Bewilligung von Veranstaltungen
Sport- und Kulturveranstaltungen sind frühzeitig und umsichtig zu planen. Das Gesuchsformular des Kantons Zürich bietet Unterstützung. Für die Bewilligung zuständig sind die Gemeinden.
Inhaltsverzeichnis
Bewilligung erforderlich?
Die Bewilligung für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt in erster Linie die Gemeinde. Eine Bewilligung ist beispielsweise erforderlich, sobald
- öffentlicher Grund benutzt wird,
- im Freien Verstärkeranlagen eingesetzt werden,
- Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.) aufgebaut werden oder
- Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Auch weitere Faktoren können zu einer Bewilligungspflicht führen. Klären Sie frühzeitig bei Ihrer Gemeinde ab, ob für die Durchführung der geplanten Veranstaltung eine Bewilligung nötig ist.
Kantonales Gesuchsformular
Rund um Veranstaltungen gibt es eine Vielzahl an Themen zu beachten. Das kantonale Gesuchsformular für die Bewilligung von Veranstaltungen stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden. Das Formular zeigt auf, wer, was, weiter zu tun hat. Es dient somit auch als Checkliste – und zwar für Veranstalterinnen und Veranstalter wie auch für die Bewilligungsbehörden.
Beachten Sie vor dem Ausfüllen des Gesuchsformulars die unten aufgeführte Anleitung.
Vorgehen für Veranstalter und Veranstalterinnen
Anleitung
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Bewilligungspflicht klären
Klären Sie mit der Standortgemeinde, ob die geplante Veranstaltung eine Bewilligung benötigt.
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Abklärungen zum Standort vornehmen
Soll eine Veranstaltung in oder in der Nähe von sensiblen Gebieten (z.B. Wald, Naturschutzgebiet, Uferbereiche von Gewässer) durchgeführt werden, so klären Sie im Vorfeld ab, ob dies überhaupt möglich ist. Und falls ja, ob bei der Durchführung allenfalls Einschränkungen bestehen.
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit den zuständigen kantonalen Fachstellen Kontakt aufzunehmen.
Weitere Infos gibt es im Gesuchsformular oder im kantonalen GIS-Browser.
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Verwendung des kantonalen Gesuchsformulars mit Gemeinde klären
Sind Sie über die Gemeinde (Webseite, Auskunft) auf diese Webseite gestossen? Dann können Sie mit Ausfüllen des Gesuchsformulars beginnen.
Falls nicht, dann klären Sie mit der Standortgemeinde, ob diese das kantonale Gesuchsformular im Bewilligungsverfahren verwendet. Die Gemeinde teilt Ihnen mit, falls sie allenfalls andere Unterlagen benötigt.
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Gesuchsunterlagen erstellen
Füllen Sie die erforderlichen Formulare aus und erarbeiten Sie allenfalls notwendige Abfall-, Mobilität- oder Sicherheitskonzepte (in Absprache mit Gemeinde).
Hinweis zum Ausfüllen des kantonalen Gesuchsformulars:
Damit Sie das Formular am Computer ausfüllen können, müssen Sie es zuerst lokal speichern und danach mit dem Adobe Acrobat Reader öffnen.
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Gesuchsunterlagen bei Gemeinde einreichen
Der Einbezug aller notwendigen Stellen braucht seine Zeit. Gesuche sind deshalb in der Regel mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn der Standortgemeinde einzureichen. Die genauen Fristen sind bei der Gemeinde nachzufragen.
Anlaufstelle bei Fragen?
Erste Anlaufstelle bei Fragen zur Planung, Bewilligung und Durchführung einer Veranstaltung ist die Standortgemeinde.
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Baudirektion - Koordination Bau und Umwelt