Schulferien

Im Kanton Zürich bestimmen die Volksschulen ihre Ferien und schulfreien Tage selbst. Nur der Schulbeginn und die Weihnachtsferien sind verbindlich. Für die Mittel- und Berufsfachschulen legt die Bildungsdirektion die Feriendaten fest.

Inhaltsverzeichnis

Feriendaten

Die Schulferien im Kanton Zürich dauern höchstens 13 Wochen pro Schuljahr. Gemäss Bildungsgesetz (BiG) §7 wird der Schuljahresbeginn für die Volksschule und die Berufs- und Mittelschulen festgesetzt. Die Weihnachtsferien werden im Kanton einheitlich festgelegt. 

Volksschule

Die Schulgemeinden halten sich grösstenteils an den «ewigen Ferienkalender». Zusätzlich zu den Schulferien stehen den Schulgemeinden vier unterrichtsfreie Tage zur Verfügung. Diese können zum Beispiel für lokale Feiertage oder Brückentage eingesetzt werden. Die zusätzlichen unterrichtsfreien Tage dürfen auch in Kombination mit gemeindeeigenen Weiterbildungstagen nicht zu einer 14. Ferienwoche führen.

Planungshilfe für die Schulgemeinden

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ferien Dauer
Sportferien 2 Wochen (individuell)
Frühjahrsferien Wochen 16 und 17 oder Wochen 17 und 18
Sommerferien Wochen 29 bis und mit 33
1. Schultag Montag in der 34. Kalenderwoche (verbindlich)
Herbstferien Wochen 41 und 42
Weihnachtsferien Woche 52 und 1 oder Woche 52 und 53 (verbindlich)

Mittel- und Berufsfachschulen

Die Ferien der Mittelschulen und Berufsfachschulen sind aufeinander abgestimmt.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


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