Fahrzeuge & Kontrollschilder
Damit Sie Ihr Fahrzeug nutzen dürfen, muss es zugelassen sein und regelmässig geprüft werden. Technische Änderungen, die Sie am Fahrzeug vorgenommen haben, müssen Sie durch uns prüfen lassen. Alle Informationen zu Fahrzeugen, Fahrzeugeinlösungen und Kontrollschildern finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Adressänderung oder Umzug
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Mit dem Online-Formular können Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.
Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren.
Kontrollschilder
Wenn Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts abgeben, werden wir die Kontrollschilder nach Erhalt vernichten. Wenn Sie die Kontrollschilder für 1 Jahr deponiert haben möchten, schicken Sie uns die Kontrollschilder bitte per Post zurück. Legen Sie uns ein Schreiben mit, dass wir die Kontrollschilder für Sie deponieren sollen.
Guthaben zurückerhalten
Wenn Sie die zu viel bezahlte Verkehrsabgabe (Fahrzeugsteuer) direkt auf Ihr Konto überwiesen haben wollen, können Sie nachfolgendes Online-Formular ausfüllen. Andernfalls erhalten Sie von uns automatisch eine Gutschrift mit dem von Ihnen zu viel bezahlten Betrag in Form eines Checks.
Einen Kantonswechsel können Sie in Ihrem Strassenverkehrsamt oder per Post erledigen.
Unter den folgenden Links können Sie uns den Kantonswechsel melden für:
Vorteile:
- Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat
- Ihr eingelöstes Fahrzeug (falls vorhanden)
- Ihren Lernfahrausweis (falls vorhanden; wenn Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises sind, müssen Sie diesen ebenfalls umtauschen)
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Umzug melden
Melden Sie uns Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug.
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Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern einlösen
Schreiben Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen auf Zürcher Kontrollschilder um.
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Blauer Führerausweis, Lernfahrausweis: Kantonswechsel melden
Tauschen Sie den blauen Führerausweis/Lernfahrausweis innerhalb von 14 Tagen in einen Zürcher Ausweis um.
Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren.
Führerausweis
Ihren ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Bei beruflichen Fahrten gelten spezielle Regelungen.
Fahrzeugimport
Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, erhalten wir eine Meldung. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, bis wann Sie Ihr Fahrzeug umschreiben müssen.
Fahrzeugeinlösung
Damit Sie ein Fahrzeug einlösen können, brauchen wir den Fahrzeugausweis im Original oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form. 13.20A im Original und einen Versicherungsnachweis. Den Nachweis können Sie bei Ihrer Versicherung beantragen. Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch. Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis.
Änderung ab 1. Oktober 2023: Zulassung von «Occasionen»
15-jährige und ältere Fahrzeuge können wir erst nach einer Fahrzeugprüfung («MfK») zulassen. Ausnahme: Wenn die letzte Fahrzeugprüfung weniger als ein Jahr her ist, braucht es keine Fahrzeugprüfung.
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Fahrzeug wechseln
Erfahren Sie hier, wie Sie das bestehende Fahrzeug durch ein neues ersetzen können.
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Fahrzeug mit Wechselnummer einlösen
So können Sie zu Ihrem bestehenden Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug mit Wechselnummer einlösen.
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Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern einlösen
Ein gekauftes Fahrzeug mit neuen Kontrollschildern einlösen.
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Fahrzeug mit deponierten Kontrollschildern einlösen
Ihre deponierten Kontrollschilder mit Ihrem bestehenden oder einem neuen Fahrzeug einlösen - bei uns oder bei der Post.
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Kontrollschilder abtreten
Ihr bestehendes oder ein neues Fahrzeug mit einer Kontrollschildabtretung einlösen.
Fahrzeugimport
Wenn Sie ein Fahrzeug vom Ausland in die Schweiz importiert und verzollt haben, finden Sie hier alle Informationen zum weiteren Vorgehen.
Änderung Ausweisdaten
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Ausweisdokumente aufgrund einer Namensanpassung oder Einbürgerung ändern lassen
Melden Sie uns Ihre Namensänderung (zum Beispiel wenn Sie durch Ihre Heirat einen neuen Namen angenommen haben) oder eine Einbürgerung innerhalb von 14 Tagen. Wir passen Ihren Führerausweis, Fahrzeugausweis oder Lernfahrausweis an.
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Wechsel der Fahrzeugversicherung melden
Melden Sie uns, wenn Sie die Versicherung Ihres Fahrzeugs gewechselt haben.
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Code 178 «Halterwechsel verboten» eintragen oder löschen
Melden Sie uns die Löschung des Codes 178 «Halterwechsel verboten» aus Ihrem Fahrzeugausweis.
Auktion
Die Auktionen dauern immer eine Woche. Sie beginnen am Donnerstagmorgen und enden am folgenden Mittwochabend.
