Damit Sie Ihr Fahrzeug nutzen dürfen, muss es zugelassen sein und regelmässig geprüft werden. Technische Änderungen, die Sie am Fahrzeug vorgenommen haben, müssen Sie durch uns prüfen lassen. Alle Informationen zu Fahrzeugen, Fahrzeugeinlösungen und Kontrollschildern finden Sie hier.

Fahrzeug einlösen

Damit Sie ein Fahrzeug einlösen können, brauchen wir den Fahrzeugausweis im Original oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug den Prüfungsbericht Form. 13.20A im Original und einen Versicherungsnachweis.  Den Nachweis können Sie bei Ihrer Versicherung beantragen. Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch. Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis.

Änderung ab 1. Oktober 2023: Zulassung von «Occasionen»

15-jährige und ältere Fahrzeuge können wir erst nach einer Fahrzeugprüfung («MfK») zulassen. Ausnahme: Wenn die letzte Fahrzeugprüfung weniger als zwei Jahre her ist, braucht es keine Fahrzeugprüfung.

Fahrzeugimport

Wenn Sie ein Fahrzeug vom Ausland in die Schweiz importiert und verzollt haben, finden Sie hier alle Informationen zum weiteren Vorgehen. 

Adressänderung oder Umzug

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Mit dem Online-Formular können Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren. 

Kontrollschilder

Wenn Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts abgeben, werden wir die Kontrollschilder nach Erhalt vernichten. Wenn Sie die Kontrollschilder für 1 Jahr deponiert haben möchten, schicken Sie uns die Kontrollschilder bitte per Post zurück. Legen Sie uns ein Schreiben mit, dass wir die Kontrollschilder für Sie deponieren sollen.

Guthaben zurückerhalten

Wenn Sie die zu viel bezahlte Verkehrsabgabe (Fahrzeugsteuer) direkt auf Ihr Konto überwiesen haben wollen, können Sie nachfolgendes Online-Formular ausfüllen. Andernfalls erhalten Sie von uns automatisch eine Gutschrift mit dem von Ihnen zu viel bezahlten Betrag in Form eines Checks.

Einen Kantonswechsel können Sie in Ihrem Strassenverkehrsamt oder per Post erledigen.

Unter den folgenden Links können Sie uns den Kantonswechsel melden für:

Vorteile:

  • Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat
  • Ihr eingelöstes Fahrzeug (falls vorhanden)
  • Ihren Lernfahrausweis (falls vorhanden; wenn Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises sind, müssen Sie diesen ebenfalls umtauschen)

Setzen Sie sich mit der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohnorts in Verbindung. Diese wird Sie über das Vorgehen nach Ihrem Zuzug informieren. 

Führerausweis

Ihren ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von 12 Monaten umtauschen. Bei beruflichen Fahrten gelten spezielle Regelungen.

Fahrzeugimport

Wenn Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet haben, erhalten wir eine Meldung. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, bis wann Sie Ihr Fahrzeug umschreiben müssen.

Ausnahmen für Personen aus der Ukraine

Informationen finden Sie hier:

Fahrzeug abmelden

Sie müssen Ihr Auto abmelden, wenn Sie es verkaufen oder nicht mehr brauchen. Sie müssen uns Ihr Kontrollschild zurückgeben. Wenn Sie in den nächsten 14 Tagen ein neues Fahrzeug anmelden, können Sie das Kontrollschild behalten.

Todesfall melden

Wenn jemand stirbt, der ein Fahrzeug besitzt, müssen die Angehörigen das Auto bei uns abmelden. Sie können dann das Fahrzeug auf eine neue Person übertragen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bitte schicken Sie uns innerhalb von 14 Tagen folgende Unterlagen:

  • Die Todesbescheinigung vom Standesamt oder die Todesanzeige oder die ärztliche Todesmitteilung. 
  • Den Führerschein der verstorbenen Person.

Schicken Sie die Unterlagen an diese Adresse: 
Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli
Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich

Wenn kein Führerschein vorhanden ist, können Sie uns die Dokumente auch per E-Mail schicken. Die E-Mail-Adresse lautet: info@stva.zh.ch

Wenn Sie die Kontrollschilder nicht mehr benötigen, senden Sie diese bitte zusammen mit den oben genannten Dokumenten an uns zurück. Schreiben Sie dazu, ob die Kontrollschilder für ein Jahr aufbewahrt werden sollen. Das kostet 40 Franken. Wenn Sie nichts schreiben, vernichten wir die Kontrollschilder.

Sie möchten das Fahrzeug mit den Kontrollschilder auf eine andere Person umschreiben. Dies können Sie innert 3 Monaten erledigen, wenn der neue Besitzer zur Familie gehört. Zum Beispiel Ehepartner oder Lebenspartner (Konkubinat) seit über 12 Monaten oder wenn das Auto an die Erbengemeinschaft geht. Nutzen Sie für die Übertragung unseren Service.

Gebühren

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  CHF
Befristeter Fahrzeugausweis - Verlängerung / Verkürzung 22.00
Fahrzeugausweis 38.00
Fahrzeugausweis - Duplikat 15.00
Fahrzeugausweis - Eintrag von Auflagen 15.00
Eintrag im Fahrzeugausweis; Halterwechsel verboten (178) 30.00
Fahrzeugausweis - Änderung (Name, Nationalität, Versicherung, Anhängelast, Platzzahl, Hubraum usw.) 15.00
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad 20.00
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad - Duplikat 15.00
Motorfahrräder - Bewilligung für Fahrten ohne Zulassung 60.00
Fahrzeugzulassung per Post - Preisreduktion -10.00
Landwirtschaftliches Fahrzeug - provisorischer Fahrzeugausweis 20.00
Wechselschild - Motorwagen und gewerbliche Fahrzeuge - Gebührenpauschale 50.00
Wechselschild für Arbeitsmaschinen und alle übrigen Fahrzeuge - Gebührenpauschale 30.00
Halbjährliche Rechnungsstellung der Verkehrsabgaben - Zuschlag pro Rechnung 8.00

  CHF
Diplomatenschilder (Paar) 80.00
Kontrollschild - Einzelschild 20.00
Kontrollschild - Hinten 20.00
Kontrollschild - Übertragung 60.00
Kontrollschild - Vorderes 20.00
Kontrollschild - Paar 40.00
Kontrollschilddeponierung - Verlängerung 12 Monate 40.00
Kontrollschildereinlösung - wenn Verkehrsabgabe (jährlich) mindestens CHF 50.00 erreicht 30.00
Kontrollschildeinlösung - wenn Verkehrsabgabe (jährlich) weniger CHF 50.00 erreicht 15.00
Sammlerschild 30.00

  CHF 
Händlerschild - Betriebseinrichtung überprüfen vor Ort 250.00
Händlerschild - Entzugsverfügung 200.00
Händlerschild - Fähigkeitsprüfung für Bewerber 180.00
Händlerschild - Prüfung der Unterlagen 40.00
Händlerschild - Verfügung ausstellen 40.00
Händlerschild - Verwarnung 200.00
Händlerschild - Überprüfung nach Aufwand, pro Stunde 152.00

  CHF
Bescheinigung der Fahrzeugzulassung 20.00
Ersatz Fahrzeugausweis 10.00
Ersatzfahrzeugausweis 50.00
Ersatzfahrzeugausweis - Genereller ab 20 Fahrzeugen, pro Fahrzeug 5.00
Ersatzfahrzeugausweis - Genereller bis 20 Fahrzeuge 60.00
Ersatzkontrollschilderbewilligung 27.00
Ersatzkontrollschilderbewilligung - Verlängerung 10.00
Tagesausweis   
Tagesausweis - Kaution 100.00
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung 120.00

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

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