Guthaben zurückerhalten
Anleitung
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Sie haben bei uns ein Guthaben
Ein Guthaben beim Strassenverkehrsamt kann durch Deponierung der Kontrollschilder oder zuviel einbezahlter Beträge entstehen. Wir erstatten Ihnen das Guthaben zurück.
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So erhalten Sie Ihr Geld zurück
Es gibt zwei verschiedene Arten, wie Sie das Geld von uns zurückerstattet bekommen.
Vorteile:
- Überweisung auf Ihr Bank- oder Postkonto (Online)
- Abholen am Kassenschalter des Strassenverkehrsamts (Vor Ort)
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Guthaben erhalten
Überweisung auf Ihr Bank- oder Postkonto
Der Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers muss mit der gutschriftsberechtigten Person übereinstimmen.
Bei Überweisung auf ein Konto ausserhalb der Schweiz benötigen wir eine Kopie Ihrer Bankkarte oder eines Auszugs. Auslandüberweisungen unter 50 Franken können nicht vorgenommen werden.
Bitte füllen Sie für eine spesenfreie Überweisung Ihrer Gutschrift das Formular aus.
Abholen direkt am Kassenschalter
Nehmen Sie einen gültigen Ausweis mit. Die Auszahlung erfolgt an Sie als Kontoinhaber.
Ihr Guthaben kann auch von einer bevollmächtigten Person bei uns abgeholt werden (Vollmacht notwendig).
Strassenverkehrsamt
Rechnungswesen
Uetlibergstrasse 301Route (Google)
8036 Zürich
Montag und Dienstag
Öffnungszeiten
7.15 bis 17.00 UhrMittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen
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Mittwoch bis Freitag
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