Fahrzeuge & Kontrollschilder

Damit Sie Ihr Fahrzeug nutzen dürfen, muss es zugelassen sein und regelmässig geprüft werden. Technische Änderungen, die Sie am Fahrzeug vorgenommen haben, müssen Sie durch uns prüfen lassen. Alle Informationen zu Fahrzeugen, Fahrzeugeinlösungen und Kontrollschildern finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Adressänderung oder Umzug

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Mit dem Online-Formular können Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren. 

Kontrollschilder

Wenn Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts abgeben, werden wir die Kontrollschilder nach Erhalt vernichten. Wenn Sie die Kontrollschilder für 1 Jahr deponiert haben möchten, schicken Sie uns die Kontrollschilder bitte per Post zurück. Legen Sie uns ein Schreiben mit, dass wir die Kontrollschilder für Sie deponieren sollen.

Guthaben zurückerhalten

Wenn Sie die zu viel bezahlte Verkehrsabgabe (Fahrzeugsteuer) direkt auf Ihr Konto überwiesen haben wollen, können Sie nachfolgendes Online-Formular ausfüllen. Andernfalls erhalten Sie von uns automatisch eine Gutschrift mit dem von Ihnen zu viel bezahlten Betrag in Form eines Checks.

Einen Kantonswechsel können Sie in Ihrem Strassenverkehrsamt oder per Post erledigen.

Unter den folgenden Links können Sie uns den Kantonswechsel melden für:

Vorteile:

  • Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat
  • Ihr eingelöstes Fahrzeug (falls vorhanden)
  • Ihren Lernfahrausweis (falls vorhanden; wenn Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises sind, müssen Sie diesen ebenfalls umtauschen)

Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren. 

Führerausweis

Ihren ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Bei beruflichen Fahrten gelten spezielle Regelungen.

Fahrzeugimport

Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, erhalten wir eine Meldung. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, bis wann Sie Ihr Fahrzeug umschreiben müssen.

Ausnahmen für Personen aus der Ukraine

Informationen finden Sie hier:

Fahrzeugeinlösung

Damit Sie ein Fahrzeug einlösen können, brauchen wir den Fahrzeugausweis im Original oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form. 13.20A im Original und einen Versicherungsnachweis.  Den Nachweis können Sie bei Ihrer Versicherung beantragen. Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch. Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis.

Fahrzeugimport

Wenn Sie ein Fahrzeug vom Ausland in die Schweiz importiert und verzollt haben, finden Sie hier alle Informationen zum weiteren Vorgehen. 

Auktion

Die Auktionen dauern immer eine Woche. Sie beginnen am Donnerstagmorgen und enden am folgenden Mittwochabend.

Fahrzeug transportieren

Tagesschild

Damit Sie ein Fahrzeug innerhalb der Schweiz überführen können, bieten wir Tagesschilder an. Diese können Sie vor Ort in Zürich-Albisgütli und Winterthur beziehen oder per Post (ebenfalls Zürich-Albisgütli oder Winterthur) beantragen. Mögliche Einschränkungen für Fahrten ins Ausland klären Sie bei der zuständigen ausländischen Behörde ab.

Für den Export von Fahrzeugen können keine Tagesschilder und Tagesausweise erstellt werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gebühren und Angaben (in CHF)

