Zahlungsperiode ändern
Anleitung
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Grundlagen
Die Verkehrsabgabe ist grundsätzlich jährlich wiederkehrend in einem Betrag zu bezahlen.
Sie können uns mit diesem Formular die Anpassung der Zahlungsperiode der Verkehrsabgabe mitteilen.
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Zahlungsart halbjährlich oder jährlich
Wenn Sie Ihre Verkehrsabgabenrechnung beim Strassenverkehrsamt halbjährlich bezahlen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus.
Sie können uns auch mitteilen, wenn Sie für das nächste Jahr wieder eine jährliche Rechnungsstellung möchten.
Eine Änderung der Zahlungsart kann nur innerhalb der Zahlungsfrist der Rechnung berücksichtigt werden.
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Kosten
Sie wünschen eine halbjährliche Rechnung der Verkehrsabgabe. Dafür erheben wir 8 Franken pro Rechnung.
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Formular ausfüllen
Senden Sie uns die nötigen Angaben.
Strassenverkehrsamt
Rechnungswesen
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Wie geht es weiter?
Sie haben das Gesuch vor Fälligkeit der Rechnung gestellt, dann erhalten Sie in den nächsten Tagen eine neue Rechnung.
Sie haben das Gesuch erst nach der Fälligkeit der Rechnung gestellt, dann kann die Anpassung nicht mehr berücksichtigt werden. Ihre Rechnung müssen Sie bezahlen.
Wir haben vom 31. Juli bis 4. August 2024 geschlossen
Alle Strassenverkehrsämter, die Abteilung Administrativmassnahmen und die Schifffahrtskontrolle bleiben vom 31. Juli bis 4. August 2024 geschlossen. Während dieser Zeit werden keine Anrufe entgegengenommen und Mails nicht bearbeitet. Der Grund dafür ist eine Softwareumstellung. Ab Montag, dem 5. August, sind wir wieder für Sie da.
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen
8036 Zürich
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.