Verkehrsabgabe für Lieferwagen & leichte Sattelschlepper

Die Verkehrsabgabe (Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer) für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper wird anhand des Gewichts und des Hubraums berechnet.

Berechnung

Die jährliche Verkehrsabgabe für Lieferwagen, leichte Sattelschlepper und leichte Sattelmotorfahrzeuge wird nach dem Hubraum und dem Gesamtgewicht berechnet.

Zählen Sie aus den beiden Listen unten die Beträge zusammen, die Sie bezahlen müssen für:

  1. Hubraum (gemäss Feld 37 im Fahrzeugausweis)
  2. Gesamtgewicht (gemäss Feld 33 im Fahrzeugausweis)

01 Anteil für den Hubraum

Hubraum Betrag Hubraum Betrag
bis 1200 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 69.00 1201–1400 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 88.00
1401–1600 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 108.00 1601–1800 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 128.00
1801–2000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 148.00 2001–2500 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 208.00
2501–3000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 358.00 3001–3500 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 508.00
3501–4000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 658.00 4001–4500 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 808.00
4501–5000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 958.00 5001–5500 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 1108.00
5501–6000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 1258.00 6001–7000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 1558.00
7001–8000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 1858.00 8001–9000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 2158.00
9001–10'000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 2458.00 10'001–11'000 cm3) Hubraum: CHF 300.00 CHF 2758.00

Zuschlag pro weitere volle oder angebrochene 1000 Kubikzentimeter (cm3) Hubraum: CHF 300.00

02 Anteil für das Gesamtgewicht

Gesamtgewicht Betrag Gesamtgewicht Betrag
bis 1200 kg CHF 50.00 1201–1400 kg CHF 70.00
1401–1600 kg CHF 100.00 1601–1800 kg CHF 130.00
1801–2000 kg CHF 160.00 2001–2200 kg CHF 190.00
2201–2400 kg CHF 310.00 2401–2600 kg CHF 430.00
2601–2800 kg CHF 550.00 2801–3000 kg CHF 670.00
3001–3200 kg CHF 790.00 3201–3500 kg CHF 930.00

Zuschlag pro weitere volle oder angebrochene 500 kg Gesamtgewicht: CHF 260.00

Rabatt für Lieferwagen

Für Lieferwagen mit Erstinverkehrsetzung ab dem Jahr 2015 bezahlen Sie im Jahr der Erstinverkehrsetzung und in den folgenden 9 Kalenderjahren nur die Hälfte der Verkehrsabgaben, wenn das Fahrzeug diese Bedingungen erfüllt:

  1. Sie können nachweisen, dass das Fahrzeug gewerbsmässig verwendet wird.
  2. Das Fahrzeug stösst höchstens 250 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer aus.
  3. Es hat zum Zeitpunkt der Erstinverkehrsetzung den neusten Emissionscode.

Spezialregelung für Lieferwagen mit Erstinverkehrsetzung 2014

Lieferwagen, die im Jahr 2014 erstmals in Verkehr gesetzt wurden und die Bedingungen für den Rabatt erfüllen, erhalten den gleichen Rabatt von 2019 bis 2024.

Was ändert sich mit der neuen Berechnung für Emissionen (WLTP)?

In der Schweiz werden die Emissionen von Autos seit 2020 mit dem WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) und nicht mehr mit dem NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) berechnet. Die Berechnung im Kanton Zürich stützt sich weiterhin auf das Verkehrsabgabengesetz.

Fahrzeuge mit unbekannter Energieeffizienz-Kategorie (Typengenehmigung X)

Wenn Ihr Fahrzeug keiner Energieeffizienzkategorie zugewiesen ist (z.B. bei Typengenehmigung X), können Sie ein Gesuch für die Ermittlung der Verkehrsabgaben-Rabattberechtigung stellen. 

Spezialfall Sattelmotorfahrzeuge

Die Verkehrsabgabe für leichte Sattelmotorfahrzeuge berechnet sich nach der gleichen Formel wie die Verkehrsabgabe für leichte Sattelschlepper. Aber wenn das Gesamtgewicht des leichten Sattelmotofahrzeugs höher als 3,5 Tonnen ist, wird der Gewichtsanteil über 3,5 Tonnen nach dem Verkehrsabgaben-Tarif für Anhänger verrechnet.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
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