Bildungssystem

Alle Kinder, die im Kanton Zürich leben, haben das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. Nach der obligatorischen Schulzeit treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe II über. Anschliessend steht den Studierenden auf der Tertiärstufe ein vielseitiges Angebot an Hochschulen zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Obligatorische Schulzeit

Im Kanton Zürich beginnt die Schulpflicht in der Regel mit 4 Jahren. Kinder, die bis zum Stichtag (31. Juli) das 4. Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Die Schulpflicht dauert 11 Jahre.

Die öffentliche Volksschule ist kostenlos sowie politisch und konfessionell neutral. Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton Zürich haben das Recht, die Volksschule zu besuchen. Sie umfasst den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule.

In der obligatorischen Schulzeit erhalten Kinder und Jugendliche eine Grundbildung, welche ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.

Kindergarten

Der Kindergarten ist die Eingangsstufe der obligatorischen Volksschule und dauert 2 Jahre.

Primarschule

Die Primarschule schliesst an den Kindergarten an. Sie ist in die Unterstufe (1. bis 3. Klasse) und die Mittelstufe (4. bis 6. Klasse) gegliedert und dauert 6 Jahre.

Nach der 6. Primarklasse stehen den Schülerinnen und Schülern zwei verschiedene Wege offen. Sie besuchen danach entweder die Sekundarschule oder wechseln ans Gymnasium. Für den Eintritt ins Langgymnasium muss eine Aufnahmeprüfung bestanden werden.

Sekundarschule

Die Sekundarschule schliesst an die Primarschule an und dauert 3 Jahre. In dieser Zeit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, den Übergang in die berufliche Grundbildung erfolgreich zu meistern, oder sie treten nach bestandener Aufnahmeprüfung in eine Mittelschule ein.

Übersicht über die Schulstufen im Kanton Zürich
Übersicht über die Schulstufen im Kanton Zürich Quelle: Bildungsdirektion Kanton Zürich Bild «Übersicht über die Schulstufen im Kanton Zürich» herunterladen

Brückenangebote

Jugendlichen, denen nach der obligatorischen Schulzeit der Übergang in die Berufsbildung nicht auf Anhieb gelingt, stehen Brückenangebote zur Verfügung.

Sekundarstufe II

Nachdem die Jugendlichen die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben, stehen ihnen berufsbildende und allgemeinbildende Ausbildungsgänge offen.

Berufliche Grundbildung

Die berufliche Grundbildung (Berufslehre) dauert 2 bis 4 Jahre. Die berufspraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in einem Lehrbetrieb vermittelt, die schulischen in der Berufsfachschule (= duales System). Die beruflichen Grundbildungen schliessen mit einem eidgenössischen Abschluss (eidgenössisches Berufsattest EBA bzw. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ) ab. Im Kanton Zürich werden Lehrstellen in über 200 Lehrberufen angeboten.

Schulisch leistungsstarken Jugendlichen steht zudem die Berufsmaturität offen. Diese kann während der beruflichen Grundbildung (BM 1) oder nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM 2) erworben werden. Die Berufsmaturität qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen zum Eintritt in eine Fachhochschule oder mittels Passerelle an einer Universität.

Berufsorientierte Mittelschulen

Die Handelsmittelschule (HMS) und die Informatikmittelschule (IMS) sind berufsorientierte Mittelschulen. Sie verknüpfen allgemeinbildende Inhalte mit einem konkreten Ausbildungsschwerpunkt und einer Berufsausbildung. HMS und IMS setzen eine bestandene Aufnahmeprüfung voraus. Die berufsorientierten Mittelschulen schliessen mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ (als Kaufmann/Kauffrau bzw. Informatiker/Informatikerin) und der eidgenössischen Berufsmaturität ab.

Fachmittelschule

Die Fachmittelschule (FMS) ist eine allgemein- und persönlichkeitsbildende Ausbildung, die eine individuelle Ausrichtung auf das spätere Berufs- und Ausbildungsfeld ermöglicht. Sie eignet sich für Schülerinnen und Schüler, die eine breite Allgemeinbildung erwerben und sich auf eine höhere Ausbildung in einem von ihnen gewählten Berufsfeld vorbereiten wollen. Nach einem Grundjahr können sich die Schülerinnen und Schüler in ein bestimmtes Berufsfeld vertiefen.

Gymnasiale Mittelschulen

Der Übertritt in ein Gymnasium erfolgt entweder nach der Primarstufe (Langgymnasium, Dauer 6 Jahre) oder nach 2 respektive 3 Jahren auf der Sekundarstufe (Kurzgymnasium, Dauer 4 Jahre). Leistungsstarke Jugendliche können nach der 6. Primarklasse ins Langgymnasium sowie nach der 2. oder 3. Sekundarklasse ins Kurzgymnasium wechseln. Dazu müssen die Schülerinnen und Schüler die zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) bestehen.

Die Bildungsgänge der Gymnasien führen zu einem schweizerisch anerkannten Maturitätszeugnis. Dieses berechtigt zum Studium an allen schweizerischen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen.

Übersicht über die Bildungswege im Kanton Zürich
Übersicht über die Bildungswege im Kanton Zürich Quelle: Bildungsdirektion Kanton Zürich Bild «Übersicht über die Bildungswege im Kanton Zürich» herunterladen

Tertiärstufe

Die Tertiärstufe schliesst an die Sekundarstufe II an und umfasst im Kanton Zürich ein breites Angebot an akademischen oder praxisorientierten Ausbildungsgängen.

Höhere Berufsbildung

Die höhere Berufsbildung baut auf dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ auf. Die Bildungsangebote der höheren Berufsbildung führen zu einem der folgenden eidgenössischen Abschlüsse:

  • Eidgenössischer Fachausweis (nach bestandener Berufsprüfung)
  • Eidgenössisches Diplom (nach bestandener höherer Fachprüfung; nächsthöhere Stufe des eidgenössischen Fachausweises)
  • Diplom der höheren Fachschule (mit einem Diplom HF besteht auch die Möglichkeit, ein Bachelorstudium an einer Hochschule zu absolvieren.)

Hochschulen 

Es gibt verschiedene Wege, um an einer Zürcher Hochschule zum Studium zugelassen zu werden. Je nach Hochschultyp ist ein anderer Abschluss notwendig.

  • Fachhochschulen FH
    • Berufsmaturität oder Fachmaturität
    • Gymnasiale Maturität und 1 Jahr Berufspraxis
  • Pädagogische Hochschule PH
    • Gymnasiale Maturität
    • Berufsmaturität oder Fachmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle
  • Universitäre Hochschulen: Universität Zürich und ETH
    • Gymnasiale Maturität
    • Berufsmaturität oder Fachmaturität mit Ergänzungsprüfung Passerelle

Diese Liste ist nicht abschliessend, zahlreiche weitere Wege sind möglich. Mehr dazu finden Sie hier:

Quartärstufe

Nach Ausbildung und Studium gibt es im Kanton Zürich zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion