Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen

Am 9. Februar 2020 hat das Zürcher Stimmvolk das vom Kantonsrat 2019 erlassene Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) angenommen. Eine gegen das Gesetz erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil vom 25. März 2021 ab. Damit wird die Erbringung von Taxi-Dienstleistungen und Limousinendiensten künftig kantonal geregelt. Der Regierungsrat hat die dafür nötigen Stellen bewilligt und die entsprechende Vollzugsverordnung (PTLV) mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2024 verabschiedet.

Mit dem neuen Gesetz wird das Taxi- und Limousinenwesen für den ganzen Kanton Zürich einheitlich geregelt. Mit Ausnahme der Zuständigkeiten für Standplatzbewilligungen und für Anordnungen zur Benutzung von Tram- und Busspuren sowie Fahrverbotszonen gehen alle Regulierungs- und Vollzugsaufgaben von den Gemeinden auf den Kanton über. Daraus ergibt sich, dass für das Führen von Taxis neu eine kantonale Bewilligung erforderlich ist. Zudem besteht erstmalig für Limousinendienste eine Meldepflicht. Weiter müssen Limousinen mit einer Plakette ausgerüstet werden.

Umsetzung durch Fachstelle «Gewerbsmässige Personenbeförderung»

Verantwortlich für die Umsetzung des PTLG ist die neue Fachstelle Gewerbsmässige Personenbeförderung (GPB) im Amt für Mobilität in der Volkswirtschaftsdirektion. Der Regierungsrat hat die dafür nötigen Stellen bewilligt. Die Fachstelle vollzieht verschiedene Aufgaben wie beispielsweise die Gesuchsprüfung mit Ausstellung und Verlängerung von Taxiausweisen sowie die Erteilung von Taxifahrzeugbewilligungen, die Registrierung der Limousinenfahrenden und -fahrzeuge, die Ausstellung der Plaketten, die Registerführung, das Inkasso sowie die Entgegennahme von Anzeigen betreffend Verstösse gegen das PTLG. Um die administrative Belastung der Taxi- und Limousinenanbieterinnen und -anbieter möglichst gering zu halten, werden sämtliche Informationen online zur Verfügung gestellt und die Geschäftsabwicklung erfolgt digital. Da die Erfahrung aber zeigt, dass die Taxibüros häufig noch persönlich aufgesucht und elektronische Angebote bisher eher selten genutzt werden, wird das Amt für Mobilität in den Strassenverkehrsämtern Zürich und Winterthur Zweigstellen betreiben, damit der Aufwand für persönliche Behörden-kontakte möglichst gering ist.

Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen verabschiedet

Den Vollzug des PTLG und das Bewilligungsverfahren für Taxi- sowie das Meldeverfahren für Limousinendienste regelt die Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV). Der Regierungsrat hat die Vollzugsverordnung nach einer dreimonatigen Vernehmlassung mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2024 verabschiedet. Das Gesetz gilt ab Inkraftsetzung für 15 Jahre. Verstösse gegen in der Verordnung enthaltene Betriebsvorschriften werden im Ordnungsbussenverfahren geahndet. Deshalb hat der Regierungsrat auch die Kantonale Ordnungsbussenverordnung geändert und setzt diese wie auch das Gesetz über den Personentransport mit Taxi und Limousinen per 1. Januar 2024 ebenfalls in Kraft. Die Rechtsmittelfrist läuft 30 Tage ab Publikation im Amtsblatt.

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