Für Motorfahrzeuge im Kanton Zürich ist eine Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) zu bezahlen. Die Einnahmen fliessen in den Strassenfonds, aus dem der Bau und Unterhalt der Strassen mitfinanziert wird.
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Kontoverbindung
Zahlungsanschrift
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich, 8036 Zürich
Bank
PostFinance, 3030 Bern
IBAN
CH63 0900 0000 8000 1902 5
SWIFT-Adresse
POFICHBEXXX
Zahlungsmitteilung/-grund
Halter- und Rechnungsnummer
Gebühren
CHF | |
---|---|
Mahngebühr, 2. Mahnung / Verfügung | 20.00 |
Entzugsverfügung, Verkehrsabgaben- Verfügung des Entzuges der Kontrollschilder | 60.00 |
Polizeiauftrag / Verkehrsabgaben- Einzugsauftrag (Schilder / Fz-Aw) an die Polizei | 180.00 |
Ausschreibung im Schweizerischen Fahndungsregister | 50.00 |
Löschung Eintrag im Betreibungsregister | 50.00 |
Bearbeitungsgebühr Ratenzahlungen | 20.00 |
Die Gebühren stützen sich auf die Gebührenverfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich.
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Strassenverkehrsamt – Rechnungswesen
8036 Zürich
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