Personentransporte

Wer regelmässig und gewerbsmässig Personen transportiert, benötigt in der Regel entweder eine Bundeskonzession oder eine kantonale Bewilligung. Für Personentransporte an Umzügen und mit Stehplätzen ist ebenfalls eine kantonale Sonderbewilligung erforderlich.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Taxigesetz per 1. Januar 2024 in Kraft

Sie möchten Taxi fahren und/oder Limousinenfahrten anbieten? Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die kantonale Anmeldung.

Kontakt

Amt für Mobilität - Personenbeförderung

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 56 30

Ansprechperson Stella Xanthis

E-Mail

pbg.afm@vd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Judith Setz - Medienkontakt

Adresse
Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 54 21

E-Mail
judith.setz@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: