Limousinendienste

Sie möchten Limousinenfahrten anbieten? Hier finden Sie die wichtige Informationen rund um die kantonale Anmeldung.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzgebung
Das Zürcher Stimmvolk hat das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) angenommen. In der Folge wurde die Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLV) erlassen. Damit wird das Taxi- und Limousinenwesen im ganzen Kanton einheitlich geregelt.
Für die Erbringung von Limousinendiensten im Kanton Zürich besteht nun eine Meldepflicht für Fahrerinnen und Fahrer und Anbieterinnen und Anbieter sowie eine Plakettenpflicht für Fahrzeuge.
Für eine allfällige Freigabe von Fahrspuren öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrverbotszonen für Taxis und Limousinen bleiben die Gemeinden und Städte weiterhin zuständig.
Was brauche ich, damit ich Limousinendienste im Kanton Zürich anbieten darf?
Wer im Kanton Zürich ab 1. Januar 2024 Limousinendienste ausführt oder anbieten will, muss vor der Fahrt:
Vorteile:
- den Fahrer / die Fahrerin melden
- die Limousine melden, mit denen die Fahrten ausgeführt werden
- den Halter / die Halterin der Limousine melden
- die Limousineplakette an der Frontscheibe anbringen
Limounsinenplakette
Wer im Kanton Zürich Limousinendienste ausführt und den Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Zürich hat, benötigt eine Limousinenplakette. Sobald Sie die Meldung mit den notwendigen Angaben getätigt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Limousinenplakette.
Die Limousinenplakette wird für einen bestimmten Personenwagen ausgestellt und lautet auf die jeweilige Halterin oder den Halter des Fahrzeuges.
Bevor Sie Limousinendienste ausführen oder anbieten, muss die Plakette gut sicht- und lesbar an der Innenseite der Frontscheibe des Limousinenfahrzeuges angebracht werden. Sie darf die Sicht nicht beeinträchtigen, muss aber für die Strafvollzugsbehörden klar ersichtlich sein.
Gesuch einreichen
Für die Erteilung von Limousinenplaketten ist das kantonale Amt für Mobilität zuständig.
Sie können Ihr Gesuch online oder persönlich einreichen (Strassenverkehrsamt Zürich, Uetlibergstrasse 301, 8063 Zürich und Strassenverkehrsamt Winterthur, Taggenbergstrasse 1, 8408 Winterthur-Wülflingen).
Gebühren
Kostenpunkt | Gebühr (in Franken) |
---|---|
Ausstellung der Plakette | 40 |
Registereinträge | 30 |
Ausstellung einer neuen Plakette bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Änderung während laufender Gültigkeitsdauer | 20 |
Limousinendienste melden und Plakette beantragen
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
Vorteile:
- Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Fahrerin oder des Fahrers, der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters sowie des Unternehmens, für das die Fahrzeuge eingesetzt werden
- Kopie Führerausweis
- Kopie Fahrzeugausweis
Wie lange geht es bis zur Ausstellung der Plakette?
Das Amt für Mobilität behandelt die eingereichten Dossiers erst, wenn diese vollständig sind, das heisst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Bearbeitungsfrist nach Empfang des vollständigen Dossiers beträgt bis zu 14 Arbeitstage. Sind weitergehende Abklärungen notwendig, kann sich das Verfahren verlängern.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuell grossen Nachfrage dauert die Bearbeitung etwas länger.
Meldepflicht
Wenn sich die gemeldeten Informationen ändern oder Sie auf das Anbieten von Limousinendiensten ganz verzichten, müssen Sie dies innert 14 Tagen dem Amt für Mobilität online oder am Schalter mitteilen.
Öffnungszeiten Taxi- und Limousinen-Schalter
Die Schalter der Fachstelle «Gewerbsmässige Personenbeförderung» (GPB) in den Strassenverkehrsämtern Zürich Albisgütli und Winterthur sind wie folgt besetzt:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9-12 Uhr und 13-15 Uhr.
- Am Mittwoch bleibt der Schalter geschlossen.
Wer kürzere Wartezeiten will, darf gerne im Strassenverkehrsamt in Winterthur vorbeikommen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Mobilität - Fachstelle GPB
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Judith Setz - Medienkontakt