Wer auf öffentlichen Strassen den Verkehr regeln will, benötigt eine Bewilligung der Polizei. Im Kanton Zürich werden diese Verkehrsregelbewilligungen ausschliesslich durch die Kantonspolizei Zürich erteilt.
Allgemeine Informationen
Wer auf öffentlichen Strassen den Verkehr regeln will, benötigt eine Bewilligung der Polizei. Die Kantonspolizei Zürich erteilt diese Verkehrsregelbewilligungen im Kanton Zürich für Schüler-, Werk- und Kadetten-Verkehrsdienste, gestützt auf Artikel 67 Absatz 3 der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21).
Auch Vereine benötigen eine solche Verkehrsregelbewilligung, wenn sie beispielsweise an einem Anlass den Verkehr von der öffentlichen Strasse auf definierte Besucherparkplätze leiten.
Anträge können von Firmen oder Vereine gestellt werden. Die Anforderungen sind für alle Gesuchstellenden identisch.
Gültigkeit und Gebühren
Die Verkehrsregelbewilligung ist drei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Sie ist nicht übertragbar und kann durch die Polizei mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Die Kosten für eine Verkehrsregelbewilligung betragen 150 Franken und werden in Rechnung gestellt.
Die Verkehrsregelbewilligung kann auf Antrag des Bewilligungsinhabenden erneuert werden. Dies muss vor Ablauf der bestehenden Bewilligung erfolgen, abgelaufene Bewilligungen sind ungültig.
Verkehrsregelbewilligungen aus anderen Kantonen sind im Kanton Zürich nicht gültig.
Wer ohne gültige Bewilligung Verkehrsregeldienste anbietet oder ausübt, macht sich strafbar.
Signalisationsmaterial und Warnkleidung
Zusammen mit dem Bewilligungsantrag ist eine fotografische Dokumentation des Signalisationsmaterials und der Warnkleidung einzureichen. Muster und Formular sind nachfolgend abrufbar. Es wird empfohlen, das Formular vorgängig mit Text und Fotos auszufüllen und abzuspeichern, da es später bei der Online-Einreichung des Gesuchs benötigt wird.
Die verwendeten Signale und Beleuchtungseinrichtungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und für den vorgesehenen Einsatz in genügender Anzahl vorhanden sein. Insbesondere müssen genügend Faltsignale (Signal «Andere Gefahren», Ziffer 1.30 SSV Anh. 2) und gelbe Blinklichter für jede Anfahrtsrichtung zur Verfügung stehen.
Die Aufsätze der eingesetzten Stablampen müssen die Farben rot oder gelb aufweisen, wobei die Kantonspolizei Zürich gelb empfiehlt. Weisse Aufsätze werden nicht akzeptiert.
Die Warnkleidung muss fluoreszierend und rückstrahlend sein. Sie muss bei Tag und bei Nacht gut sichtbar sein und sich klar von derjenigen von Polizeiorganen unterscheiden. Kleidungsstücke mit der Aufschrift «Polizei», «P» oder «VP» sind nicht zulässig. Es gilt die Norm EN ISO20471. Interne Uniformreglemente werden akzeptiert, wenn sie mit aussagekräftigen Bildern versehen sind.
Gesuch einreichen
Gesuchstellende füllen das Onlineformular aus und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Die Kantonspolizei Zürich prüft die Angaben und Unterlagen und stellt die Verkehrsregelbewilligung innert 10 Arbeitstagen aus. Sind die Angaben oder Unterlagen unvollständig, werden die Gesuchstellenden von der Kantonspolizei Zürich kontaktiert.
Erforderliche Unterlagen bei erstmaligem Antrag
Bei einem erstmaligen Antrag werden folgende Dokumente benötigt:
- Handelsregisterauszug (Nachweis über die rechtliche Existenz des Unternehmens, bei einem Verein sind auch die Statuten zulässig)
- Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte des juristischen Vertreters des Unternehmens oder des Vereins (wird namentlich aufgeführt)
- Ausbildungsnachweis zur Verkehrsregelung eines Schweizer Polizeikorps der für die Ausbildung verantwortlichen Person. Im Kanton Zürich kann bei der Stadtpolizei Winterthur eine solche Ausbildung absolviert werden.
- Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte der für die Ausbildung verantwortlichen Person (wird namentlich aufgeführt)
- Nachweis über eine Unfallversicherung für die zur Verkehrsregelung eingesetzten Funktionäre (nicht älter als einen Monat, keine Police oder Zahlungsbestätigung)
- Nachweis über die Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Millionen Franken je Schadenereignis (nicht älter als einen Monat, keine Police oder Zahlungsbestätigung)
- Fotografische Dokumentation des Signalisationsmaterials und der Warnkleidung
Erforderliche Unterlagen für die Erneuerung einer bestehenden Bewilligung
Für die Erneuerung einer bestehenden Bewilligung werden folgende Dokumente benötigt:
- Angaben des juristischen Vertreters (bei Veränderung wird eine Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte benötigt)
- Angaben der ausbildungsverantwortlichen Person (bei Veränderung wird der Ausbildungsnachweis und eine Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte benötigt)
- Nachweis über eine Unfallversicherung für die zur Verkehrsregelung eingesetzten Funktionäre (nicht älter als einen Monat, keine Police oder Zahlungsbestätigung)
- Nachweis über die Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Millionen Franken je Schadenereignis (nicht älter als einen Monat, keine Police oder Zahlungsbestätigung)
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.