Fahrzeug transportieren
Tagesschild
Damit Sie ein Fahrzeug innerhalb der Schweiz überführen können, bieten wir Tagesschilder an. Diese können Sie vor Ort in Zürich-Albisgütli und Winterthur beziehen. Mögliche Einschränkungen für Fahrten ins Ausland klären Sie bei der zuständigen ausländischen Behörde ab.
Für den Export von Fahrzeugen können keine Tagesschilder und Tagesausweise erstellt werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht
Versicherungsprämien und Gebühren | 24 Std. |
48 Std. |
72 Std. |
96 Std. |
---|---|---|---|---|
Leichter Motorwagen (z.B. Personenwagen), leichter Sattelschlepper, leichte Arbeitsmaschine | . | |||
Versicherungsprämie | 22.60 | 35.70 | 44.60 | 51.50 |
Tagesausweis | 62.50 | 75 | 87.50 | 100 |
Gesamtkosten | 85.10 | 110.70 | 132.10 | 151.50 |
Motorrad und Kleinmotorrad | ||||
Versicherungsprämie | 22.60 | 35.70 | 44.60 | 51.50 |
Tagesausweis | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Gesamtkosten | 78.80 | 98.10 | 113.20 | 126.30 |
Gewerblicher Arbeitskarren/Motorkarren, Gewerblicher Motor-Einachser, Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge | ||||
Versicherungsprämie | 22.60 | 35.70 | 44.60 | 51.50 |
Tagesausweis | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Gesamtkosten | 78.80 | 98.10 | 113.20 | 126.30 |
Fahrzeuge über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht
Versicherungsprämien und Gebühren | 24 Std. |
48 Std. |
72 Std. |
96 Std. |
---|---|---|---|---|
Schwerer Motorwagen, schwerer Sattelschlepper, Ausnahmefahrzeug | . | |||
Versicherungsprämie | 33.40 | 54.60 | 67.10 | 52.80 |
Tagesausweis | 75 | 100 | 125 | 150 |
Gesamtkosten | 108.40 | 154.60 | 192.10 | 202.80 |
Gewerblicher Arbeitskarren/Motorkarren, land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen | ||||
Versicherungsprämie | 33.40 | 54.60 | 67.10 | 52.80 |
Tagesausweis | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Gesamtkosten | 89.60 | 117 | 135.70 | 127.60 |
Schwere Arbeitsmaschine | ||||
Versicherungsprämie | 33.40 | 54.60 | 67.10 | 52.80 |
Tagesausweis | 62.50 | 75 | 87.50 | 100 |
Gesamtkosten | 95.90 | 129.60 | 154.60 | 152.80 |
Anhänger
Gebühren | 24 Std. |
48 Std. |
72 Std. |
96 Std. |
---|---|---|---|---|
keine Versicherung nötig |
- | - | - | - |
Tagesausweis | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Gesamtkosten | 56.20 | 62.40 | 68.60 | 74.80 |
Vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie die Kontrollschilder an einem der folgenden Orte zurückgeben (unter Punkt 11 im Fahrzeugausweis sehen Sie, wie lange Ihr Tagesschild gültig ist):
- Bei einem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
(ausserhalb der Öffnungszeiten in den Schilderkasten beim Eingang) - Per Post an uns (Datum und Uhrzeit des Poststempels = Zeitpunkt der Abgabe)
- Bei der Kantonspolizei Zürich (bitten Sie die Polizei um eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit)
Zu spät abgegebene Kontrollschilder werden kostenpflichtig von der Polizei eingezogen. Zudem müssen Sie die zusätzlichen Tage nachbezahlen. Angebrochene Tage zählen als ganze Tage.
Die Inhaberin oder der Inhaber dieses Ausweises ist gemäss Kollektiv-Haftpflichtversicherung Nr.15 896 571 der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG (Hagenholzstrasse 60. Postfach, 8085 Zürich, Tel. 0800 80 80 80, www.zurich.ch) gegen zivilrechtliche Ansprüche versichert, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden, wenn durch den Betrieb des im Ausweis bezeichneten Fahrzeuges während der Gültigkeit des Ausweises Personen- oder Sachschäden – ausser am Fahrzeug des Versicherten – verursacht werden.
Vom Eintritt eines solchen Ereignisses ist der oben bezeichnete Versicherer sowie das Strassenverkehrsamt sofort zu benachrichtigen.
Exportschild
Damit Sie ein Fahrzeug ausführen können, bieten wir Exportschilder an. Diese können Sie vor Ort in Zürich-Albisgütli oder in Winterthur beziehen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Alle Prämien, Gebühren und Abgaben müssen beim Bezug der Schilder in Schweizer Franken bezahlt werden - bar, mit Debit- oder Kreditkarte.
Gebühren und Angaben (in CHF)
Bearbeitungsgebühr | 120.00 |
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Fahrzeugausweis | 38.00 |
Kontrollschilder | 40.00 |
Einlösegebühr | 30.00 |
Eintrag Verfügung 186 | 15.00 |
Versicherungsprämie | 20.40 |
Individuelle Verkehrsabgabe (zh.ch/verkehrsabgabenrechner) | |
LSVA für Schwerverkehrsabgaben für Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm | |
1 Tag | 70.00 |
2 bis 3 Tage | 200.00 |
4 bis 6 Tage | 400.00 |
PSVA für Schwerverkehrsabgaben für Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm | 75.00 |
1 Tag | 20.00 |
2 bis 3 Tage | 50.00 |
4 bis 6 Tage | 100.00 |
Schwerverkehrsabgaben für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Folgende Fahrzeuge müssen in der Schweiz leistungsabhängige Schwerverkehrsabgaben (LSVA) zahlen:
- Lastwagen
- Sattelmotorfahrzeuge zum Sachentransport mit über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht (Feld 33 im Fahrzeugausweis)
- Schwere Sattelschlepper und Motorwagen
Folgende Fahrzeuge müssen in der Schweiz pauschale Schwerverkehrsabgaben (PSVA) zahlen:
- Schwere Personenwagen, Motorwagen und Sattelmotorfahrzeuge für den Personentransport (z.B. Wohnmobile)
- Gesellschaftswagen, Gelenkbusse, Motorkarren und Traktoren mit weissen Kontrollschildern
- Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Wohnanhänger
Die Exportschilder müssen Sie nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgeben. Eine Fristverlängerung oder wiederholte Zulassung des gleichen Fahrzeugs ist nicht möglich.
Gebühren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
CHF | |
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Befristeter Fahrzeugausweis - Verlängerung / Verkürzung | 22.00 |
Fahrzeugausweis | 38.00 |
Fahrzeugausweis - Duplikat | 15.00 |
Fahrzeugausweis - Eintrag von Auflagen | 15.00 |
Eintrag im Fahrzeugausweis; Halterwechsel verboten (178) | 30.00 |
Fahrzeugausweis - Änderung (Name, Nationalität, Versicherung, Anhängelast, Platzzahl, Hubraum usw.) | 15.00 |
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad | 20.00 |
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad - Duplikat | 15.00 |
Motorfahrräder - Bewilligung für Fahrten ohne Zulassung | 60.00 |
Fahrzeugzulassung per Post - Preisreduktion | -10.00 |
Landwirtschaftliches Fahrzeug - provisorischer Fahrzeugausweis | 20.00 |
Wechselschild - Motorwagen und gewerbliche Fahrzeuge - Gebührenpauschale | 50.00 |
Wechselschild für Arbeitsmaschinen und alle übrigen Fahrzeuge - Gebührenpauschale | 30.00 |
Halbjährliche Rechnungsstellung der Verkehrsabgaben - Zuschlag pro Rechnung | 8.00 |
CHF | |
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Diplomatenschilder (Paar) | 80.00 |
Kontrollschild - Einzelschild | 20.00 |
Kontrollschild - Hinten | 20.00 |
Kontrollschild - Übertragung | 60.00 |
Kontrollschild - Vorderes | 20.00 |
Kontrollschild - Paar | 40.00 |
Kontrollschilddeponierung - Verlängerung 12 Monate | 40.00 |
Kontrollschildereinlösung - wenn Verkehrsabgabe (jährlich) mindestens CHF 50.00 erreicht | 30.00 |
Kontrollschildeinlösung - wenn Verkehrsabgabe (jährlich) weniger CHF 50.00 erreicht | 15.00 |
Sammlerschild | 30.00 |
CHF | |
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Händlerschild - Betriebseinrichtung überprüfen vor Ort | 250.00 |
Händlerschild - Entzugsverfügung | 200.00 |
Händlerschild - Fähigkeitsprüfung für Bewerber | 180.00 |
Händlerschild - Prüfung der Unterlagen | 40.00 |
Händlerschild - Verfügung ausstellen | 40.00 |
Händlerschild - Verwarnung | 200.00 |
Händlerschild - Überprüfung nach Aufwand, pro Stunde | 152.00 |
CHF | |
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Bescheinigung der Fahrzeugzulassung | 20.00 |
Ersatz Fahrzeugausweis | 10.00 |
Ersatzfahrzeugausweis | 50.00 |
Ersatzfahrzeugausweis - Genereller ab 20 Fahrzeugen, pro Fahrzeug | 5.00 |
Ersatzfahrzeugausweis - Genereller bis 20 Fahrzeuge | 60.00 |
Ersatzkontrollschilderbewilligung | 27.00 |
Ersatzkontrollschilderbewilligung - Verlängerung | 10.00 |
Tagesausweis | |
Tagesausweis - Kaution | 100.00 |
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung | 120.00 |
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.