  24  
Std.
48  
Std.
72  
Std.
96  
Std.
Fahrzeuge mit Gesamtgewicht bis 3500 Kilogramm        
Versicherungsprämie für folgende Fahrzeuge 22.60 35.70 44.60 51.50
Tagesausweis        
Leichter Motorwagen 62.50 75.00 87.50 100.00
Leichter Sattelschlepper 62.50 75.00 87.50 100.00
Leichte Arbeitsmaschine 62.50 75.00 87.50 100.00
Gewerblicher Traktor 75.00 100.00 125.00 150.00
Gewerbliche Arbeitskarren 56.20 62.40 68.60 74.80
Gewerbliche Motorkarren 56.20 62.40 68.60 74.80
Gewerbliche Motoreinachser 56.20 62.40 68.60 74.80
Landw. Motorfahrzeuge 56.20 62.40 68.60 74.80
Landw. Arbeitsmaschine 56.20 62.40 68.60 74.80
Motorrad 56.20 62.40 68.60 74.80
Kleinmotorrad 56.20 62.40 68.60 74.80
Anhänger (keine Versicherung) 56.20 62.40 68.60 74.80
Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm        
Versicherungsprämie für folgende Fahrzeuge 33.40 54.60 67.10 52.80
Tagesausweis        
Schwerer Motorwagen 75.00 100.00 125.00 150.00
Schwerer Sattelschlepper 75.00 100.00 125.00 150.00
Gewerblicher Traktor 75.00 100.00 125.00 150.00
Schwere Arbeitsmaschine 62.50 75.00 87.50 100.00
Gewerbliche Arbeitskarren 56.20 62.40 68.60 74.80
Gewerbliche Motorkarren 56.20 62.40 68.60 74.80
Gewerbliche Motoreinachser 56.20 62.40 68.60 74.80
Landw. Motorfahrzeuge 56.20 62.40 68.60 74.80
Landw. Arbeitsmaschine 56.20 62.40 68.60 74.80
Anhänger (keine Versicherung) 56.20 62.40 68.60 74.80

Vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie die Kontrollschilder an einem der folgenden Orte zurückgeben (unter Punkt 11 im Fahrzeugausweis sehen Sie, wie lange Ihr Tagesschild gültig ist):

  • Bei einem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
    (ausserhalb der Öffnungszeiten in den Schilderkasten beim Eingang)
  • Per Post an uns (Datum und Uhrzeit des Poststempels = Zeitpunkt der Abgabe)
  • Bei der Kantonspolizei Zürich (bitten Sie die Polizei um eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit)

Zu spät abgegebene Kontrollschilder werden kostenpflichtig von der Polizei eingezogen. Zudem müssen Sie die zusätzlichen Tage nachbezahlen. Angebrochene Tage zählen als ganze Tage.

Beachten Sie bitte

  • Tagesausweise sind gemäss Art. 20 Abs. 4 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) für 24, 48, 72 oder 96 Stunden gültig.
  • Die Tagesschilder können nicht im Voraus bezogen werden. Massgebend für die Gültigkeitsdauer ist der Zeitpunkt der Kontrollschilderausgabe.
  • Fahrzeuge mit technischen Mängel erhalten für maximal 24 Stunden Tagesschilder.
  • Tagesausweise dürfen nur für unentgeltliche Fahrten mit höchstens acht Personen nebst der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer verwendet werden.
  • Tankfahrzeuge besitzen einen gereinigten Tank. Fahrzeuge über 3.5 Tonnen sind leer zu überführen.
  • Die Gültigkeit der Tagesausweise im Ausland sind bei der ausländischen Behörde abzuklären.
  • Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass sich das Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand befindet.

Das Missachten der Bedingungen kann Sie für den weiteren Bezug von Tagesausweisen ausschliessen. 

Die Inhaberin oder der Inhaber dieses Ausweises ist gemäss Kollektiv-Haftpflichtversicherung Nr.15 896 571 der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG (Hagenholzstrasse 60. Postfach, 8085 Zürich, Tel. 0800 80 80 80, www.zurich.ch) gegen zivilrechtliche Ansprüche versichert, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden, wenn durch den Betrieb des im Ausweis bezeichneten Fahrzeuges während der Gültigkeit des Ausweises Personen- oder Sachschäden – ausser am Fahrzeug des Versicherten – verursacht werden.

Vom Eintritt eines solchen Ereignisses ist der oben bezeichnete Versicherer sowie das Strassenverkehrsamt sofort zu benachrichtigen. 

Exportschild

Damit Sie ein Fahrzeug ausführen können, bieten wir Exportschilder an. Diese können Sie vor Ort in Zürich-Albisgütli oder in Winterthur beziehen. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Alle Prämien, Gebühren und Abgaben müssen beim Bezug der Schilder in Schweizer Franken bezahlt werden - bar, mit Debit- oder Kreditkarte.

Gebühren und Angaben (in CHF)

   
Bearbeitungsgebühr 120.00
Fahrzeugausweis 38.00
Kontrollschilder 40.00
Einlösegebühr 30.00
Eintrag Verfügung 186 15.00
Versicherungsprämie 20.40
Individuelle Verkehrsabgabe (zh.ch/verkehrsabgabenrechner)  
LSVA für Schwerverkehrsabgaben für Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm  
1 Tag 70.00
2 bis 3 Tage 200.00
4 bis 6 Tage 400.00
PSVA für Schwerverkehrsabgaben für Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm 75.00
1 Tag 20.00
2 bis 3 Tage 50.00
4 bis 6 Tage 100.00

Schwerverkehrsabgaben für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht

Folgende Fahrzeuge müssen in der Schweiz leistungsabhängige Schwerverkehrsabgaben (LSVA) zahlen:

  • Lastwagen
  • Sattelmotorfahrzeuge zum Sachentransport mit über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht (Feld 33 im Fahrzeugausweis)
  • Schwere Sattelschlepper und Motorwagen

Folgende Fahrzeuge müssen in der Schweiz pauschale Schwerverkehrsabgaben (PSVA) zahlen:

  • Schwere Personenwagen, Motorwagen und Sattelmotorfahrzeuge für den Personentransport (z.B. Wohnmobile)
  • Gesellschaftswagen, Gelenkbusse, Motorkarren und Traktoren mit weissen Kontrollschildern
  • Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Wohnanhänger

Die Exportschilder müssen Sie nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgeben. Eine Fristverlängerung oder wiederholte Zulassung des gleichen Fahrzeugs ist nicht möglich.

Gebühren

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  CHF
Befristeter Fahrzeugausweis - Verlängerung / Verkürzung 22.00
Fahrzeugausweis 38.00
Fahrzeugausweis - Duplikat 15.00
Fahrzeugausweis - Eintrag von Auflagen 15.00
Eintrag im Fahrzeugausweis; Halterwechsel verboten (178) 30.00
Fahrzeugausweis - Änderung (Name, Nationalität, Versicherung, Anhängelast, Platzzahl, Hubraum usw.) 15.00
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad 20.00
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad - Duplikat 15.00
Motorfahrräder - Bewilligung für Fahrten ohne Zulassung 60.00
Fahrzeugzulassung per Post - Preisreduktion -10.00
Landwirtschaftliches Fahrzeug - provisorischer Fahrzeugausweis 20.00
Wechselschild - Motorwagen und gewerbliche Fahrzeuge - Gebührenpauschale 50.00
Wechselschild für Arbeitsmaschinen und alle übrigen Fahrzeuge - Gebührenpauschale 30.00
Halbjährliche Rechnungsstellung der Verkehrsabgaben - Zuschlag pro Rechnung 8.00

  CHF
Diplomatenschilder (Paar) 80.00
Kontrollschild - Einzelschild 20.00
Kontrollschild - Hinten 20.00
Kontrollschild - Übertragung 60.00
Kontrollschild - Vorderes 20.00
Kontrollschild - Paar 40.00
Kontrollschilddeponierung - Verlängerung 12 Monate 40.00
Kontrollschildereinlösung - wenn Verkehrsabgabe (jährlich) mindestens CHF 50.00 erreicht 30.00
Kontrollschildeinlösung - wenn Verkehrsabgabe (jährlich) weniger CHF 50.00 erreicht 15.00
Sammlerschild 30.00

  CHF 
Händlerschild - Betriebseinrichtung überprüfen vor Ort 250.00
Händlerschild - Entzugsverfügung 200.00
Händlerschild - Fähigkeitsprüfung für Bewerber 180.00
Händlerschild - Prüfung der Unterlagen 40.00
Händlerschild - Verfügung ausstellen 40.00
Händlerschild - Verwarnung 200.00
Händlerschild - Überprüfung nach Aufwand, pro Stunde 152.00

  CHF
Bescheinigung der Fahrzeugzulassung 20.00
Ersatz Fahrzeugausweis 10.00
Ersatzfahrzeugausweis 50.00
Ersatzfahrzeugausweis - Genereller ab 20 Fahrzeugen, pro Fahrzeug 5.00
Ersatzfahrzeugausweis - Genereller bis 20 Fahrzeuge 60.00
Ersatzkontrollschilderbewilligung 27.00
Ersatzkontrollschilderbewilligung - Verlängerung 10.00
Tagesausweis   
Tagesausweis - Kaution 100.00
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung 120.00

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenverkehrsämter

Für dieses Thema zuständig: