Sonderbewilligung
Die Verwendung von Motorfahrzeugen und landwirtschaftlichen Traktoren sowie jegliche Art von Anhängern mit speziellen Aufbauten für Umzüge gelten als Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmeanhänger, sobald sie von den gesetzlichen Massen abweichen.
Inhaltsverzeichnis
Personentransporte mit Stehplätzen
Für Personentransporte mit Stehplätzen ausserhalb des Linienverkehrs (z.B. für Grossveranstaltungen wie Sportanlässe, Messen, Konzerte, usw.) ist eine Sonder- bzw. Ausnahmebewilligung notwendig.
Personentransporte an Umzügen
Die Verwendung von Motorfahrzeugen sowie Anhängern an volkstümlichen Umzügen und deren Überführungsfahrten verlangt meistens eine Sonderbewilligung der kantonalen Behörde aufgrund der folgenden Gründen:
- Sonntags- und Nachtfahrverbot
- Verwendung landwirtschaftlicher Fahrzeuge
- Überschreitung der gesetzlich erlaubten Höchstmasse
- Der Veranstalter verlangt eine Sonderbewilligung von der kantonalen Behörde
- Mitführen von Personen während des volkstümlichen Umzuges
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt
Strassenverkehrsamt – Sonderbewilligungen
8036 Zürich
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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag7.15 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr