Unterricht erteilt.

Arbeiten Schülerinnen und Schüler ausserhalb des Schulhauses, werden sie von der Lehrperson auf die Aufgaben vorbereitet. Sie achtet darauf, dass die zu verrichtenden Tätigkeiten den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schülern angepasst sind. Weiter klärt sie ab, ob der Betrieb für den geplanten Einsatz geeignet erscheint.

Die verantwortliche Lehrperson bespricht die geplanten Aktivitäten mit den Schülerinnen und Schülern, leitet sie bei der Wahl der Mittel und lässt sich Rechenschaft über das Geleistete geben. Die Schülerinnen und Schüler ihrerseits wissen, dass die Lehrperson oder andere Fachpersonen erreichbar sind und sie unterstützen können. Die Lehrperson dokumentiert kurz ihre Vorbereitung und Instruktionen an die Schülerinnen und Schüler. Dazu gehört auch die vorangehende Information an die Eltern. So können Fragen und allfällige Einwände noch vor Ausführung des Projekts entgegengenommen werden.

In einem Muster-Vertrag (siehe Downloads für Projektunterricht) für Arbeiten ausserhalb des Schulhauses werden die zentralen Punkte und Verhaltensregeln während der Ausführung zwischen Schülerin oder Schüler und Lehrperson festgehalten. Die Eltern nehmen davon Kenntnis und unterzeichnen eben-falls.

Bei Arbeitseinsätzen in einem Betrieb sind Abklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens notwendig. Die Verantwortung auf dem Weg zu einem Arbeitsort liegt wie beim Schulweg bei den Eltern. 

Aufsicht im Projektunterricht bedeutet also die unterstützende Überwachung der einzelnen Projektphasen, welche die Schülerinnen und Schüler mit der ihnen möglichen Selbständigkeit zurücklegen. Die Aufsicht ist immer wahrzunehmen. Inhalt und Umfang der Aufsicht sind abhängig von der jeweiligen Situation. Die Aufsicht muss – wie oben dargelegt – immer im Einzelfall konkretisiert werden. 

Für Schäden, die eine angestellte Lehrperson durch eine pflichtverletzende Unterlassung verursacht, haftet in erster Linie die Gemeinde (sogenannte Staatshaftung). Nur wenn eine Lehrperson ihre Sorgfaltspflicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat, hätte die Anstellungsgemeinde gegenüber der Lehrperson einen Rückgriffsanspruch.

Weitere Auskünfte erteilt der Rechtsdienst des Volksschulamtes (Telefon 043 259 22 56 oder rechtsdienst@vsa.zh.ch).

Kontakt

Volksschulamt – Abteilung Pädagogisches

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 62

Sekretariat

Montag bis Freitag

8.00 bis 11.45 Uhr,
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

unterrichtsfragen@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: