Transportbewilligungen

Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Der Transport von Gütern (Ausnahmefahrzeuge oder Nacht-/Sonntagsfahrten) und Personen erfordert eine Bewilligung.

Taxigesetz per 1. Januar 2024 in Kraft

Sie möchten Taxi fahren und/oder Limousinenfahrten anbieten? Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die kantonale Anmeldung.

Fähigkeitsausweis (CZV)

Wer mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport.

Zuständig ist die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).

Digitaler Fahrtschreiber

Alle seit dem 1. Januar 2007 zugelassenen Fahrzeuge, die der «Arbeits- und Ruhezeitverordnung (Chauffeurverordnung ARV1)» unterliegen, benötigen einen digitalen Fahrtschreiber.

Die Ausweise/Karten werden vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) ausgestellt und versandt. Die Verarbeitungszeit beträgt ca. zwei Wochen. 

Transport-/Zufahrtsbewilligungen

Für die Zufahrt und Transporte bei Fahrverboten ist eine Bewilligung notwendig. Fragen Sie bei der Standortgemeinde nach den Formalitäten.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Auf begründetes Gesuch hin stellt die Verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei Zürich Bewilligungen für Warentransporte aus.
In begründeten Ausnahmefällen sind auch Personentransportbewilligungen in Bezug auf die dort ansässigen Gastbetriebe und Anwohner möglich.
Bewilligungsbegehren sind mindestens 10 Arbeitstage vor der Fahrt via Tel. 058 648 42 00 oder per Mail an verkehrstechnik@kapo.zh.ch zu stellen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für dieses Thema zuständig: