Taxi-Dienstleistungen

Sie möchten Taxi-Dienstleistungen erbringen? Hier finden Sie wichtige Informationen zu den gesetzlichen Änderungen, welche voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage
Wer im Kanton Zürich regelmässig und gewerbsmässig mit einem Taxi Fahrgäste auf Kantonsgebiet aufnehmen und absetzen möchte, benötigt:
Vorteile:
- eine Taxifahrzeugbewilligung des Kantons Zürich
- einen Taxiausweis des Kantons Zürich
Am 1. Januar 2024 tritt voraussichtlich das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) und die entsprechende Verordnung (PTLV) in Kraft. Damit wird die Erbringung von Taxi-Dienstleistungen und Limousinendiensten kantonal geregelt.
Bitte beachten Sie: Für die öffentlichen Taxistandplätze und die Standplatzbewilligungen sowie die Freigabe von Fahrspuren öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrverbotszonen für Taxis und Limousinen bleiben die Gemeinden und Städte wie bisher zuständig.
Registrierung und Bewilligung ab Herbst 2023 möglich
Aktuell müssen und können Anbieterinnen und Anbieter von Taxi-Dienstleistungen, Halterinnnen und Halter sowie Taxifahrerinnen und Taxifahrer auf kantonaler Ebene noch nichts unternehmen. Ab Herbst 2023 können voraussichtlich Bewilligungsgesuche für 2024 und Folgejahre eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt können sich Anbieterinnen und Anbieter von Taxi-Dienstleitungen registrieren und Taxiausweise und Taxifahrzeugbewilligungen beantragen. Das Amt für Mobilität wird den Start aktiv kommunizieren.
Bitte beachten Sie: Falls Sie einen Ausweis mit Gültigkeit im 2023 beantragen möchten, müssen Sie sich bis zum Inkrafttreten des PTLG (voraussichtlich am 1. Januar 2024) bei der zuständigen Gemeinde melden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Mobilität - Fachstelle GPB
8090 Zürich
Mo, Di, Mi, Do, Fr
jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Judith Setz - Medienkontakt