E-Bike & Mofa

Hier finden Sie Informationen darüber, ob Ihr Elektrofahrrad oder Trendfahrzeug in die Kategorie Motorfahrrad fällt und bei uns angemeldet werden muss. Ausserdem erfahren Sie, wie Sie ein schnelles E-Bike oder Mofa (Töffli) einlösen können und zur neuen Vignette gelangen.

Inhaltsverzeichnis

E-Bike und Mofa

Wir unterscheiden zwischen langsamen und schnellen E-Bikes und Mofas (Töffli):

Schnelles E-Bike und Mofa: Führerausweis, Kontrollschild und Vignette benötigt

Ein schnelles E-Bike ist ein Elektrofahrrad mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h. Sowohl schnelle E-Bikes als auch das Mofa gehören in die Kategorie «Motorfahrräder». Daher benötigen Sie einen Führerausweis der Kategorie M. Sie müssen es bei uns anmelden, da es ein Kontrollschild und eine Vignette (Kontrollmarke) braucht. Die Vignette muss jedes Jahr erneuert werden und bestätigt, dass Ihr E-Bike haftpflichtversichert ist.

Langsames E-Bike: kein Kontrollschild und keine Vignette benötigt

Ein langsames E-Bike hat eine Leistung bis maximal 500 Watt und fährt mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Ohne Pedalbetätigung beträgt die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h. Es gehört zur Kategorie «Leicht-Motorfahrrad».  Sie müssen das E-Bike nicht einlösen. Es wird keine Vignette benötigt. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Haftung bei einem Unfall. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer. 

E-Bike- oder Mofa-Kontrollschild und Vignette

Das E-Bike- oder Mofa-Kontrollschild erhalten Sie direkt bei Ihrem Händler. Gleichzeitig erhalten Sie einen provisorische Versicherungschutz. So können Sie Ihr eBike sofort nutzen

Einige Tage nach dem Kauf erhalten Sie von uns den Fahrzeugausweis und die Vignette per Post zugeschickt.

Die Vignette ist jeweils bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig. Bei eingelösten E-Bikes und Mofas schicken wir Ihnen automatisch eine Jahresrechnung.

Nach Ihrer Bezahlung erhalten Sie die neue Vignette per Post. Wenn Sie keine Verlängerung möchten, müssen Sie die Rechnung nicht mehr begleichen.

Schadensfall mit e-Bike oder Mofa

Ihr E-Bike oder Mofa ist bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG kollektiv versichert. Bei einem Schadensfall können Sie sich telefonisch mit der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG unter 044 628 36 36 (von 8 bis 17 Uhr) oder 0800 80 80 80 in Verbindung setzen.

Die Policen-Nummer 16.185.932 müssen Sie bei einem Schadensfall zwingend  angeben, damit die Versicherung Ihr Schadensfall richtig bearbeiten kann.

E-Bike oder Mofa beim Fahrzeughändler einlösen

Bei nachfolgenden Händlern oder Anbieter können Sie das Kontrollschild für das Mofa oder E-Bike direkt beziehen.

Wir empfehlen Ihnen, vorab telefonisch anzufragen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Hofer Velo-Motos unt. Bahnhofstr. 15 8910 Affoltern am Albis
Keller Honda-Motorräder  Seewadel  8496 Bauma
Jäggi Velo-Moto  Riedmühlestr. 19 8306 Brüttisellen
Müller Velos-Motos  Wehntalerstr. 28  8157 Dielsdorf
Rey Handels GmbH  Oberdorfstr. 11  8953 Dietikon
Schlemmer Zweiradfachgeschäft  Zürcherstr. 182  8953 Dietikon
Velos Brugnoli AG  Birchlenstr. 16  8600 Dübendorf
Zweiradsport Elgg  Aadorferstr. 36 8353 Elgg
Brun Motos GmbH Bergstr. 2 8117 Fällanden
Stöckli Bike Im Welbrig 12 8954 Geroldswil
Mächler Velos  Frohdörflistr. 2  8152 Glattbrugg
Kleiner Velos-Motos  Grütstr. 90  8625 Gossau
Morof Velos-Motos  Dorfstr. 9  8483 Kollbrunn
Hofer 2 Rad Center  Bergstr. 21  8706 Meilen
Küng AG Zweirad-Sporthaus  Gewerbestr.1  8606 Nänikon
Maag Velos-Motos AG  Dorfstr. 16  8155 Niederhasli
Töffliguru GmbH Stadlerstr. 191 8404 Reutlingen (Winterthur)
Psychiatrie Zentrum Rheinau   8462 Rheinau
KuRzuM - Kleinmaschinen Walderstrasse 131 8630 Rüti
Töff-Factory GmbH  Tösstalstr. 133  8493 Saland
Günthart Velos-Mofas  Seestr. 185 8712 Stäfa
Waller Zweirad Center Freiestr. 30  8610 Uster
Velo-Laden Uster GmbH Oberlandstr. 3 8610 Uster
2 Radsport Wald GmbH  Tösstalstr. 34  8636 Wald
Röbi's Veloshop GmbH Bächerwiesstr. 17  8196 Wil
Mohr Velos-Motos  Ackeretstr. 2  8400 Winterthur
Szummer Velos-Motos  Tössfeldstr. 35  8406 Winterthur
Schlatter Motorräder AG Wülflingerstrasse 393  8408 Winterthur
Buchegger Velos-Motos GmbH Tramstr. 110  8050 Zürich
Foti Motos Vespanest Stauffacherstr. 209 8004 Zürich
Korak Velos, Motos  Forchstr. 131 8032 Zürich
Kunz 2 Rad  Bucheggstr. 172  8057 Zürich
Roger's Velos & Motos Badenerstr. 519 8048 Zürich
Theiler Velos u. Mofas  Aemtlerstr. 28  8003 Zürich
       

E-Bike oder Mofa beim Strassenverkehrsamt einlösen

Die Vignette und das Kontrollschild dazu können Sie auch bei uns beziehen. Wie Sie die Vignette und das Kontrollschild erhalten, erfahren Sie unter «E-Bike oder Mofa einlösen».

Wenn Sie das Kontrollschild von dem/der vorherigen Besitzer/in (Halterwechsel) beziehen möchten, vermerken Sie das entsprechend auf dem Formular. Ist die Vignette von dem/der vorherigen Besitzer/in noch gültig, können Sie diese ebenfalls bis zum Ablauf der Gültigkeit ohne weitere Gebühren übernehmen. 

Wenn Sie ein neues Kontrollschild brauchen, lassen Sie das Feld «Kontrollschild» leer.

Wiedereinlösung von polizeilich beanstandeten E-Bikes oder Mofas

Wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass an Ihrem E-Bike oder Mofa

  • unerlaubte Änderungen vorgenommen wurden,
  • unerlaubte Teile eingebaut sind oder
  • die Betriebssicherheit beeinträchtigt ist,

müssen Sie den Fahrzeugausweis und das Kontrollschild abgeben. Ihr Fahrzeugausweis und das Kontrollschild werden uns durch die Polizei zugestellt. 

Damit Sie das E-Bike oder Mofa wieder einlösen können, müssen Sie es für die Instandsetzung zu einem Fahrzeughändler (siehe Liste Fahrzeughändler des Kantons Zürich) bringen. 

Verlust oder Diebstahl

Kontrollschild und Vignette

Beantragen Sie bei der Polizei eine Verlustanzeige, mit der Sie beim Strassenverkehrs- oder Statthalteramt ein neues Kontrollschild und/oder Vignette erhalten. 

Fahrzeugausweis

Wenn das Fahrzeug auf Ihren Namen eingelöst ist, füllen Sie folgendes Formular aus, um einen neuen Fahrzeugausweis zu erhalten.

Wenn das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen eingelöst ist/war, müssen Sie das Fahrzeug bei einem autorisierten Fahrzeughändler prüfen lassen. Mit dem von ihm erstellten Datenblatt, können Sie einen neuen Fahrzeugausweis anfordern.

Strassenverkehrsämter

Für dieses Thema zuständig: