Fahrzeug mit Wechselnummer einlösen
Anleitung
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Fahrzeugeinlösung mit Wechselschild
Sie können zu Ihrem bestehenden Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug mit Wechselnummer einlösen.
Vorläufige Verkehrsberechtigung
Bei einer Wechselschildeinlösung können Sie das neue Fahrzeug in der Schweiz mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während wir Ihre Unterlagen bearbeiten.
Wichtig: Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt ab dem Datum, an dem Sie uns die Unterlagen schicken. Massgebend ist der Poststempel, nicht das auf dem Formular eingetragene Datum.
Tragen Sie deshalb als Beginn das Datum ein, an dem Sie die Unterlagen tatsächlich der Post übergeben.
Zulassung eines 15-jährigen oder älteren Fahrzeuges
15-jährige und ältere Fahrzeuge können wir erst nach einer Fahrzeugprüfung zulassen. Ausnahme: Wenn die letzte Fahrzeugprüfung weniger als zwei Jahre her ist, braucht es keine Fahrzeugprüfung. -
Nötige Unterlagen
Vorteile:
- Neuer Fahrzeugausweis im Original oder original Prüfungsbericht Form. 13.20 A bei einem fabrikneuen Fahrzeug
- Versicherungsnachweis
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Versicherungsnachweis bestellen
Beantragen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung.
Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch.
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Pauschalgebühr
Bei einer Wechselschildeinlösung entsteht eine Wechselschildgebühr (30 Franken bei Motorrädern und Anhängern, 50 Franken bei allen anderen Fahrzeugen).
Diese gilt als jährliche Pauschalgebühr und wird ohne Berücksichtigung der Einlösungsdauer verrechnet und nicht zurückerstattet.
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Unterlagen einreichen
Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:
Schicken Sie uns die Unterlagen per Post
Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis innerhalb von 10 Arbeitstagen per Post.
Unsere Adressen
Strassenverkehrsamt
Bringen Sie uns die Unterlagen vorbei
Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis direkt am Schalter.
Unsere Standorte
Strassenverkehrsamt