Personentransporte

Wer regelmässig und gewerbsmässig Personen transportiert, benötigt in der Regel entweder eine Bundeskonzession oder eine kantonale Bewilligung. Für Personentransporte an Umzügen und mit Stehplätzen ist ebenfalls eine kantonale Sonderbewilligung erforderlich.

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Amt für Mobilität - Personenbeförderung

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Neumühlequai 10
8090 Zürich
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+41 43 259 56 30

Ansprechperson Stella Xanthis

E-Mail

pbg.afm@vd.zh.ch

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Kommunikation Amt für Mobilität

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Neumühlequai 10
8090 Zürich
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+41 43 257 60 25

Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs

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kommunikation.afm@vd.zh.ch

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