Personentransporte
Wer regelmässig und gewerbsmässig Personen transportiert, benötigt in der Regel entweder eine Bundeskonzession oder eine kantonale Bewilligung. Für Personentransporte an Umzügen und mit Stehplätzen ist ebenfalls eine kantonale Sonderbewilligung erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
Taxigesetz per 1. Januar 2024 in Kraft
Sie möchten Taxi fahren und/oder Limousinenfahrten anbieten? Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die kantonale Anmeldung.
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Kontakt
Amt für Mobilität - Personenbeförderung
8090 Zürich
Ansprechperson Stella Xanthis
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Judith Setz - Medienkontakt