Nach Abschluss des Lehrvertrags können Schülerinnen und Schüler der 3. Sekundarklasse ihre Motivation steigern, indem sie sich in dieser Zeit bereits gezielt auf die bevorstehende Berufslehre vorbereiten. Eine individuelle Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb unterstützt dies.
Zäme für d'Lehr!
«Zäme für d'Lehr» ist das Motto für das letzte Schuljahr von Schülerinnen und Schülern, die danach eine Berufslehre starten.
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«Mit Unterstützung der Eltern, der Lehrbetriebe und der Schule sollen Schülerinnen und Schüler der dritten Sekundarschule ihr letztes Schuljahr meistern und gerüstet sein für die Berufswelt. »
Volksschulamt Kanton Zürich
Motivierende und gewinnbringende Vereinbarung
Eine Vereinbarung zwischen Schule und Lehrbetrieb unterstützt alle. Lehrbetriebe bleiben in Kontakt mit den Lernenden und können gezielt Einfluss auf die Vorbereitung der Lehre nehmen. Schülerinnen und Schüler profitieren, indem sie sich z.B. auf berufsspezifische Kompetenzen vorbereiten.
Eine Vereinbarung kann sinnvoll sein, um:
Vorteile:
- den Kontakt und die Verbindlichkeit zwischen Lehrbetrieb und Jugendliche zu stärken
- das Kennenlernen zwischen Betrieb und Jugendlichen zu erleichtern
- bestimmte Kompetenzen bei Jugendlichen für die zukünftige Lehre zu stärken
- die Lernmotivation bei Jugendlichen nach der Unterzeichnung des Lehrvertrags aufrechtzuerhalten
- besondere Stärken der Jugendlichen weiterzuentwickeln, die für die Lehre wichtig sind
- zu ermöglichen, dass Lehrbetrieb, Eltern und Lehrpersonen die Jugendlichen am Übergang gemeinsam begleiten
Die Vereinbarung ist kein zusätzliches Beurteilungsinstrument und stellt die Lehrstelle nicht infrage.
Von dieser Form der Zusammenarbeit profitieren alle am Übergang Beteiligten:
Lehrbetriebe
- können eine starke Beziehung zu den angehenden Lernenden aufbauen.
- fördern die Entwicklung der Lernenden bereits vor Ausbildungsbeginn.
- erhalten den Kontakt zu den Lernenden in der Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Ausbildungsbeginn aufrecht.
- haben motivierte, gut vorbereitete Lernende von Beginn an.
Schülerinnen und Schüler
- erleben den Kontakt zum Lehrbetrieb. Der Übergang wird vereinfacht.
- vertiefen ihre Stärken für die Berufswelt.
- schliessen gezielt Lernlücken, die für die Ausbildung wichtig sind.
- erhalten wertvolle Impulse für den letzten Schulabschnitt, z.B. bei der Auseinandersetzung mit berufsspezifischen Themen.
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«Die unterzeichnete Vereinbarung motivierte mich und ich sah es als meine Pflicht, das so durchzusetzen, da ich unterschrieben habe. Es war wie eine Herausforderung für mich selber, ich sah es als eine Möglichkeit, mich zu verbessern und mehr an mir zu arbeiten. Es war eine grosse Motivation für meine letzten Schuljahre.»
Enis Halilovic, Implenia Schweiz AG
Lehrpersonen
- profitieren von einer zusätzlichen Motivation der Schülerinnen und Schüler.
- können das selbstverantwortliche Lernen stärken.
- können mit den Schülerinnen und Schülern an konkreten, für die Berufslehre relevanten Zielen arbeiten.
Eltern
- helfen aktiv mit, dass die schulische Leistung ihres Kindes bis zum Abschluss der Volksschule erhalten bleibt.
- wissen gut Bescheid über ihr Kind, den Lehrbetrieb und die Schule.
Weitere Fachpersonen, die den Übergang unterstützen können
Auch weitere Fachpersonen wie z.B. Schulleitungen, Schulsozialarbeitende, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Coaches, Betreuungspersonen und Berufsberatende können in ihrer Rolle unterstützend wirken:
- Sie können Lernende bei individuellen Bedürfnissen oder Herausforderungen gezielt unterstützen und beraten.
- Sie können bei der Vernetzung von Schule, Lehrbetrieb und Eltern mitwirken.
- Sie können frühzeitig Potenziale erkennen und fördern sowie Lernenden helfen, Schwierigkeiten besser zu bewältigen.
- Sie können mit ihrem Fachwissen Lernende beim Übergangsprozess stärken.
Vorgehen, für den Einsatz einer Vereinbarung
In erster Linie sind es die Lehrbetriebe, die eine Vereinbarung anregen, wenn sich auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen oder im Bewerbungsprozess Stärken oder Lernlücken bzw. ein Förderbedarf mit Blick auf die Lehre abzeichnen. Die Initiative kann auch von der Schule ausgehen. Z.B. wenn Lehrpersonen aufgrund des Lernverhaltens oder der Lernleistung der Jugendlichen eine zusätzliche Stärkung der Motiviation für angebracht halten. Auch Lernende oder Eltern können den Anstoss geben, wenn sie selbst einen entsprechenden Bedarf sehen. Ob eine Vereinbarung zustande kommt, entscheidet jedoch der Lehrbetrieb.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bis zum Ende der Sekundarschule besteht grundsätzlich die Schul-pflicht bzw. das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Unterricht gemäss Lehrplan und Lektionentafel. Finden zusätzliche Aktivitäten zur Berufsvorbereitung in der unterrichts-freien Zeit statt, ist die vorgeschriebene Schulpflicht davon nicht betroffen. Sind jedoch Aktivitäten während der regulären Unterrichtszeit geplant, ist eine Dispensation durch die Gemeinde er-forderlich.
Schnupperlehren und ähnliche Anlässe zur Berufsvorbereitung gelten gemäss Volksschul-verordnung § 29 als zureichende Gründe für eine Dispensation.
Eine zeitliche Beschränkung besteht grundsätzlich nicht. Eine Dispensation muss aber immer verhältnismässig sein. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass regelmässige bzw. wöchentliche Arbeitseinsätze in einem Betrieb während des Unterrichts klar die Schulpflicht beschneiden. Sie dürfen von den Gemeinden nur in Ausnahmefällen und sehr zurückhaltend bewilligt werden.
Dieses Vorgehen ist als Empfehlung zu verstehen. Die einzelnen Schritte können je nach Bedarf und Situation individuell angepasst werden.
1. Bedarf abklären
Die Referenzauskunft im Rahmen des Rekrutierungsprozesses kann ein guter Ausgangspunkt für die Abklärung sein. Im Gespräch zwischen Lehrbetrieb und Lehrperson werden neben den fachlichen und persönlichen Stärken auch mögliche Entwicklungsfelder thematisiert. Bereits bestehende Fördermassnahmen und Themen aus dem Standortgespräch oder Beobachtungen aus dem Schulalltag können wichtige Hinweise geben.
2. Ziele besprechen
Eine Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn die Jugendlichen die Ziele als ihre eigenen verstehen und einen Sinn darin sehen, diese zu erreichen. Die Berufsbildnerin oder der Be-rufsbildner gibt deshalb nicht einfach Ziele vor. Sondern entwickelt diese gemeinsam mit der oder dem Jugendlichen, nach vorgängiger Absprache mit der zuständigen Lehrperson.
Die Anforderungen des Lehrbetriebs sollen offen angesprochen werden. Gleichzeitig sollen Interessen, Stärken und eigene Ideen der Jugendlichen berücksichtigt werden.
Beispiele für motivierende Ziele für die Zeit zwischen Lehrvertrag und Lehrbeginn
- Schulische Kompetenzen: Z.B. Mathematische Fähigkeiten im Bereich Brüche und Prozentrechnen verbessern und mittels Lernjournal die Fortschritte dokumentieren.
- Überfachliche Kompetenzen: Z.B. Arbeitsschritte verständlich erklären. Das Ergebnis kann ein Plakat und eine Präsentation zu einer typischen Arbeitstätigkeit des zukünftigen Berufs sein.
- Einblick in den Beruf: Z.B. Mittwochnachmittags im zukünftigen Lehrbetrieb mithelfen. Der Nachweis kann ein kurzer Erfahrungsbericht oder eine Präsentation vor der Klasse sein.
- Projektunterricht (Abschlussarbeit): Z.B. ein Projekt mit Bezug zum Lehrberuf. Das Ergebnis kann eine Präsentation im zukünftigen Lehrbetrieb sein.
3. Absprache mit der Lehrperson
Der Lehrbetrieb fragt die Lehrperson an, ob sie bereit ist, bei einer Zielvereinbarung mitzuwirken und die oder der Jugendliche in der Zielerreichung bis zum Lehrbeginn zu unterstützen.
Dieser Schritt ist insbesondere dann wichtig, wenn die Zielbearbeitung oder daraus resultie-rende Nachweise die Unterrichtszeit oder Unterrichtsinhalte tangieren.
Sofern die Lehrperson mitmacht, informiert der Lehrbetrieb sie über die formulierten Ziele bzw. kann die Lehrperson je nach Bedarf zum Vereinbarungsgespräch eingeladen werden.
Die Lehrperson kann insbesondere:
Vorteile:
- ihre Einschätzung zur Umsetzbarkeit der Ziele einbringen
- bereits laufende Fördermassnahmen berücksichtigen
- die Entwicklung bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit begleiten
- Mit dem Lehrbetrieb in Kontakt bleiben und Rückmeldungen zu Fortschritten geben
4. Vereinbarung unterschreiben
Die Vereinbarung wird möglichst gemeinsam mit der oder dem Jugendlichen, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und dem Lehrbetrieb erarbeitet und idealerweise am Gespräch zur Lehrvertragsunterzeichnung abgeschlossen.
5. Begleiten
Bis zum Lehrbeginn arbeitet die oder der Jugendliche an den vereinbarten Zielen.
Lehrperson, Eltern und Lehrbetrieb unterstützen die Umsetzung im vereinbarten Rahmen. Die Verantwortung für die Zielerreichung bleibt dabei bei der oder dem Jugendlichen. Bei Bedarf können Zwischengespräche stattfinden.
6. Auswerten
Vor Lehrbeginn oder kurz nach Lehrbeginn (oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt) wird ge-meinsam auf die Zielvereinbarung zurückgeblickt.
Zusammen schaut man an:
- Welche Fortschritte hat der oder die Jugendliche gemacht bzw. wie gut wurde das Ziel erreicht?
- Hat der oder die Jugendliche erfolgreiche Strategien für die Zielerreichung eingesetzt?
- Wo bestehen weiterhin Entwicklungsfelder?
- Gibt es mögliche Unterstützungsbedürfnisse für den Start in die Lehre?
Erfahrungsberichte
Sowohl Lehrbetriebe als auch Jugendliche berichten über ihre Erfahrungen mit der Vereinbarung «Zäme für d'Lehr».
Rückmeldungen aus den Betrieben
«...der Lehrbetrieb bekommt einen motivierten Lernenden, der nicht zu Beginn schon mit einem Tief anfängt.»
«Ich finde die Vereinbarung eine gute Gelegenheit, die Lernenden auf ihre Ausbildung vorzubereiten und Defizite bereits vor Lehrbeginn anzugehen.»
«...Wenn bereits im Rekrutierungsprozess Defizite auffallen, hilft es eine Vereinbarung zu treffen als Vorbereitung auf die Ausbildung...»
Beitrag aus dem Schulblatt 3/25
Wie Jugendliche unterstützt werden, wenn sie von der Schule ins Berufsleben starten. Artikel im Schulblatt 3/2025
Podcast
Wie sich Lernende optimal auf den Start ihrer Lehre vorbereiten können, erzählt Florian Pallmann. AWZ Podcast «Fit für die Lehre».
Weiterführende Informationen
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Volksschulamt – Abteilung Pädagogisches